Bezirksregierung revidiert Aussage von gestern • Luftverkehrsrecht doch vorrangig
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[19.03.2014] Wie uns die Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf soeben mitteilte, musste sie ihre gestrige Aussage revidieren:
„Die Bezirksregierung Düsseldorf als Landesluftfahrtbehörde hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Stadt Mönchengladbach zur beschriebenen Änderung des Flächennutzungsplanes widersprochen, da die Frage, ob auf dem Segelflugplatz Wanlo Motorschlepp zugelassen werden soll oder nicht, nach Luftverkehrsrecht zu entscheiden ist.
Eine etwaige Änderung des Flächennutzungsplanes ist für die Entscheidung im bereits laufenden Genehmigungsverfahren daher für die Landesluftfahrtbehörde nicht bindend.
Eine abschließende Entscheidung, ob dem Antrag des Vereins für Luftfahrt Mönchengladbach e.V. stattgegeben wird oder nicht, steht unabhängig vom Verfahren der Flächennutzungsplanänderung aber noch aus.“