Stadtbad Rheydt ist Baudenkmal
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(pmg) In den kommenden zwei Wochen wird die Untere Denkmalbehörde der Stadt das vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege erarbeitete Gutachten zum Rheydter Pahlkebad abwägen und in einer abschließenden Bewertung zu einer Entscheidung kommen, ob das Bauwerk aus dem Jahre 1969 in die Denkmalliste eingetragen werden soll oder nicht.
Anlass der Überprüfung sind aktuelle Abriss- bzw. Sanierungspläne für das in die Jahre gekommene Stadtbad.
Das Rheinische Amt für Denkmalpflege, das in dieser Frage eingeschaltet wurde, kommt in seinem Gutachten zu der Bewertung, dass das Stadtbad laut Denkmalschutzgesetz NW ein Baudenkmal ist.
„Es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Rheydt (Mönchengladbach). Für seine Erhaltung und Nutzung liegen architekturgeschichtliche sowie stadtentwicklungsgeschichtliche und sozialgeschichtliche Gründe vor“, heißt es in dem Gutachten.
Das von dem Düsseldorfer Architekten Ernst Roddewig entworfene Schwimmbad zeichnet sich laut Gutachten durch die an zwei freiliegenden Stahlbetonträgern, die brückenartig über die gesamte Breite der Halle gespannt sind, als charakteristisches Architekturmerkmal sowie durch drei voll verglasten Fronten aus.
Weiter heißt es in dem Gutachten: „Das Stadtbad Rheydt ist ein wichtiges Zeugnis der Sport- und Bädergeschichte, insbesondere für deren Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg“.
Die Bedeutung des am 2. November 1969 eröffneten und von den Medien hoch gelobten Schwimmbades liege, so das Gutachten, in der Verbindung einer bemerkenswerten architektonischen Gestalt mit der Erfüllung sportlicher Möglichkeiten unter anderem durch die Sprung-Wettkampf-Anlage. Wegen seiner auch überregionalen Vorbildfunktion wurde das Bad in Handbüchern und Fachzeitschriften aufgenommen und publiziert.
Und weiter heißt es: „Das Bad dokumentiert die Entwicklung in der Geschichte des öffentlichen Bades in Rheydt und den Stellenwert, den die Stadt dem Sport- und Freizeitvergnügen beimaß. Mit dem Pahlkebad entschied sich die Stadt für ein modernes Bad, das auch in Publikationen international Anerkennung fand“.
Zum weiteren Vorgehen:
Nach Abwägung der in dem Gutachten genannten Argumente kommt die Untere Denkmalbehörde zu der abschließenden Entscheidung, ob das Gebäude in die Denkmalliste eingetragen werden soll oder nicht.
Mit der Eintragung des Bauwerks in die Denkmalliste ist noch nicht entschieden, wie mit dem eingetragenen Denkmal weiter vorzugehen ist.
Sollte die Entscheidung der Stadt sowohl im ersten wie auch im zweiten Verfahren der Sichtweise des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege entgegen stehen, steht dem Rheinischen Amt die Einschaltung des Bauministers Oliver Wittke zur abschließenden Klärung zu.