Willkommenskultur • Teil II: Landesregierung investiert über 11 Mio. EURO im JHQ • Nutzungsbeginn im Herbst nach endgültiger Fertig­stellung? • Verkehrssicherungs­pflicht geklärt?

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Nach der Unterzeichnung des Mietver­trages zwischen der BImA und dem Land NRW am 11.12.2014, ist es nun Aufgabe des BLB (Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) die vorhandenen Gebäude und die Infrastruktur im JHQ so herzurichten, dass sie (zunächst) etwa 500 Flücht­lingen für die ersten Wochen und Monate in Deutschland eine menschenwürdige Bleibe bieten.

Entgegen der bisherigen Praxis, dass Flüchtlinge teilweise nach wenigen Tagen oder Wochen die Erstaufnahmeeinrichtungen wieder verlassen und in so genannte „Zentrale Unterbringungseinrichtungen“ (ZUE) umziehen mussten, sieht das neue Konzept der Landesregierung eine Aufenthaltsdauer zwischen mindestens sechs Wochen und drei Monaten in den EAE vor, wie SPD-Landtagsabgeordneter Hans-Willi Körfges beim Pressegespräch am 12.12.2014 die Zielrichtung der Landesregierung beschrieb.

In der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) sollen alle Formalien, Sprachvorbereitungen, Gesundheitschecks u.a. soweit wie möglich erledigt werden, damit die später aufnehmenden Kommunen von diesen Basisaufgaben weitgehend entlastet werden.

Voraussetzung für diese Aufgaben sind adäquate Gebäude und Räumlichkeiten, die eine Unterbringung der Flüchtlinge mit Blick beispielsweise auf deren Herkunft, den familiären Zusammenhängen, den ethnischen Randbedingungen usw. Rechnung tragen.

 

Flächen und Gebäude der EAE im JHQ

Maßgebliche Kriterien für die Auswahl des Areals im JHQ waren die verfügbaren Gebäude und deren baulicher Zustand.

Eingeteilt wurden die ausgewählten Objekte in drei Kategorien:

  • geringer Instandsetzungsbedarf
  • größerer Instandsetzungsbedarf
  • hoher Instandsetzungsbedarf (bis hin zu Abriss) und anschließendem Neubau

Welche Maßnahmen innerhalb der Gebäude erforderlich sind, müssen vom BLB noch im Detail ermittelt werden.

So dürften die seit Jahren nicht mehr genutzten Wasser führenden Leitungen, besonders unter hygienischen Gesichtspunkten, einer intensiven Prüfung unterzogen werden müssen.

Auch wenn die Flüchtlinge durch das naturnahe Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtung die Chance haben, zur Ruhe zu kommen, fehlt es nach derzeit bekannter Planung an Gelegenheiten für sportliche Betätigungen.

Dazu würde sich der unmittelbar an das Areal angrenzende Sportplatz anbieten, der auch hinreichend Möglichkeiten bieten würde bei Flüchtlingen vorhandene Talente, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wecken.

 

Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

Hinsichtlich der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur war das JHQ weitgehend autark.

Für die Wasserversorgung des JHQ standen vier Brunnen und ein eigenes Wasserwerk zur Verfügung.

Da hinreichende Erkenntnisse über den Zustand und die Belastung dieser Anlagen und des JHQ-internen Netzes zu Keimen und Bakterien nicht vorliegen, kann der Weiterbetrieb durchaus fraglich sein.

Die Schnittstellen bzw. Übergabestationen der Strom- und Gasversorgung zwischen dem „öffentlichen“ Netz der NEW und dem Areal der EAE befinden sich u.a. im Osten des JHQ-Geländes.

Welche Knotenpunkte und Leitungen obsolet sind und welche weiter betrieben werden können, wird ebenfalls durch den BLB zu prüfen sein.

 

Möglicher Nutzungsbeginn der EAE

In Abhängigkeit von möglichen Restriktionen, soll die EAE Mitte des Jahres oder im Herbst bezugsfertig hergerichtet sein, meint Hans-Willi Körfges. Es dürfe den Flüchtlingen auf keinen Fall zugemutet werden, „in eine Baustelle einzuziehen“.

