RWE und Bezirksregierung Arnsberg/Bergamt Düren informierten zum Thema Sümpfungsbrunnen
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wenigstens zwei positive Nachrichten gab es, auch wenn diese für die Wanloer nur ein schwacher Trost vor dem Hintergrund dessen, was „vor deren Haustür“ geschieht, sein können.
Die ökologischen Ausgleichsflächen, die bei Eingriffen in die Natur und Landschaft vorgeschrieben sind, werden direkt in Wanlo möglich sein. Das funktioniert aus räumlichen Gründen nicht immer.
Es hätte also durchaus geschehen können, dass diese Flächen fernab von Wanlo in einem anderen Stadtteil hätten bereit gestellt werden müssen.
Die zweite ist, dass es grundsätzlich keinen Baustellenverkehr durch Wanlo geben wird. Kein LKW soll durch den Ort fahren. Um trotzdem alle Baustellen, an denen Sümpfungsbrunnen geteuft, später gewartet und Leitungen verlegt werden, anfahren zu können, entwickelt RWE ein Wegekonzept zum Bau von Wegen und Straßen.
Inwiefern dies tatsächlich zu einer Entlastung für Wanlo beitragen wird, muss sich noch zeigen, da die Anwohner der Straßen Im Tal, Am Sportplatz, Gormannsgasse, Auf dem Stiel, Hoch- und Heckstraße trotzdem zu den direkt von den Bauarbeiten Betroffenen gehören.
- Die Veranstaltung
- Die Bohrungen
- TA Lärm
- Emissionen
- »Kollegen«
- Sonntagsarbeit
- Brunnenstandorte
- Beruhigung?
- »Nachbarschaft«
- »Das Gelbe Band«
Terminierung der Bürgerinformationsveranstaltung mit taktischem Kalkül?
Die anwesenden Wanloer, monierten in der anschließenden Fragerunde zuallererst, dass die Einladung zu der Veranstaltung nicht nur reichlich kurzfristig und unzureichend war, wie z.B. fehlende Veröffentlichung in der Presse bzw. nur ein kleiner, unauffälliger Hinweis in einer Zeitung, sondern auch, dass Beginn und Zeitpunkt schlecht gewählt waren.
Der Beginn um 18.00 an einem Werktag (statt z.B. einem Freitagabend) stellte für viele Berufstätige ein Hindernis dar.
Der Zeitpunkt war außerdem ungünstig, da an demselben Tag Borussia ein Euro-League-Heimspiel gegen Fenerbahce Istanbul hatte.
Folge war, dass sich im Verlauf der Veranstaltung immer wieder einige Besucher „verabschiedeten“, die, zwischen Fußball und Sümpfungsbrunnen hin- und hergerissen, wählen mussten. Einige waren sicherlich aus diesem Grund gar nicht erst gekommen.
RWE:
- Christian Müller, Fachbereichsleiter Entwässerungsplanung, der über die anstehenden Arbeiten informierte und
- Dr. Markus Kosma, Leiter Tagebauplanung und Umweltschutz.
Bezirksregierung Arnsberg:
- Thomas Pabsch, Abteilung 6, Rohstoffe im Tagebau, Untergrundspeicherung, Tiefbohrungen, Geologischer Dienst und
- Andre Küster, Bergamt Düren, Oberbergrat, Dezernat 64 Energiewirtschaft, der zu den Geräuschemissionen referierte.
Bohrungen bis zu 300 Meter tief
Aktuell sollen sieben Brunnen mit einer Tiefe bis zu 300 Metern in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung gebohrt werden. Renaturierung und Eingrünung sollen unmittelbar nach Fertigstellung der Sümpfungsbrunnen folgen.
Die Planungen sehen vor, dass die Arbeiten bis März 2013 abgeschlossen sein sollen.
Thematisch ging es um:
- Brunnenplätze, deren Arten und Genehmigungen
- Pumpenwechsel
- Zeitliche Abfolge der Entwässerungsmaßnahmen in Mönchengladbach
- Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft
- Wegebaukonzept
- Immissionsschutz (Lärm, Staub, Licht, Erschütterungen)
Wobei auf Grund des Vortrages und der RWE-Charts das Thema „Lärm“ im Vordergrund stand.
