HSP 0136: Ampel stoppt Kapitalerhöhung für EWMG
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wenn es nach Oberbürgermeister Norbert Bude (SPD) ginge, würde die Stadt ihrer 100%igen Tochter EWMG, die Verluste schreibt bzw. in Zukunft schreiben wird, zum Ausgleich Grundstücke (annähernd 280.000 qm) im Wert von ca. 10 Mio. EURO als Kapitalerhöhung übertragen, damit die EWMG liquide bleibt.
Vor der Gründung der EWMG war die Verwaltung und Vermarktung städtischer Grundstücke Aufgabe des Liegenschaftsamtes.
Das bedeutete auch, dass alle im Zusammenhang mit Grundstücken und Immobilien stehenden Transaktionen durch den Rat liefen und somit der Kontrolle der gewählten Vertreter der Bürger unterlagen.
Seit 2002 ist das anders. Die EWMG wurde gegründet.
Allerdings mit nur einer Stimme Mehrheit im damaligen Rat. Betrachtet man die damaligen Mehrheitsverhältnisse im Mönchengladbacher Rat, ist festzustellen, dass seinerzeit auch eine Reihe von CDU-Ratsmitgliedern mit dieser Gründung nicht einverstanden war.
Nach und nach wurden alle Immobilien (Grundstücke und/oder Bauwerke) , die von der Stadt nicht mehr benötigt wurden, im Rahmen eines sogenannten „Geschäftsbesorgungsvertrages“ übertragen und waren somit dem Einfluss der Verwaltung und des Rates entzogen.
Bestimmte Entscheidungen sind seitdem in den ausschließlich nicht-öffentlich tagenden Aufsichtsrat der EWMG verlagert. Dies jedoch nur, wenn der Verkaufspreis über 500.000 EURO liegt.
Bei Verkaufspreisen unterhalb dieser Grenze entscheidet einzig der Geschäftsführer der EWMG.
Zurzeit ist dies Dr. Ulrich Schückhaus (CDU).
Dieser ist Nachfolger von Manfred Nieland (CDU), der bis zur Gründung der EWMG als Kämmerer bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach tätig war.
In der Hauptausschusssitzung am 22.04.2009 (also vor der Kommunalwahl 2009), in der es um eine von CDU/FDP angestrebte Zusammenlegung von EWMG, WFMG und MGMG ging, hatte Lothar Beine (SPD) darauf hingewiesen, dass die EWMG nur gegründet worden sei, um für Kämmerer Nieland einen Posten zu schaffen, damit der Kämmererposten durch einen FDP-Mann (Bernd Kuckels) besetzt werden konnte:
Im Zuge der Umstellung von der kameralistischen Buchführung auf NKF (Neues kommunales Finanzmanagement) in 2008 wurde für die Eröffnungsbilanz auch eine Vermögensaufstellung für Immobilien erstellt.
Würde Budes Vorschlag angenommen, wüsste dennoch niemand, um welche Immobilien es sich konkret handelt, weil „objektscharfe“ Informationen aus der uns vorliegenden Vermögensaufstellung nicht abzuleiten sind.
Dieses Nichtwissen insbesondere über Lage, Größe, Status usw. macht momentan der Politik jeglichen Einfluß unmöglich, da ihr dieser entzogen wird – sogar in Fällen, wenn es um zentrale Fragen der Stadtentwicklung geht.
Das Wissen darum hat die Ampelpartner dazu veranlasst, diesem – wie Dr. Jansen-Winkeln es am 12.09.2012 bei der Darstellung der „HSP-Vorstellungen“ der „originären“ Ampelpartner formulierte – „kameralen Trick“ nicht zuzustimmen.
Bevor es zu Entscheidungen zum HSP 0136 kommt, wird es also nach Auffassung der drei Ampelpartner zu einer Grundsatzdiskussion über die „Spielregeln“ bei der Vermarktung von städtischen Immobilien kommen müssen.
Die EWMG finanziert sich aus zwei Drittel der Dividenden der Stadtsparte innerhalb der NEW (NEW mobil & aktiv GmbH). Das ist zurzeit ein Betrag zwischen 2 und 4 Mio. EURO pro Jahr.
Im Zusammenhang mit der HSP-Maßnahme 0139 (Übertragung der Hallenbäder auf die NEW mobil & aktiv GmbH) werden von der Verwaltung bis 2021 scheinbar Verluste erwartet, die von der EWMG zu tragen sein würden und die durch die Erhöhung des Eigenkapitals der EWMG aufgefangen werden sollen.
Dadurch, dass die HSP-Maßnahme 0136 von der Ampel nicht akzeptiert wird, bietet sich die lange überfällige, bisher stets verhinderte Gelegenheit, u.a. die Veräußerungspraxis der EWMG auf den Prüfstand zu stellen.
