Tiefgarage unter dem Rheydter Marktplatz bald wieder nutzbar – Fertigstellung des Marktplatzes wird sich noch verzögern
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Am 09.12.2013 soll es so weit sein, dass die Tiefgarage unter dem Rheydter Marktplatz wieder eröffnet wird und damit 225 öffentliche Stellplätze, davon neun Behinderten- und fünfzehn „Familienparkplätze“, zur Verfügung stehen.
Die marode Bausubstanz der zweigeschossigen Tiefgarage machte eine im wahrsten Sinn des Wortes tiefgreifende Betonsanierung erforderlich, insbesondere bezüglich der Abdichtung der Deckenkonstruktion zum darüberliegenden Marktplatz.
Vor der Sanierung war schon nach „normalen“ Regenfällen das Auffangen des Oberflächenwassers in großen Gefäßen obligatorisch.
Stellplätze
Die nicht mehr zeitgemäßen Abmessungen (teilweise 2,00 m x 4,50 m) der Stellplätze mussten angepasst werden und sind mit neuen Breiten von 2,50 m als „akzeptabel“ anzusehen.
Während bislang die Parkflächen bis zu den Stützen reichten, enden sie nun an neu angelegten Sockeln.
Diese wurden notwendig, weil in den 1970er Jahren eine unzureichende Betonüberdeckung der Armierung vorgenommen wurde und dieser Mangel nunmehr behoben werden musste.
Diese neu angelegten Sockel dürften mindestens in der Anfangsphase zu wortwörtlichen „Steinen des Anstoßes“ werden, denn Autofahrer können diese beim Einparken kaum erkennen. Das wird sicher den einen oder anderen lädierten Frontspoiler zur Folge haben.
Legt man die Markierung in den Plänen zugrunde, wird es eine „bunte“ Bodenfläche geben, auf der die Fußwege in einem hellen Grün und Freiflächen in blau markiert sind.
Belange von Menschen mit Behinderungen: Behindertenparkplätze
Die Abmessungen der Behindertenparkplätze entsprechen nunmehr den einschlägigen Vorgaben. An diesen Detailplanungen waren zunächst weder der Behindertenbeauftragte, noch die Behindertenverbände beteiligt worden.
Als der Mönchengladbacher Sozialverband VdK (eher zufällig) die Planung „zu Gesicht“ bekam und Größe und Anordnung der Behindertenparkplätze monierte, wurden dessen Vorschläge aufgenommen und eingeplant.
Belange von Menschen mit Behinderungen: Behindertentoilette
Abgelehnt wurde hingegen der Vorschlag des VdK, im zweiten Parkdeck eine öffentliche Behindertentoilette einzurichten, obwohl dies technisch möglich und organisatorisch zu bewältigen gewesen wäre.
Eine solche Toilette wäre ein adäquater Ersatz für die im Zuge des Marktplatzumbaues weggefallene oberirdische Behindertentoilette gewesen. Zumal ein Raum in der Nähe des Aufzuges zur Verfügung steht.
Als Grund für die Ablehnung wurde genannt, dass der Raum für das Lagern von Absperreinrichtungen usw. für den Parkhausbetreiber benötigt würde.
Damit wurde eine Chance nicht genutzt, der Zusage von OB Norbert Bude (SPD) anlässlich einer VdK-Podiumsdiskussion am 31.01.2009 zu entsprechen.
Seinerzeit hatte Bude erklärt, zu der Marktplatzumgestaltung gehöre auch eine neue, vernünftige WC-Situation. Diese findet sich in der Gesamtplanung nicht wieder.
Ein zwischenzeitlicher Verweis auf das Projekt „Nette Toilette“ war diesbezüglich wenig hilfreich, weil dieses Projekt schon im Zusammenhang mit „normalen“ Toiletten zu einem Flop zu werden droht.
Selbst wenn Gaststätten o.ä. dem Projekt beitreten würden, bleiben Behinderte weiterehin außen vor, weil schon jetzt keine der vorhandenen Gaststätten über Behindertentoiletten verfügen und/oder bauliche Restriktionen diesbezüglich erforderliche Umbauten nicht möglich machen.
Stadt muss Betreiber der Tiefgarage bleiben
Eines der Ziele der Umgestaltung des Rheydter Marktplatzes ist, dass bei Wochenmärkten, Kirmes- und anderen Veranstaltungen keine elektrischen Leitungen, Wasserschläuche u.ä.. mehr auf der Platzfläche zu Hindernissen führen.
Daher sind in die Fläche eingebaute, versenkbare Anschlüsse vorgesehen, deren Platzierung an den Ausschnitten in der Asphaltdecke zu erkennen ist.
Deren Zu- und Abführungsleitungen können auf Grund der geringen Dicke des Unterbaues nur unterhalb der Decke der Garage installiert werden.
Bei technischen Problemen während des Betriebes der Garage durch einen nichtstädtischen Parkhausbertreiber könnten deshalb Zuständigkeitsdiskussionen entstehen, erklärte Baudezernent Andreas Wurff anläßlich der Begehung der Baustelle mit Pressevertretern am 01.10.2013.
Garagennutzung
Die Tiefgarage behält eine Zufahrts- und zwei Ausfahrtspuren.
Der einfahrende „öffentliche Parkverkehr“ wird durch eine „mobile Absperrung“ immer auf die 1. Parkebene geführt. Darüber gelangt man auch in die 2. Parkebene.
