Barriere auf dem Rheydter Martinsmarkt – „Nicht so verbissen sehen…“
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
So äußerte sich ein Vorstandsmitglied des Rheydter Citymanagements, als es vom Vorsitzenden des VdK Mönchengladbach, Bernhard Wilms, darauf hingewiesen wurde, dass an den Eingängen zum Verkaufszelt Rampen für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer fehlten.
Wohl dem Rollstuhlfahrer, der jemanden hat, der ihn über eine „Barriere“ von ca. 8 cm hebt, damit auch er (oder sie) sich die Auslagen an den Ständen ansehen und vielleicht sogar kaufen kann.
Fakt war, dass an keinem der beiden Eingänge Schrägen vorhanden war, über die ein Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe in das Zelt gelangen konnte.
Fakt war auch, dass mehrere Rollstuhlfahrer um das Zelt herumfuhren, um einen geeigneten Zugang in das Zelt zu finden – natürlich erfolglos.
Die Tatsache, dass an einem (!) Eingang zwei schmale Rampen lagen, die allenfalls dafür geeignet waren, um auf Baustellen Baumaterialien beispielsweise mit Schubkarren zu transportieren, weist darauf hin, dass es keine entsprechend Planung gegeben hat. Und dann diese Äußerung (siehe oben).
Erschwerend kommt hinzu, dass dies nicht das erste Mal war, dass Behinderte quasi „ausgeschlossen“ wurden, denn auch bei den letzten „Weihnachtsmärkten“, die unter der Regie des Rheydter Citymanagements veranstaltet wurden, war das gleiche Problem festgestellt worden.
Für die Zukunft bedeuten diese Erfahrungen, dass Genehmigungen für solche Märkte nur dann erteilt werden dürfen, wenn die „Geschäfte“ barrierefrei im weitesten Sinne erreichbar sind – und dies auch überprüft wird.
1.
D. Pardon schrieb am 11.11.2011 um 14:21 Uhr:
Empfehlung für Leute, die meinen, man solle das nicht so verbissen sehen:
Selbst mal in einen Rollstuhl setzen und versuchen diese „kleine“ Hürde zu nehmen!
Polster für den Sturz nicht vergessen!
Wo Rollstuhlfahrer hinkönnen, haben auch andere gehbehinderte Menschen (z.B. Rollatornutzer, auf Gehhilfen Angewiesene) und gesundheitlich-beeinträchtigte Menschen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankte, Rückenschäden) eine verbesserte Aufenthaltsqualität.
Die Forderung anch Barrierefreiheit beschränkt sich nicht „nur“ auf den (vermeinlich) kleinen Personenkreis der Rollstuhlfahrer.
Spätestens wenn man selbst von Kreislaufproblemen, Inkontinenz, Rückenschmerzen über einen längeren Zeitraum betroffen ist, fällt eigenes beschränktes Denken.