Schnelle Verurteilung nach Festnahme
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Gestern Mittag (05.03) nahmen Beamte der Fahndung einen 26-jährigen Rheydter fest, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das BtmG vorlag. Sie suchten ihn in seiner Wohnung auf der von-Galen-Straße auf.
Die Fahnder nahmen deutlichen Cannabisgeruch wahr und fanden auch eine frisch benutzte Pfeife und ein Tütchen Marihuana. Sie nahmen den Mann fest und führten ihn einer Richterin vor. Mit Einverständnis des Festgenommenen wurde die Strafsache, wegen der er zur Festnahme ausgeschrieben war. sofort verhandelt.
Die Richterin verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.