Umweltausschuss: „Kenntnisnahme“ von unzureichenden Informationen
Huber, aktion Durchblick MG [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Braunkohletagebau und Mönchengladbach? Für die meisten Bürger etwas Abstraktes oder gar Exotisches. Vielen ist gar nicht klar oder bewusst, was vor den Toren unserer Stadt vor sich geht.
Immer mehr Sümpfungsbrunnen als Vorboten des näher rückenden Tagebaus und vor allem: der Braunkohlebagger.
Ein Monster von gigantischen Ausmaßen, das täglich die unvorstellbare Menge von 240.000 Tonnen Abraum oder Kohle bewegen kann und sich auf Grund seiner Tätigkeit Meter um Meter der Stadt nähert.
Die Bewegung solcher Massen bleibt nicht ohne Folgen. Diese sind die „tagebautypischen“ Immissionen: Lärm, Licht, Staub und Erschütterungen.
Besonders massiv betroffen ist natürlich der Mönchengladbacher Stadtteil Wanlo.
Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich Politik und Verwaltung mit dem Thema auseinandersetzen, besser gesagt auseinandersetzen müssen.
So auch in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 18. Mai 2011 im Rathaus Rheydt.
Auf der Tagesordnung steht unter Punkt Nr. 9:
„Anpassung der Immissionsschutzplanung am künftigen Tagebaurand bei Wanlo“, Beratungsvorlage Nr. 1447/VIII, die der Umweltausschuss „lediglich“ zur Kenntnis nehmen soll. Das klingt harmlos und mehr nach Information, denn nach Entscheidung.
Allerdings wird der Inhalt dieser Beratungsvorlage in mehr oder weniger naher Zukunft wieder in den Beratungsfolgen und -unterlagen „auftauchen“.
Wird dann nur noch kurz auf die seinerzeitige, bereits erfolgte Kenntnisnahme verwiesen, kann dies zur Folge haben, dass dieser dann entscheidenden Vorlage nicht mehr die erforderliche Aufmerksamkeit zu Teil wird.
Dies in dem guten Glauben oder der Annahme, dass sich der Umweltausschuss bereits mit dem Thema „auseinandergesetzt“ hat.
Wer erinnert sich schon an alle Vorgänge im Einzelnen? Wie wird die Einschätzung sein, wenn sich bis zu diesem Zeitpunkt, die Zusammensetzung des Rates und der Ausschüsse infolge Wahl verändert hat?
Vor diesem Hintergrund ist es befremdend, dass dieser Vorlage, bei der es immerhin um Immissionsschutzmassnahmen geht, die für die Wanloer Bürger (und hochwahrscheinlich nicht nur diese) auch eine gesundheitliche Rolle spielen, keinerlei aussagekräftige Unterlagen beigefügt sind.
Ratsmitglieder und Fraktionen müssen vollständig und rechtzeitig unterrichtet sein bzw. werden, damit sie in die Lage versetzt werden, ihrer gesetzlichen Aufgabe, nämlich der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Rat, nachkommen zu können.
Dazu gehört, dass ihnen entsprechende Unterlagen, die dies ermöglichen, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist bei der vorliegenden Beratungsvorlage nicht der Fall.
Auf Grund vieler offener Fragen verbietet es sich geradezu, dass dieses Thema auf der Tagesordnung bleibt und die Mitglieder im Umweltausschuss diese Beschlussvorlage „zur Kenntnis nehmen“.
Die Beratungsvorlage ist lückenhaft und in hohem Maße erklärungsbedürftig, weil mindestens nachstehende Punkte nicht geklärt sind. Eine schriftliche Darlegung ist dringend vonnöten.
- Warum wurde diese Beratungsvorlage nicht zunächst der BV West vorgelegt?
- Zu der Beratungsvorlage fehlen jegliche Anlagen, wie z.B. Pläne, schriftliche und verbindliche Erklärungen der RWE Power AG
- Wie sollen/wollen sich die Mitglieder des Umweltausschusses einen Eindruck verschaffen? Lediglich durch einen evtl. mündlichen Vortrag?
- Wo sind verbindliche Vergleiche der RWE Power AG wie die Planungen ursprünglich aussahen und vor allem wie die angedachten „verbesserten“ Planungen aussehen?
- Wo sind verbindliche Erklärungen der RWE Power AG dazu, wie viele Sümpfungsbrunnen weniger durch diese geplante Änderung auf Wanloer Gebiet wirklich gesetzt werden würden?
- Gibt es eine verbindliche Zusage von Straßen NRW, dass die L 354n wirklich gebaut wird? Bis Ende des vergangenen Jahr gab es diese Zusage nicht. Vielmehr soll diese Straße bei Straßen NRW keine Rolle mehr spielen.
- Wer ist, falls die L 354n wirklich gebaut werden sollte, für die Finanzierung eines dann vermutlich im Vordergrund stehenden Lärmschutzwalles „zuständig“, der dann „nebenbei“ auch begrünt werden kann/soll zuständig? Das Land NRW, also die Bürger?
- Wer überprüft ein diesbezüglich erforderliches Gutachten, das schließlich von der RWE Power AG in Auftrag gegeben und zu bezahlen sein wird?
- Wird die Fein- und Grobstaubbelastung durch eine begrünte Lärmschutzwand ebenso effektiv gemindert wie durch einen mit Büschen und Bäumen bepflanzten Wall, der mit Sicherheit ebenso vor Lärm schützen würde und
- wie soll eine „Begrünung“ dieser Wand aussehen?
Dass Begrünung positive Effekte hat, beweist die „Stadtklimauntersuchung Mönchengladbach“ (Stand: Januar 2007). Dort wird z.B. auf Seite 12 darauf hingewiesen: „Auffällig ist, dass der Standort am „Bunten Garten“ mit hoher Luftgüte nur ca. 400 m Luftlinie entfernt liegt von dem Standort an der Hohenzollernstraße mit sehr geringer Luftgüte. Die Grünfläche scheint hier einen sehr positiven Einfluss auf die Luftqualität zu haben.“
Insgesamt ist dieser Bericht nicht dazu geeignet, dass sich die Mitglieder des Umweltausschusses und die betroffenen Bürger auch nur im Ansatz einen Eindruck davon verschaffen, wie die „Anpassung der Immissionsschutzplanungen am künftigen Tagebaurand bei Wanlo“ aussehen.
Ganz abgesehen davon, dass von Transparenz seitens der Verwaltung nicht die Rede sein kann.
Wir haben deshalb alle Fraktionen mit der Bitte angeschrieben, uns Ihre diesbezügliche Positionierungen mitzuteilen.
Möglicherweise sind Tendenzen dazu schon bei der Sitzung des Umweltausschusses übermorgen, Mittwoch, den 18. Mai 2011 ab 17:00 Uhr im Ratssaal des Rheydter Rathauses zu erfahren.
1.
prisac schrieb am 16.05.2011 um 21:41 Uhr:
liebe
frau huber,
vielen dank für ihre recherche
und fortführenden anregungen.
hoffentlich wachen einige damen und herren
endlich auf!
fun and sun
pri and sac
ps böse zungen reden schon
über den neuen brunnenpaten,
wasser scheint er
genug schöpfen zu dürfen …