Fazit RWE (Originaltext des Charts):
- Vor Abbaubeginn sind am Tagebaurand vorlaufend verschiedene betriebliche Maßnahmen, insbesondere Brunnen- und Rohrleitungsbaumaßnahmen erforderlich.
- Die Fläche für Brunnen ist durch die Vorgabe der wasserrechtlichen Sümpfungserlaubnis begrenzt. Die Maßnahmen werden so angeordnet, dass die Entwässerungsziele erreicht werden. Dabei wird der Eingriff in Natur und Umwelt so gering wie möglich gehalten. Die Genehmigung für den Bau der Anlagen erfolgt in Sonderbetriebsplänen.
- Für die anstehenden Maßnahmen ist vorgesehen, dass
- der Baustellenverkehr nicht durch Wanlo geht
- der ökologische Ausgleich größtenteils Vor-Ort realisiert wird
- umfangreiche Immissionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
- Die weitere Brunnenplanung ist von vielen Faktoren u.a. der Entwicklung der Grundwasserstände abhängig. Die Anzahl der Brunnen, die Standorte und Zeitpunkte werden sukzessive in den nächsten Jahren über weitere Sonderbetriebspläne konkretisiert.
TA Lärm gilt nicht für Braunkohletagebau
André Küster informierte über die Grundlagen der Geräuschbewertung. Wobei anzumerken ist, dass die TA Lärm (Technische Anweisung Lärm) nicht für den Braunkohletagebau gilt. Im Übrigen auch nicht für aktuellen Baustellen.
Die TA Lärm ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift („Technische Anweisung“ ist lediglich eine andere Bezeichnung für „Verwaltungsvorschrift“) und kein Gesetz.
Verwaltungsvorschriften dienen dazu einheitliche Rechtsanwendungen der Behörden zu gewährleisten. Behörden wiederum sind zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet und deshalb können diese auch für die Bürger rechtliche Bedeutung haben.
Im Falle Wanlo kommt die TA Lärm (z.B. Lärmpegel Autobahn) basierend auf Werten von Kern-/Mischgebieten zur Anwendung. Diese erlaube nachts 45 dB(A) und tagsüber 60 dB(A).
Dazu ist anzumerken, dass bereits bei 45 dB(A) nachts mit Schlafstörungen zu rechnen ist. Dass diese nicht das Wohlbefinden fördern, dürfte jedem klar sein.
Ersetzt wird die TA Lärm durch das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG), nach dessen § 4 Tagebaue keine genehmigungspflichtigen Anlagen sind …
§ 22 BImSchG beruft sich auf den Stand der Technik.
Danach sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, „dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“ und „nach dem Stand der Technik unvermeidbare, schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.“
Diese Formulierungen lassen viel Spielraum und sind auch genau mit dieser Wortwahl im Braunkohlenplan Garzweiler II zu lesen.
Sollte es während der Bauphasen zu Störungen (z.B. durch Lärm, Licht, Vibrationen) kommen, können sich die betroffenen Bürger rund um die Uhr direkt an RWE Power unter der Telefonnummer 0 22 71 – 75 11 01 – Betriebsüberwachung der Wasserwirtschaft (24 Stunden erreichbar) wenden.
Zusätzliche Auskünfte erteilen die Bergverwaltung in Düren unter der Telefonnummer 0 24 21 – 9 44 00 oder 91 72 – 52 05 686 oder die Stadt Mönchengladbach 0 21 61 – 25 82 77.
Mehrschichtsbetrieb führt zu Lärm-Dauerbelastungen
In der anschließenden Fragerunde ging es vor allem um die Lärm- und Lichtemissionen.
Die Tatsache, dass die Arbeiten für den Bau der Sümpfungsbrunnen im Drei-Schicht-Betrieb erfolgen, verärgert die Wanloer.
Nur an zwei Stellen wird es, auf Grund der Nähe zur Wohnbebauung, einen Zwei-Schicht-Betrieb geben. In einem Fall soll ein Brunnen in nur 50 Meter Entfernung von der Wohnbebauung gesetzt werden.