In diesem Zusammenhang muss dann aber auch der Auftrag gesehen werden, den OB Norbert Bude mit Ratsbeschluss vom 22.12.2010 erhalten hat.
Er sollte ein Konzept für differenziertere Verkaufsentscheidungen zu städtischen Immobilien entwickeln: http://www.bz-mg.de/aus-den-staedtischen-beteiligungen/ewmg-aus-den-staedtischen-beteiligungen/ampel-will-differenziertere-kriterien-bei-der-verauserungen-stadtischer-grundstucke-angewandt-wissen.html
Diesen Auftrag hat Bude bislang nicht erkennbar abgearbeitet, so dass immer noch ausschließlich der zu erzielende Kaufpreis im Vordergrund für die Preisbildung steht.
Dass dies der einfachste Weg ist, der zudem weniger Arbeitseinsatz erfordert, ist offensichtlich.
Offensichtlich ist aber auch, dass damit Dr. Schückhaus mit wenig Aufwand zusätzlich zum jährlichen Grundgehalt (195.000 EURO) jeweils eine ansehnliche „Verkaufsprovision“ pro Objekt erhalten soll.
HSP 0136 bietet der Ratsmehrheit gleich mehrere Chancen:
- Es kann die generelle Frage nach der Sinnhaftigkeit der EWMG gestellt und nach anderen „Modellen“ gesucht werden, um endlich Transparenz in die dort ablaufenden „Prozesse“ zu bringen.Dabei wird auch der tatsächliche Nutzen dieser 100%igen Gesellschaft für die Bürger zu ermitteln und monetär zu bewerten sein.
- Im Rahmen einer gesamtheitlichen Betrachtung vor allem der aktuellen „Unternehmensstruktur“ und damit auch die der WFMG als solche sind kritisch zu hinterfragen, zu beleuchten, sowie „Anpassungen“ vorzunehmen.
- Beim OB ist die Auftragserledigung zum o.g. Ratsbeschluss vom 22.12.2010 einzufordern.
- Der Rat als Vertreter des Souveräns, nämlich der Bürger, erhält einen präzisen, also „objektscharfen“ und damit transparent bewerteten Überblick über die städtischen Grundstücke und Immobilien; und zwar derer, die sich in „Geschäftsbesorgung“ durch die EWMG und jene, die sich in der Verwaltung der Stadt befinden.
- Vor allem kann der Rat, in seiner Funktion als Treuhänder für das städtische Eigentum der Bürger, vollumfänglich über die Immobilienverwertung entscheiden.
2.
Hauptredaktion schrieb am 17.09.2012 um 20:30 Uhr:
Update:
Verluste der EWMG sind auch „hausgemacht“, sofern man die Wirtschaftsförderungsgesellschaft WFMG als Bestandteil der EWMG betrachten kann.
Das kann man! Vor allem deshalb, weil EWMG-Geschäftsführer Dr. Ulrich Schückhaus auch Geschäftsführer der WFMG ist. Wie praktisch!
Dass die WFMG eine „Verlustproduzentin“ ist, bestätigte selbst FDP-Fraktionschef Dr. Anno Jansen-Winkeln.
In der „Bürgerinformationsveranstaltung“ der FDP am 23.08.2012 zum Haushaltssicherungsplan versuchte er das zu erklären.
Er meinte u.a., dass die Defizite der EWMG hauptsächlich durch die EWMG-Tochter WFMG (Wirtschaftsförderung) verursacht würden, und Wirtschaftsförderung sei nun mal defizitär.
Gäbe es die WFMG als Gesellschaft nicht, müsse es wie bei anderen Kommunen ein Liegenschaftsamt geben, das “viel Geld” koste.
http://www.bz-mg.de/politik-verwaltung-parteien/fdp/hsp-fdp-informierte-uber-die-verwaltungsvorschlage-kaum-neue-erkenntnisse-von-und-bei-den-teilnehmern.html
Dies der guten Vollständigkeit halber, ein Update also.
1.
Herra_P schrieb am 17.09.2012 um 15:41 Uhr:
Die exorbitant hohen Gehälter von Geschäftsführern werden ja gerne mit der besonders hohen Verantwortung begründet, die in solch einer Position zu tragen sei.
Wenn die EWMG nicht mehr liquide oder einfach gesagt pleite ist, dann soll der Herr Geschäftsführer doch bitte diese Verantwortung auch wahrnehmen:
– Insolvenz anmelden
– Rücktritt von seinem Posten ohne weitere Bezüge (das bezieht sich vor allem auf die Altersversorgung)