Grundsicherungsamt in Rheydt für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar • Wartet die Verwaltung auf einen Rathaus-Neubau?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[11.02.2017] Ob es irgendwann mal in Rheydt ein neues, dann vielleicht weitgehend barrierefreies Rathaus geben wird, dürfte Markus M. (Anm.: Name geändert) momentan wenig interessieren und erst recht nicht helfen.
Er benötigt als Rollstuhlfahrer – wie viele andere Betroffene – Zugang zum Grundsicherungsamt im Rathaus Rheydt – und zwar jetzt!
Ganz offensichtlich scheinen die Pläne des Baudezernenten Dr. Gregor Bonin für einen neuen Verwaltungskomplex in Rheydt zu einer Art Realitätsverdrängung in der Verwaltung und in Teilen der Politik geführt zu haben.
Zumindest wenn es um den barrierefreien Zugang von Menschen mit Behinderungen zu für sie wichtigen Einrichtungen der Verwaltung geht.
Das Grundsicherungsamt hat in Rheydt seinen Sitz im Verwaltungsgebäude mit dem nicht barrierefreien Eingang C („Königliches Bezirkskommando“).
Orientiert sich ein ortsunkundiger Betroffener an den Angaben im aktuellen „Wegweiser für Menschen mit Behinderungen“ mit dem Untertitel „Mönchengladbach barrierefrei“, findet er sich an der postalischen Anschrift des Rathauses Rheydt „Markt 11“ (Eingang E, Haupteingang) wieder.
Mehr noch. Ihm wird durch die beiden Piktogramme fälschlicherweise verdeutlicht, dass dieser Zugang barrierefrei sei und über eine rollstuhlgerechte Toilette verfüge.
Weil Markus M. ortkundig war und so wusste, dass der Eingang B (Limitenstraße 40) zumindest keine Stufen hatte, fuhr er dorthin. Diese Adresse wird auch auf der Homepage der Stadt Mönchengladbach als „behindertengerecht“ bezeichnet.
Hier sagte man ihm, für seine Angelegenheit müsse er zum Eingang C. Dort werde man eine Begleitung zu einem Raum organisieren.
Mit der dort eintreffenden Mitarbeiterin ging es dann wieder zurück zum Eingang B, weil dort ein entsprechender Raum zur Verfügung stehe. Dieser stellte sich dann als Pausenraum für Verwaltungsmitarbeiter heraus.
M. meint dazu: „Es kann doch nicht angehen, dass eine Großstadt wie Mönchengladbach, keine geeigneten Räume und Zugänge für Rollstuhlfahrer hat, wenn es genau um dieses Thema geht!
Jedes Jahr werden Millionenbeträge für die Neugestaltung von Plätzen, Straßen oder Gebäuden ausgegeben, nur die städtischen Einrichtungen werden hierbei übersehen und nicht mit einem Büro ausgestattet, das behindertengerecht eingerichtet und erreichbar ist?
Das ist mehr als traurig. Mönchengladbach scheint eher eine behindertenfeindliche Stadt zu sein“.
Dieser Vorfall habe ihm drastisch klargemacht, ein Mensch 2. Klasse zu sein, was es ihm unmöglich mache, dieses Erlebnis einfach so zu ignorieren.
Dabei wäre es ganz einfach, kostengünstig die schon vorhandenen Optionen zu nutzen.
Option 1: Eingang F
Im Dezember 2011 wurde der Eingang F (gegenüber dem Zugang zur Stadtbibliothek) beispielgebend barrierefrei hergerichtet und seiner Bestimmung übergeben, damit Menschen mit Behinderungen – auch blinde und sehbeeinträchtigte Menschen – den Bürgerservice, die Büros des Ausländeramtes und den Ratssaal erreichen könnten.
Außerdem wurde seinerzeit im 1. OG ein Büro („Rollstuhlbüro“) ausgewiesen, in dem Verwaltungsmitarbeiter ohne barrierefreie Büros beispielsweise Rollstuhlfahrer bedienen können.
Im Februar 2012 vereinbarten der damalige Sozialdezernent Dr. Michael Schmitz (CDU) und der VdK Mönchengladbach, dass für Betroffene mit Anliegen zur Grundsicherung am Eingang C in entsprechender Höhe eine Gegensprechanlage angebracht würde.
An dieser sollte die Kommunikation mit dem betreffenden Mitarbeiter möglich werden, um dann anschließend im „Rollstuhlbüro“ die anstehenden Angelegenheiten erledigen zu können.
Weder die Gegensprechanlage, noch die organisatorischen Maßnahmen wurden bislang umgesetzt, so dass das Problem Behördenangelegenheiten des Markus M. kein Einzelfall ist.