In den frühen Morgenstunden hingegen erhalten die städtischen Mitarbeiter durch Aufhebung der „Absperrung“ die Möglichkeit die unmittelbare Abfahrt zur 2. Parkebene zu nutzen, um somit sofort in die nicht öffentliche Mitarbeiter-Tiefgarage unter dem Karstadtgebäude zu gelangen.
Die Zufahrt zur Mitarbeiter-Tiefgarage (mit 7%iger Steigung) steht nach Auflegen des Beton-„Deckels“ und Auffüllen der Baugrube (einschließlich der bisherigen Zufahrt von der Marktstraße aus) zur Verfügung.
Bemerkenswert ist, dass sich unterhalb der bisherigen Zufahrt zur Mitarbeiter-Tiefgarage noch eine Vielzahl von Kellerräumen mit Versorgungseinrichtungen befindet.
Zugänge zur Tiefgarage
Um in die Tiefgarage zu gelangen stehen künftig zwei Treppenhäuser zur Verfügung, wovon in einem ein Aufzug installiert wird.
Projektleiter Holger Janke zeigte, bis zu welcher Höhe die vorgesehenen „Markt-Terrassen“ noch aufgebaut/aufgefüllt werden.
Entgegen der Visualisierung der Pläne aus dem Wettbewerb, die den Eindruck erweckten, dass die Treppenhäuser vollständig transparent gestaltet würden, lassen die aktuellen Rohbauten den Schluss zu, dass hier (wieder) Betonaufbauten entstehen werden.
Dazu erklärten Baudezernent Wurff und Projektleiter Holger Janke, dass die Bauwerke mit einer komplett umlaufenden Stahl-Glasfassade verkleidet würden.
Das Treppenhaus im Bereich der Hauptstraße müsse – wie bisher – die Entlüftung der Tiefgarage aufnehmen.
Kritische Bürger weisen gegenüber unserer Zeitung darauf hin, dass in anderen Städten und auch an Bahnhöfen solche Entlüftungs- und Aufzugsschächte durchaus vollständig transparent realisiert wurden.
Außerdem hätte es bezüglich der Ausführungsplanung keine Bürgerbeteiligung gegeben, während der solche Gestaltungselemente sicherlich allerseits zufrieden stellend hätten diskutiert werden können.
Nunmehr könnte dieses Thema zu politischen Diskussion führen, weil insbesondere die momentane Sicht aus der Bruckner Allee auf den Marktplatz vom klotzigen „Charme“ der vermeintlich wieder erstandenen Pavillions geprägt ist.
Ob es gelingt, diesen Eindruck noch abzumildern, wird wohl erst nach Fertigstellung der Fassaden um die Treppenaufgänge erkennbar sein.
Marktplatzfläche
Der neue Belag des Marktplatzes wird auf einen wasserdurchlässigen Unterbau aufgebracht, so dass das Oberflächenwasser zwischen diesem Belag und der Betondecke der Tiefgarage mit einem geringen Gefälle von der Hauptstraße in Richtung Rathaus in die Kanalisation abgeleitet werden soll.
Die Gestaltung der Marktplatzfläche wurde hinsichtlich der Barrierefreiheit im Detail mit der Inklusionsbeauftragten und den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Mönchengladbacher Behindertenverbände abgestimmt.
Diese Einbindung war eine der Voraussetzungen dafür, dass beantragte Fördermittel aus dem Projekt „Soziale Stadt“ überhaupt zur Auszahlung kommen konnten.
Während die Tiefgarage zum 09.12.2013 fristgerecht wieder ihrer Bestimmung übergeben werden soll, dürfte sich die Fertigstellung der Marktplatzoberfläche noch etwas hinaus zögern. Grund dafür war die unerwartet lange Frostperiode im vergangenen Winter, die zu einem Stillstand von ca. 8 Wochen geführt hatte.
Zwischengebäude kaum noch wahrscheinlich
Im Rahmen des Gestaltungswettbewerbes zum Rheydter Marktplatz gab es Überlegungen, parallel zur Limitenstraße zwischen der Hauptkirche und der ehemaligen Kommandatur ein Gebäude für verschiedenste Nutzungen zu errichten.
Schließlich wurde dem PLANORAMA-Vorschlag gefolgt, darauf zu verzichten, stattdessen die Einfahrt zur Tiefgarage mit einem „Deckel“ zu versehen und die Grünfläche zwischen Hauptkirche und Kommandatur auszudehnen.
Dadurch dürfte die Zwischenbebauung auf Dauer „vom Tisch“ sein, auch wenn es bautechnisch vielleicht irgendwann einmal möglich sein würde, Grünfläche und „Deckel“ zu überbauen.
Nicht auszuschließen ist jedoch, dass es nachträglich zu einer „Optik-Diskussion“ kommen wird, wenn die in der Sichtachse von der Marktstraße in Richtung Marktplatz liegende durchaus als ungepflegt einzustufende Hausfront aus den 1970er Jahren an der Limitenstraße deutlicher hervortritt als momentan während der Baumaßnahmen.
Potenzial für solche nutzlosen und zeitraubenden Auseinandersetzungen, die nicht selten in kaum nachvollziehbaren Vorwürfen an die Bauverwaltung münden, vermögen Politiker in der Bezirksvertretung Süd und im Planungs- und Bauausschuss allemal zu bieten.
Zeichnungen: Quelle Stadt Mönchengladbach
Fotos: (c) BürgerZeitung Mönchengladbach