Dazu merkte Dr. Kosma auf Nachfrage an, dass der Bau der Brunnen mehr Geräuschemissionen verursache als später deren Betrieb. Diese Aussage kann man sehen wie man will. Dass der Bau den meisten Lärm mit sich bringt, ist auch ohne weitere Erklärungen jedem Laien klar. Dem Fragesteller war es vielmehr um die geringe Entfernung zur Wohnbebauung gegangen.
Darauf ging Dr. Kosma mit keiner Silbe ein.
Von einem Drei-Schicht-Betrieb rückt RWE keinesfalls ab, da bei einer 8-stündigen Unterbrechung das Bohren eines Brunnens z.B. statt drei Tagen sechs betrage.
Die Betriebspläne für den Bau der Sümpfungsbrunnen seien durch die Bezirksregierung Arnsberg/das Bergamt geprüft und nicht beanstandet worden.
Durch mobile Lärmschutzwände soll der Geräuschpegel gemildert werden. Dasselbe gelte für die nächtliche Beleuchtung des Bohrplatzes. Durch mobile Wände werde ebenfalls ein Abstrahlen auf die Wohngebäude verhindert.
Selbstverständlich hätten die Wanloer die Zusage, dass alles so erträglich wie möglich gestaltet werde. Dies konnte die Zuhörer, die überwiegend auch direkt Betroffene waren, nicht beruhigen oder gar optimistischer stimmen.
Bei der Aussage, dass für jedes Bohrloch eine Lärmemissionsprognose erstellt werden müsse und diese durch RWE vorgenommen werde, ging ein Raunen durch die Halle, das deutlich machte, was von dieser Mitteilung gehalten wurde.
Küster berichtete, dass in Wanlo seit rd. eineinhalb Jahren mittels Dauermesseinrichtung (Wagen, der an diversen Punkten positioniert wird) Werte ermittelt werden, die als Vergleichswerte für später (wenn der Tagebau vor Ort ist) dienen.
http://www.bz-mg.de/stadtbezirk-west/wanlo/vorsorgliche-larmmessungen-in-wanlo.html
Nachts werde nur manuell gemessen, da auch diese Werte ein wichtiges Kriterium seien.
Wanlo hat nachts einen sehr hohen Pegel von 50 db(A), der durch die Autobahn verursacht wird.
Dazu wird bereits in der Erläuterung zur Genehmigung des Braunkohlenplan Garzweiler II (1995), Seite 369 ff, ausgeführt (Zitat): „Die Schallmessungen zur Ermittlung der Vorbelastung haben u.a. ergeben, dass (…)
- im unmittelbaren Bereich der Autobahnen die Beurteilungspegel sowohl für die Tages- als auch die Nachtzeit relativ hoch sind; sie liegen in einem Schwankungsbereich zwischen 60 und 70 dB(A),
- an den Immissionsorten Jackerath, Terheeg und Wanlo der Beurteilungspegel für die Nachtzeit heute größer als 50 dB(A)ist,
(…) Die vom Bergbautreibenden vorgelegte Prognoseberechnung für die Jahre 2006, 2015, 2025, 2030, 2040 und 2042, die das dynamische Verhalten des Tagebaugeschehens berücksichtigen, zeigen, dass die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch den geplanten Tagebau Garzweiler II für alle 32 untersuchten Aufpunkte unter 50 dB(A) liegen werden. (…)
Die Beurteilung der vorhandenen Geräuschbelastung ergibt, dass die Vorbelastung im unmittelbaren Bereich der Autobahnen um ca. 10-20 dB(A) höher liegt als die zu erwartenden Zusatzbelastungen des Tagebaus.
Die Beurteilung der Geräuschbelastung durch den geplanten Tagebau Garzweiler II zeigt, dass die durchschnittlichen Beurteilungspegel im Normalfall
– für die Tagzeit um 3 bis 21 dB(A) unter und
– für die Nachtzeit von 6 dB(A) über bis 13 dB(A)
unter der vorhandenen Geräuschbelastung liegen werden. Auch ein Vergleich mit der TA Lärm ergab, dass die Prognosewerte häufig unter den entsprechenden Richtwerten der TA Lärm bleiben.