Option 2: Nutzung der ehemaligen Büros der Ausländerbehörde
Die Herrichtung des barrierefreien Einganges F wurde maßgeblich von der Bezirksvertretung und dem Integrationsrat, unter Leitung der damaligen Vorsitzenden Gülistan Yüksel (heute SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des SPD-Unterbezirks), vorangetrieben.
Somit war seitdem u.a. auch die Ausländerbehörde im 2. OG barrierefrei erreichbar.
Die Ausländerbehörde und weitere Mitarbeiter, die im Gebäude gegenüber der Stadtteilbibliothek tätig waren, sind mittlerweile in das Vitus-Center in Mönchengladbach umgezogen.
Damit wurden diese Räume frei und es bestünde die Möglichkeit, dass der Bereich „Grundsicherung“ in diese umzieht und somit barrierefrei erreichbar wäre.
Markus M. ist vollkommen unverständlich,warum dies nicht schon längst geschehen ist.
Er geht davon aus, dass es nicht an den freundlichen Mitarbeitern der Abteilung Grundsicherung liegt, die alles unternehmen, um dieses Manko auszugleichen..
Sie bemühen sich redlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten , aber diese sind nun mal leider eingeschränkt.
Es verfestige sich sein Eindruck, dass die Verwaltungsspitze sich wie die „Katze vor dem Mauseloch“ verhalte und man nicht mehr tue, als auf den Neubau zu warten.
Dieser wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor 2020 in Angriff genommen.
Bis dahin müssen sich Menschen mit Behinderungen und die Mitarbeiter des Bereichs „Grundsicherung“ wohl weiterhin mit den inakzeptablen Verhältnissen abfinden.
Es sei denn, die Verwaltungsspitze, und hier besonders Sozialdezernentin Dörte Schall (SPD), zu deren Dezernat sowohl der Bereich Grundsicherung als auch die Bereiche für die Belange von Menschen mit Behinderungen zählen, kommt zu der Erkenntnis, dass dieser unhaltbare Zustand geändert wird.
Barrierefreiheit bedeutet nach den Behindertengleichstellungsgesetzen, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht darauf haben, dass Behörden wie die für Grundsicherung, erreichbar, zugänglich und nutzbar sind. Diese Anforderungen erfüllt die momentane Unterbringung ausgerechnet des Bereiches Grundsicherung nicht.
2.
Juanita schrieb am 2.01.2018 um 13:26 Uhr:
Selbstverständlich ist Barrierefreiheit durchzusetzen – der Mensch geht stets vor -, aber ebenso ist ein Abriss eines denkmalgeschützten Hauses zu verhindern.
Neues Rathaus
Eingetragenes Baudenkmal Rathaus Rheydt mit Kgl. Bezirkskommando
„Die Gebäudeteile wurden am 14.05.1985 unter der lfd. Nr. M 013 in die Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach aufgenommen. Der Umfang des Denkmalschutzes ist in dem beigefügten Katasterplan (rot markiert) ablesbar.“ (Fachbereich 63, Schreiben vom 10.04.2017)
„das Bezirkskommando, Markt 13 wurde – ebenso wie das benachbarte Gebäude Markt 12 und das historische Rathaus, Markt 11 – bereits am 14.05.1985 in die städtsische Denkmalliste eingetragen. (…) Ordnungskennziffer (…) , was (…) zufälligerweise beim Bezirkskommando auch noch mit der Hausnummerierung – Markt 13 – identisch ist.“
(Fachbereich 63, Schreiben vom 16.03.2017)
– beide Schreiben liegen mir vor –
1.
Kerstin Königs schrieb am 13.02.2017 um 09:36 Uhr:
Stadtverwaltung mit Kinderwagen ist auch ein Erlebnis, das man missen möchte.
Außerdem sind auch Senioren mit Rollator unterwegs. Die haben auch das Problem.
Es gibt aber auch jüngere Leute mit einer Behinderung oder Erkrankung , die einen Rollator brauchen.
In unserer Nachbarschaft gibt es so einen Fall. Diese Frau kann einiges in der Richtung erzählen.
Kann ich nicht verstehen, dass sowas nicht geregelt werden kann. Das Problem ist ja nicht vom Himmel gefallen.
Oder sollen diese Leute zuhause bleiben und bitte nicht stören?
Finde das peinlich in einer Stadt in der Grundsteuer B und Müllgebühren so massiv angehoben wurden, damit es hier angeblich schöner und besser wird. Davon habe ich bisher auch noch nichts mitbekommen.
Soviel kann es doch nicht kosten sowas zu regeln? Oder sind das nur die falschen Leute, die betroffen sind?