Biogas-Anlage Wanlo wieder im Finanzausschuss – Keine Eile nötig
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Richtigerweise wurde in der letzten Sitzung des Finanzausschusses der Beschluss zur Gründung einer Betreibergesellschaft zwischen NVV und den Landwirten wegen Beratungsbedarf zurückgestellt.
Nun steht dieser Punkt vollkommen unverändert wieder auf der Tagesordnung (Dienstag, 29.06.2010) . Formell ist das in Ordnung.
Nicht in Ordnung jedoch wäre, wenn es nunmehr zum „Durchwinken“ käme. Denn für eine weitere Beratung der Beschlussvorlage gibt es weder zeitliche noch rechtliche Zwänge.
Hatte doch Herr Rutten (NVV) in der Sitzung des Planungsausschusses erklärt, dass alle die Zusagen, die die NVV machen würden, auch für die Beteiligungsgesellschaft rechtsverbindlich seien.
Abgesehen davon, dass es sich hierbei um eine juristisch recht zweifelhafte Aussage handelt, bedeutet gerade diese Aussage, dass für die Gründung der Gesellschaft überhaupt keine Eile besteht.
Und das ganz abgesehen von den vielen „Fallstricken“, die sich sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in den darauf basierenden Vereinbarungen/Verträgen mit den Landwirten befinden.
Darüber hinaus wäre es völlig unsinnig, eine Gesellschaft zu gründen, obwohl – oder gerade weil – noch gar nicht fest steht, ob alle planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die Gesellschaft überhaupt ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen kann.
Außerdem ist eine Gesellschaft innerhalb kürzester Zeit gegründet.
Die Politik sollte erst einmal die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen planungsrechtlichen Bürgerbeteiligung abwarten.