Eine Fahrradstraße & ihre Anlieger • An den Oberbürgermeister, den Mobilitätsbeauftragten und die im Rat vertretenen Parteien • Ein Schildbürgerstreich?

Bodo Venten [ - Uhr]

[16.04.2018] Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiners, sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner der Brucknerallee mit Ihrer Fahrradstraße, möchten wir um Ihre Mithilfe bitten.

Heute hatten wir eine sehr interessante und zugleich denkwürdige Begegnung mit einem sehr freundlichen Beamten der Polizei Mönchengladbach

Folgendes hatte sich zugetragen:

Am 16.04.2018 befuhr ich unsere schöne neue Fahrradstraße, von der Hofstraße kommend, über die Richard-Wagnerstraße in Richtung Brucknerallee, weil ich dort im Hause 196 mit meiner Frau Irene seit 16 Jahren wohne und lebe.

Gegen 16 Uhr fuhr vor mir ein Streifenbeamter auf seinem Motorrad, in Höhe Fachhochschule hielt er kurz an und heftete sich dann an meine Fersen.

Vor uns fuhren mehrere Kinder auf Fahrrädern die Allee entlang und alle tuckerten schön ordnungsgemäß mit rund 25 Stundenkilometern vor sich hin.

Doch nach dem Kreisverkehr ließ mich der Polizist anhalten und erklärte mir, ich habe eine Ordnungswidrigkeit begangen: ich sei die ganze Zeit auf der Fahrrad- und Anliegerstraße gefahren.

Ich entgegnete: „Ich bin Anlieger und wohne da drüben, Hausnummer 196“.

Ich musste die Papiere zeigen. Nach einem kurzen, unsicheren Moment erklärte mir der freundliche Beamte: gut, ich dürfe zwar das Stück Brucknerallee fahren, an dem ich wohne, die anderen Teile der Fahrradroute aber nicht, da sei ich ja kein Anlieger.

Ich schaute verdutzt und entgegnete, dass ich das etwas kleinlich fände, was er wiederum verneinte.

Ich wies darauf hin, dass jeden Morgen gegen 8:00 Uhr dutzende von Studierenden unser Teilstück Brucknerallee bis zum Kreisverkehr Breitestraße derart mit ihren Autos aus ERK, VIE, HS, W, D oder NE vollrammeln, dass man als Anwohner um diese Zeit und folglich den ganzen Tag über mindestens eine Viertelstunde die Umwelt belastet, weil man ständig um den Block kurvt um eine Lücke zu ergattern.

Mein Tipp an den Gesetzeshüter: „Kommen sie doch mal morgens und verwarnen sie die Studenten, die ja nach ihrer eigenen Auslegung die Anliegerstraße überhaupt nicht befahren, geschweige denn dort Parken dürfen, da sich die Fachhochschule ja nicht an der Brucknerallee sondern an der Richard-Wagner-Straße befindet.“

Ein kurzes Innehalten, dann die Antwort: „Die suchen einen Parkplatz!?!?!?“

Was will uns diese Geschichte sagen?

Darf also wirklich jeder Anwohner nur sein Stück auf der Fahrradstraße befahren und muss man als dann sofort bei der ersten Möglichkeit sein Teilstück umgehend verlassen und einen riesigen Umweg in Kauf nehmen, je nachdem wo man hinmöchte?

Ich dürfte also von unserem Haus Brucknerallee 196 aus nicht bis zum Fischerturm fahren, sondern müsste direkt in die erste Seitenstraße (Cecilienstraße) in Richtung Rheydter Straße abbiegen um dann wieder in die Nordstraße zu fahren um schließlich am Fischerturm anzukommen?

Das kann nicht ernsthaft Sinn dieser Fahrrad- und Anliegerstraße sein.

Und was ist eigentlich mit den Studenten.

Laut dieser Regelung hätten sie definitiv kein Anliegen auf der Brucknerallee, außer vielleicht, wie vom Ordnungshüter vermutet, zur Parkplatzsuche, auch wenn das kein Anliegen im klassischen Sinne ist!?

Im Umkehrschluss darf ich dann aber auch auf der Richard-Wagner-Straße fahren und Parkplätze suchen, weil hier ja alles von den Studenten zugeparkt ist!?

ODER HABE ICH DA JETZT ETWAS FALSCH VERSTANDEN?

 

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