Kiesgrube Fuchskuhlenweg: Verstoß gegen Artenschutzrecht und Missachtung von Beteiligungsrechten?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Mit großer Empörung haben Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis nehmen müssen, dass trotz Artenschutzgesetze und strenger Umweltauflagen vom Beirat der Unteren Landschaftsbehörde eine Genehmigung zur Verfüllung der Kiesgrube Fuchskuhlenweg in Odenkirchen erteilt wurde.
Der betroffene Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist ein geschützter Landschaftsbestandteil gemäß Landschaftsplan der Stadt Mönchengladbach.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat mindestens drei geschützte Arten feststellen können, z.B. Kreuzkröte, Bergmolch und Wasserfrosch (Fadenmolch, Teichmolch und Erdkröte wurden gesichtet). Diese Tiere genießen strengen Schutz, weil sie unter die Artenschutzverordnungen der Bundesrepublik und der Europäischen Union fallen.
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde stimmte in seiner Sitzung vom 29. April 2008 der Verfüllung der Grube nur zu, weil die Verwaltung u.a. erklärte, dass es keine schützenswerten Arten in dem betroffenen Bereich gäbe. Es ist unverantwortlich, ein solch schönes naturnahes Gebiet mit schützenswerten Tierarten zu zerstören.
Um mehr Klarheit in der schwierigen Sachlage zu erhalten, haben die Bündnisgrünen im Vorfeld des Umweltausschusses, der am 29. Mai tagt, 19 Fragen an die Verwaltung eingereicht.
„Wir möchten z.B. wissen, ob wegen einer optisch störenden Verkraterung der Landschaft der Lebensraum streng geschützter Arten verfüllt werden darf? Weitere Fragen:
- Welche geschützten Tierarten wurden aktuell in dem Gewässer der Grube Fuchskuhlenweg festgestellt?
- Wer hat wann die dort lebenden Arten festgestellt?
- Besteht ein Rechtsanspruch auf Verfüllung der Grube?
- Hält die Verwaltung es für sinnvoll, weiterhin in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten Kiesabbau zu genehmigen?“
so Dr. Michael Graefe, grünes Mitglied im Umweltausschuss und weiter: „Soeben ist die Artenschutzkonferenz in Bonn zu Ende gegangen, an der viele Länder beteiligt waren. Artenschutz sollte vor allem auf kommunaler Ebene Berücksichtigung finden“
Bündnis 90/Die Grünen haben inzwischen den Beschluss des Beirates beim Oberbürgermeister beanstandet.
„Weil im vorliegenden Fall der Umweltausschuss nicht beteiligt wurde und durch die Entscheidung somit die Belange des Umweltausschusses unseres Erachtens missachtet wurden, halten wir diese für unrechtmäßig. Ebenso hätte laut Zuständigkeitsordnung der Stadt Mönchengladbach vor Beratung und Beschlussfassung im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde die Bezirksvertretung Odenkirchen zuerst beteiligt werden müssen. Dies ist bekanntlich nicht geschehen und bedauerlich. Daher haben wir den Oberbürgermeister um Beanstandung des Beiratsbeschlusses gebeten und um die sofortige Aussetzung der Durchführung der Maßnahme“, sagt Karl Sasserath, Fraktionssprecher der Grünen.
„Bei der Gestaltung der Kiesgrube „Vorster Busch“ in Hardt wurde die Bezirksvertretung regelmäßig informiert und angehört. Mehrere Ortsbesichtigungen mit allen Bezirksvertretern fanden statt“, so Gaby Brenner, Vorstandssprecherin der Bündnisgrünen und Mitglied der Bezirksvertretung Hardt, â€ždass die Bezirksvertretung Odenkirchen übergangen wurde, ist unbegreiflich und nicht hinnehmbar.“