Ampel will differenziertere Kriterien bei der Veräußerungen städtischer Grundstücke angewandt wissen
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In der Ratssitzung vom 22.12.2010 hatten die Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grüne und FDP beantragt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH – ein Konzept zu erarbeiten, durch das die Entscheidung über die Konditionen einer Veräußerung von städtischen Grundstücken differenzierter als nur über den Kaufpreis bewertet wird.
In dem Konzept ist insbesondere auf folgende Eckdaten einzugehen – Kaufpreis im Verhältnis zum von der städtischen Bewertungsstelle festgestellten Verkehrswert
- Zahlungskonditionen
- Qualität und die Quantität der zu sichernden und/oder zu schaffenden Arbeitsplätze
- Einnahmen aus Grundsteuern
- Einnahmen aus Gewerbesteuern
- notwendige Infrastrukturinvestitionen
- gesamtstädtische Bedeutung
- stadtplanerische, ökologische und kulturelle Kriterien
- Eigenkostenquote, das heißt, dass das Konzept insbesondere auch Aussagen dazu treffen soll, wie bei jeder Veräußerung das Verhältnis der Summen von Gesamtentwicklungs- und Infrastrukturkosten von Stadt und städtischen Gesellschaften gegenüber den erzielten Verkaufserlös dargestellt wird.“
Gegen Stimmen von FWG, DIE LINKE und CDU wurde der Antrag durchgesetzt; sie hatten gemeint, dass „zu vielen Regelungen die Grundstücksgeschäfte eher verhindern als fördern würden.“