Kurzfristig kritisch kann es für die Nachtwerte werden, wenn die im Tagebau eingesetzten Geräte sich in der „ungünstigen Position“ befinden. Zu diesen Zeitpunkten können die in der TA Lärm vorgegebenen Richtwerte kurzfristig überschritten werden.
Den Überschreitungen kann aber mit planerischen und organisatorischen Maßnahmen, wie z.B. das kurzfristige Einstellen des Abbaubetriebs während der Nachtzeit, begegnet werden.
Alle abwägungsrelevanten Parameter (Vorbelastung, Zusatzbelastung, Änderungen von Vor- und Zusatzbelastungen, Gegenmaßnahmen usw.) sind berücksichtigt worden.
Durch den geplanten Tagebau Garzweiler II sind weder Gesundheitsgefahren noch erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen zu erwarten.
Es ist aber auch gewährleistet, dass in Bereichen, in denen durch die Vorbelastung die Richtwerte der TA Lärm bereits überschritten sind, durch den Braunkohlentagebau keine wesentliche Verschlechterung eintritt, da die bergbaulichen Minderungsmaßnahmen so angelegt sind, dass sie in der Regel unter der Vorbelastung bleiben.“
(Zitat Ende)
Die Aussage von Küsters, dass zusätzliche Geräusche von bis zu 6 db(A) keine Rolle mehr spielen würden, kam bei den Anwesenden gar nicht gut an. Außerdem ist diese Aussage durchaus kritisch zu sehen, da bei einer Erhöhung des Lärmpegels ein Wert von 55 – 56 db(A) erreicht würde.
Das Umweltbundesamt teilt dazu (Stand Mai 2011) folgendes mit:
http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=2892
„Bei Immissionsschallpegeln über 55 dB(A) nachts sind erhöhte Risiken, z.B. für Herzkreislauferkrankungen, zu befürchten. Die Evidenz für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Umweltlärm und Herz-Kreislauf-Krankheiten ist in den letzten Jahren durch neue Ergebnisse epidemiologischer Studien gestiegen.
Aus epidemiologischen Studien lässt sich auf einen Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und ischämischen Herzkrankheiten (z.B. Angina pectoris, Herzinfarkt) schließen.“
Die weitreichenden Folgen von Lärm dürften inzwischen hinlänglich bekannt sein. Für RWE und das Bergamt sind sie keine Silbe wert.
Andreas Cichy (DIG Wanlo und Initiative „Das Gelbe Band“, Verbund der Grubenranddörfer im rheinischen Braunkohlerevier) erklärte dazu, dass er es schwierig finde, einen Wert für weitere Lärmbelästigungen zu Grunde zu legen, dessen Referenzpunkt im gesundheitsschädlichen Bereich liege.
Auch die Autobahn und die Lärmbelästigung durch diese sei eine indirekte Folge von Garzweiler II. Tatsache ist, dass die A 46 wegen des zukünftigen Tagebaues auf einer Hochtrasse, allerdings ohne den erforderlichen Schallschutz gebaut wurde.
Bergamt bezeichnet RWE als „Kollegen“
Thomas Pabsch vom Bergamt Arnsberg meinte zu dieser Feststellung, dass er nur Auskünfte die Beurteilung von Lärm betreffend geben könne, für alles darüber hinaus gehende müsse er sich an die „Kollegen“ von RWE wenden.
Bei Arbeiten an Sonntagen mit zweierlei Maß?
Ein weiteres Thema war der Bau der Rohrleitungen auch an Sonntagen, vor allem solcher Arbeiten, die in nur 50 Meter Entfernung zur Wohnbebauung erfolgen. Wie in Keyenberg geschehen.
Hans-Josef Dederichs (Grüne Erkelenz) monierte dazu, dass es verboten sei an Sonntagen Rasen zu mähen, aber RWE sei nicht in der Lage Arbeiten so zu planen, dass die Bürger wenigstens an Sonntagen von Baulärm verschont würden.