Dies hätte dann nichts mehr mit „Willkommenskultur“ zu tun: „Wenn Flüchtlinge im JHQ ankommen, benötigen sie dringend Ruhe, um sich mit der für sie neuen Situation auseinanderzusetzen.“ Es könne nicht sein, dass dann noch Bauarbeiten durchgeführt würden.

Im Januar 2015 kann der BLB als Generalunternehmer mit den Planungen beginnen, da die Mittel ab dem 01.01.2015 zur Verfügung stehen. Körfges erwartet, dass im Frühjahr mit den Bauarbeiten begonnen wird.

 

Finanzierung

Im Haushalt des Landes NRW stehen für die Investitionen in die Erstaufnahmeeinrichtung im Jahr 2015 etwa 8,24 Mio. EURO und im Folgejahr weitere 3,089 Mio. EUO zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich nicht um Mittel, die in den städtischen Haushalt fließen, sondern die unmittelbar dem BLB die Realisierung der Investitionen ermöglichen.

Auch die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der EAE trägt das Land unmittelbar. Die Stadt Mönchengladbach ist hierbei „außen vor“.

Anders liegt es bei weiteren Kosten, die beim „Flüchtlingsgipfel“ zur Entlastung der Kommunen beschlossen wurden.

Darüber berichtet BZMG an anderer Stelle in dieser Themenreihe.

 

Verkehrssicherung

Grundsätzlich sind Grundeigentümer für die Verkehrssicherung ihrer Areale und dort aufstehenden Objekte verantwortlich, für angemietete i.d.R. die jeweiligen Mieter.

Ein Aspekt, der auch zum Scheitern der Verhandlungen zwischen der BImA und Marek Lieberberg geführt hatte, ist die Frage der Verkehrssicherungspflicht des schwer zu „kontrollierenden“ und zu sichernden JHQ-Geländes, insbesondere „in Richtung“ zu Arealen außerhalb der Mietflächen.

 „Rock im JHQ“: „No risk, no fun“? • Verkehrssicherungspflicht im JHQ

 

Für die von der BImA angemietete EAE-Fläche ist vertraglich vereinbart, dass das Land die Verkehrssicherungspflicht übernimmt.

In der Konsequenz dürfte die Verkehrssicherungspflicht angrenzender Flächen wohl beim Eigentümer BImA verbleiben.

In welchem Umfang die Verkehrssicherungspflicht für die Zuwegungen zum EAE-Gelände (z. B. Queens Avenue / Collingwood und Wellington Road) auf das Land als Mieter zu übertragen ist oder ob die BImA verantwortlich bleibt, dürfte noch zu klären sein.

Ein Kommentar zu “Willkommenskultur • Teil II: Landesregierung investiert über 11 Mio. EURO im JHQ • Nutzungsbeginn im Herbst nach endgültiger Fertig­stellung? • Verkehrssicherungs­pflicht geklärt?”
  1. Endlich einmal eine gute Nachricht aus Horror City Mönchengladbach. Ich halte es für eine akzeptable, gute Lösung, Teile des IHQ für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Diese Alternative drängt sich ja geradezu auf. Marek Lieberberg und seine getreuen Helferlein werden Tränen der Trauer vergießen.

    Einiges sollte aber auch bedacht werden:

    Die Menschen, die aus Not zu uns kommen, dürfen nicht kaserniert und ausgegrenzt werden.

    Das heißt für mich: Öffnung des IHQ auch für die übrige Bevölkerung der Stadt, Anbindung der Flüchtlinge an das städtische Zentrum mit einer öffentlichen Busverbindung (Reaktivierung der Linie 23 ins HQ).

    Einkaufsmöglichkeiten, Gebäude für die Ausübung der Religionen sollten vorhanden sein. Und auch dies ist wichtig: Das Naturschutzgebiet Knippertzbach/Hellbach muss abgeschottet werden.

    Eingriffe sind zu unterbinden.

    Wer zahlt eigentlich die Infrastrukturmaßnahmen wie vorbezeichnet aufgeführt?

    Die klamme Stadtkasse oder das überschuldete Land NRW bzw. der Bund?

    Oder gibt es etwa zahlungskräftige Ölscheichs, die uns ein wenig mit ihren Petrodollars unterstützen?

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