Zuerst öffentlich und nicht öffentlich, dann vielleicht komplett öffentlich und dann komplett nicht öffentlich – Geheimniskrämerei um Borussia-Darlehen geht weiter
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[14.09.2012] Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses fielen zwei identische Tagesordnungspunkte auf: „Prolongation der Darlehensverträge mit Borussia …“
Logisch und konsequent war dann, dass der CDU-Fraktionssprecher im Finanzausschuss, Hendrix darauf hinwies und den Antrag stellte, auch TOP 25 ebenfalls im öffentlichen Teil, also gemeinsam mit TOP 8 zu behandeln.
Das war ein Geschäftsordnungsantrag.
Über Geschäftsordnungsanträge darf nicht diskutiert werden; lediglich eine so genannte „Gegenrede“ ist zugelassen. Darauf legt beispielsweise OB Norbert Bude (SPD) immer großen Wert, wenn in den von ihm geleiteten Sitzungen z.B. des Rates Geschäftsordnunganträge gestellt werden.
Bude nahm als Verwaltungschef, der in dieser Funktion grundsätzlich, also nicht nur in den von ihm geleiteten Sitzungen, für die Einhaltung der Regularien zuständig ist, an der Sitzung teil.
Die Gegenrede hielt Lothar Beine (SPD).
Soweit so gut.
Dann hätte, wie gesagt, abgestimmt werden müssen; und zwar ohne Diskussion!
Die entspann sich dann doch, weil Kämmerer Bernd Kuckels (FDP) versuchte die „Teilung“ speziell dieses TOP zu erklären, indem er darauf hinwies, dass „schützenswerte“ Informationen des Darlehnsnehmers Borussia betroffen seien. Und das, obwohl Informationen aus der Vorlage des nicht-öffentlichen Teils schon in der Presse gestanden hätten.
Auf Nachfrage stellte der für die Einhaltung der Gemeindeordnung zuständige Rechtsdezernent Dr. Michael Schmitz fest, dass Ausschussitzungen grundsätzlich öffentlich zu sein hätten und die „Nicht-Öffentlichkeit“ nur die Ausnahme zu sein habe.
In der vorliegenden Sache sehe er keinen Grund, dass das Thema unbedingt im nicht-öffentlichen Teil zu behandeln sei.
Damit war das Chaos (fast) perfekt.
In der weiteren – wenn auch kurzen – Diskussion wurde dann abgestimmt.
Aber nicht, wie von Hendrix beantragt (und von Beine mit einer „Gegenrede“ beantwortet), ob TOP 25 im öffentlichen Teil behandelt werden solle, sondern, ob TOP 8 nicht auch im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden solle, was durchaus im Sinne von Lothar Beine zu sein schien.
Nochmal im Klartext:
Ein klar formulierter Geschäftsordnungsantrag wird (unzulässiger Weise) solange diskutiert, bis ein einstimmiger (!) Beschluss gefasst wird, der mit dem Ansinnen (und im vorliegenden Fall dem Interesse der Öffentlichkeit) nun rein gar nichts mehr zu tun hat.
Den aus dem Kreis der Ausschussmitglieder deutlich geäußerten Hinweis „Dann kann der Oberbürgermeister den Beschluss ja anfechten!“, sollte dieser durchaus verinnerlichen und umsetzen.
Sollte er das nicht tun, läuft er Gefahr, ein Präjudiz zu schaffen, da auch Auswirkungen auf die anderen Ausschüsse und den Rat zu erwarten sind.
Wer auf der einen Seite richtigerweise auf die Einhaltung von Regeln besteht, kann nicht in Fällen, in denen es „kritisch“ wird, davon absehen.
Das gilt auch für Geschäftsordnungsanträge als Bestandteil der Geschäftsordnung, die sich die Politiker selbst gegeben haben und über deren Einhaltung der Oberbürgermeister zu „wachen“ hat.
Das gilt im Übrigen auch für den Antragsteller, der seinen Antrag formuliert hat und ihn nicht nach Gutdünken modifizieren kann, bis „es passt“!
Dass OB Norbert Bude sich zu dieser nicht nur peinlichen Aktion nicht äußerte, mag Gründe haben, ist jedoch nicht nachzuvollziehen. Ob er das als „Lapalie“ ansieht und nicht aktiv wird, wird sich zeigen.
Denn:
Hätte es eine rechtlich korrekte Behandlung des Antrages gegeben, wäre genau über diesen abgestimmt worden.
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Finanzausschuss und der Gegenrede von Beine wäre der Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt worden und TOP 8 so oder so öffentlich behandelt worden.
Also:
TOP 8 wurde der Öffentlichkeit entzogen.
Dabei ist es unerheblich, ob bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes diskutiert werden würde, oder nicht.
In jedem Fall stand ein „öffentlicher“ Beschluss an. Der Vorschlag der Verwaltung dazu lautete:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, die auslaufenden Darlehensverträge zwischen der Stadt und der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH in einem neuen Darlehensvertrag unter Berücksichtigung folgender Bedingungen, zu prolongieren: …“
Dieser „Vorfall“ macht deutlich, wie wichtig es ist, dass Politiker vermehrt öffentlich kritisch hinterfragen, warum inwieweit bei der Aufstellung der Tagesordnung Punkte im nicht-öffentlichen Teil angesiedelt werden, obwohl § 48 der Gemeindeordnung NRW erkennbar ist, das „Nicht-Öffentlichkeit“ die Ausnahme sein soll.
Dass die GO des Landes Baden-Württemberg die eindeutiger ausdrückt, sei nur am Rande erwähnt.
1.
Halling schrieb am 15.09.2012 um 11:04 Uhr:
OB Bude und Regeln? OB Bude und Borussia?
Noch irgendwelche Fragen? Ist doch klar was da läuft. Klüngel.