Die Antwort von Küsters darauf war, dass es Genehmigungen für Baustellen auch für Sonntage gebe. Ob dies für Keyenberg zuftreffe, könne er ad hoc nicht sagen. Wenn es eine Genehmigung gebe, werde eine Beschwerde nichts bringen. Ohne Genehmigung dürfe nicht gearbeitet werden.
Was nutzt den Anwohnern Keyenbergs und anderen Betroffenen diese Aussage? Wenig bis gar nichts. Bis endlich geprüft wird, ob die Arbeiten rechtens waren, ist die Baustelle womöglich schon „weitergezogen“ bzw. sie müssen sie bis zu einer Klärung auch an Sonntagen ertragen.
Hier stellt sich die Frage warum RWE nicht vorab über die Einrichtung der Baustellen und deren Arbeitszeiten informiert. Auf diese Weise hätten die Betroffenen bereits im Vorfeld die Möglichkeit zumindest nachzuhaken und ggf. Verbesserungen für sich zu erreichen.
Dederichs ließ allerdings nicht locker. Er verwies darauf, dass für viele(s) ein Sonntagsarbeitsverbot gelte. Sobald technische Unternehmen zum Tagebau gehören zählt die TA Lärm nicht mehr, da der Tagebau nicht unter diese fällt. Eine Ungereimtheit, die er als nicht hinnehmbar bezeichnete und dafür den Beifall der Anwesenden bekam.
Kosma (RWE) weicht Fragen zu Brunnenstandorten aus
Auf die Frage einer Wanloerin, warum die Brunnen nicht hinter den Wall gesetzt werden, antwortete Dr. Kosma, dass Feldesbrunnen auch an den Tagebaurand kommen. Je näher am Rand diese stehen, desto trockener wird das Abbaugebiet, damit eine möglichst umfangreiche Ausnutzung der Lagerstätte möglich wird.
Dass es um die optimale Ausnutzung der Lagerstätte geht und RWE deshalb auf keinen Zentimeter zu verzichten bereit ist, dürfte spätestens seit der Frage „Wall oder Wand“ klar sein.
Allerdings war die Antwort nicht ganz fair. Bei der Frage ging es schließlich nicht um Feldesbrunnen, sondern Randbrunnen. Dass ein Laie diesen feinen Unterschied nicht unbedingt kennt, ist nachvollziehbar.
Hinter der Frage stand ganz klar die Vorstellung, dass die Sümpfungsbrunnen, die nun auf Wanloer Gebiet gebaut werden, stattdessen hinter dem Wall „verschwinden“ sollten.
Dr. Kosmas Aussage war zwar nicht falsch aber auch nicht ehrlich, denn Feldesbrunnen werden nicht an den Tagebaurand sondern an den Rand innerhalb des Abbaugebietes gesetzt, wie sich auch die Sohlenbrunnen im Abbaugebiet befinden und keinen Randbrunnen ersetzen.
Wanloer weiterhin nicht zu beruhigen
Ein Wanloer, der von der „Raubritterfirma“ statt RWE sprach monierte, dass zu Industrieanlagen, zu denen auch Windenergieanlagen gehören, ein Abstand von der doppelten Nabenhöhe eingehalten werden müsse. Für Sümpfungsbrunnen gelte das offensichtlich nicht. Worauf erklärt wurde, dass man sich mit den Unternehmen entsprechend geeinigt habe.
Wie tief die Wanloer der Tagebau bewegt und belastet, zeigten Fragen, die zum Ausdruck brachten, dass die Einbuße an Lebensqualität der zukünftigen Grubenrandbewohner schon jetzt enorm ist und stetig zunehmen wird. Verbunden mit der Frage: „Was tut RWE für den Ort?“
Darauf erklärte Dr. Kosma, dass die Rahmenbedingungen sich innerhalb der Genehmigungen, die als Grundlage für die Planungen gelten, bewegen. Man sei sich der Belastungen der Bürger durchaus bewusst. RWE wolle diese Belastungen so gering wie möglich halten.
Moral und Ethik im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau wurden ebenfalls in Frage gestellt und auf psychische Probleme derer hingewiesen, die am Grubenrand weiterhin leben müssen genauso, wie denen, die umgesiedelt werden und in vielen Fällen noch nicht wissen, wohin konkret für sie, aus vielfältigen Gründen, die Reise gehen wird. Die Belastungen seien oft enorm, sogar Selbsttötungen in diesem Zusammenhang habe es gegeben.
Kritik tropft an Kosma ab
Kosma antwortet darauf, dass er nicht den Tagebau in Frage stellen, sondern nur Auskünfte über Emissionen (Lärm, Licht, Feinstaub) geben könne.
Kohle werde noch lange gebraucht.
Darauf reagierte Hans-Josef Dederichs mit der Frage: „Was bringt das? Weiter wie bisher? Sie stehen dort vorne und erklären, dass sie alles für die Betroffenen tun, das sind hohle Phrasen.“
Darauf reagierte Dr. Kosma routiniert mit der schon oft vernommenen Aussage, dass man nur immer wieder betonen könne, dass man die Ängste und Sorgen ernst nehme, da man in den nächsten Jahren Nachbarn sein werde und verwies auf die „Nachbarschaftsseite“ von RWE.
Eine wirkliche Antwort war das nicht, vermutlich hat auch niemand damit gerechnet eine solche zu erhalten.
Wen die Nachbarschaftsseite interessiert:
http://www.rwe.com/web/cms/de/496148/rwe-power-ag/nachbarschaft/
Unter „Nachbarschaftsinformationen“ findet man z.B. den Hinweis auf die Veranstaltung in Wanlo. Bleibt die Frage, wozu diese Seite dient und vor allem wem …
RWE bemüht immer wieder gerne die Aussage, dass eine gute Nachbarschaft schon immer gelebt worden sei und das Unternehmen auf Akzeptanz in der Nachbarschaft angewiesen sei. Man werde ja noch auf Jahrzehnte hinaus gute Nachbarn sein wollen, einzubringen.
RWE dürfte inzwischen daran „gewöhnt“ sein, dass das „Unternehmen“ wie es auch gerne von Politik und Verwaltungen genannt wird, nicht mit offenen Armen und nachbarschaftlichen Gefühlen empfangen wird.
Kosma kritisiert „Gelbes Band“
Die RWE ist der Meinung, dass die Aktion „Gelbes Band“ die Menschen vor Ort beunruhige und nicht zielführend sei. Besser sei es, die Menschen würden sich gemeinsam mit RWE an einen Tisch setzen und überlegen, wie RWE die Infrastruktur der Dörfer unterstützen könne.
Ein Zusammenschluss der Menschen gegen RWE sei nicht hilfreich.
http://www.dorfinteressengemeinschaft-wanlo.de/DasGelbeBand/wanlo.php
Dass dies die Betroffenen der Grubenrandgemeinden anders sehen, liegt nicht nur in der Natur der Sache. Die Frage, warum das so ist, müsste sich RWE zunächst einmal selber stellen.
Noch ein Zitat aus den Erläuterungen zum Braunkohleplan von 1995, das den Wanloern schon vorab erklärt, dass es keine Erschütterungen, zumindest keine physischen von RWE im Tagebauumfeld verursachten gibt bzw. je geben wird:
Auf Seite 270 ist dort zu lesen:
9.4.1.4 Erschütterungen
„In den UVP-Angaben des Bergbautreibenden ist dargelegt worden, dass von den Tagebaugeräten keine Erschütterungen ausgehen. Dies ist aufgrund der Weiträumigkeit des Tagebaues und aufgrund der geologischen Untergrundverhältnisse nachvollziehbar.
Gleichwohl können im Vor- bzw. Umfeld des Tagebaues durch LKW-Transporte und den Einsatz von Hilfsgeräten Erschütterungen entstehen. Diese sind jedoch nur kurzfristig und nicht von erheblicher Bedeutung.“
„Kurzfristig und nicht von erheblicher Bedeutung“ … wie alles, was im, am und um den Tagebau herum geschieht?
2.
Der vom Morken schrieb am 22.10.2012 um 23:14 Uhr:
@dreiflötz
Des Brot ich eß, des Lied ich sing.
Das trifft für die RWE-Leute auf jeden Fall zu. Da diese recht üppig entlohnt werden, fällt es ihnen nicht schwer, das hohe Lied auf und pro RWE und die absolute Notwendigkeit (Alternativlosigkeit) des Braunkohletagebaues zu singen.
Marionetten gleich, nur mit dem Unterschied, dass die noch nicht einmal mehr Fäden benötigen, an denen jemand zieht. Das funktioniert bei denen schon längst ohne.
Andererseits sind sie vermutlich längst so betriebsblind (oder haben es zu sein), dass die vollkommen ungetrübt und schmerzfrei von der Notwendigkeit dessen, was da geschieht, überzeugt sind.
Diejenigen, die bei öffentlichen Veranstaltungen oder Auftritten den Mund aufmachen dürfen, sind garantiert entsprechend geschult.
Grundsätzlich wäre das, wie professionelle Reklamationsbearbeitung in jedem anderen Unternehmen, in Ordnung.
Wäre da nicht die Chancenlosigkeit der Betroffenen, die nicht Politik, Verwaltung/Behörden (Beispiel Bergamt) auf ihrer Seite haben, sondern im Gegenteil regelrecht zum Opfer werden. Das ist nicht übertrieben.
An RWE-Leuten tropft alles ab. Auch dank der Arroganz der Mächtigen/Elite (RWE-Konzern) zu denen sie sich zugehörig wähnen, weil diese Haltung irgendwann verinnerlicht wird, und sie sich vermutlich auch vollkommen mit RWE und deren Zielen uneingeschränkt, und wie es scheint, kritiklos identifizieren.
Diese Querulanten und aufmüpfigen/verärgerten Bürger sind aus deren „höherer“ Warte vermutlich nicht anders einzustufen als unwissende, quengelnde Kinder, die es gilt gekonnt zu beruhigen/ruhig zu stellen, mit Worten abzulenken.
Menschen, die einfach nicht kapieren wollen, dass sie sich „wichtigerem“ unterzuordnen und nötigenfalls auch zu weichen haben (Umsiedlungen). Dass dieser Flächen, Grundwasser, Natur und Kultur vernichtende Braunkohle-Wahnsinn schon lange in Frage zu stellen ist, wird vollkommen ausgeblendet und ignoriert.
Außerdem beherrschen RWEler, Politikern gleich, die Kunst viel zu reden und wenig zu sagen.
Hinzu kommt, dass die Bürger als Laien (fast) immer was das Fachwissen anbelangt hinterher hinken und sei es nur hin und wieder.
Man darf nicht vergessen, dass RWE auf einem riesigen Daten- und Wissensmonopol „sitzt“, nichts davon heraus rückt, noch nicht einmal groß verteidigen muss, weil sich Politik und Behörden gerne mit dem Wort „Betriebsgeheimnis“ abspeisen lassen. Die Bürger und Betroffenen haben dadurch das Nachsehen.
Aber, die Betroffenen, Interessierten und Sympathisanten sind und werden immer besser.
Tja, und dann sind es Wutbürger, weil sie es wagen, fach- und sachgerechte Kritik zu äußern.
Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen.
Glückauf!
1.
dreifloetz schrieb am 21.10.2012 um 01:01 Uhr:
Mit Markus Kosma eine Unterhaltung zu führen ist verschwendete Zeit!
Er findet immer Ausflüchte, merkt aber nicht wie sehr er der „RWE-Marionette“ immer ähnlicher wird.
Hier kann von Nachbarschaft keine Rede mehr sein. Da bringt auch das „RWE-Nachbarschaftsmagazin hier“ nichts mehr. Wer glaubt denn noch die Märchen im „hier“, die immer unerträglicher werden, je mehr RWE unter Beschuss gerät.
Ich wünsche denen Bagger- und Bandbruch!!!
Mich beruhigt zu wissen, dass nicht nur RWE-Power einen „Grossteil der Bevölkerung hinter sich hat“, woran Dieter Faust vom Gesamtbetriebsrat noch glaubt. Der andere Teil der Bevölkerung kann mittlerweile selbstständig denken.
Es ist einfach eine Frechheit, wie diese Mafia die Bevölkerung verschaukeln möchte und die RWE-Referenten selbst an das glauben, was sie von sich geben.