„Jugendtypisches Verhalten“
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die nicht erst seit kurzem bekannte Gewaltbereitschaft Odenkirchener Jugendliche, Ohnmachtsgefühle der Bevölkerung, Hilflosigkeit der Politik, Tatlosigkeit der Verwaltung schlägt zur Zeit Wellen. Dabei werden Alarmsignale rechtzeitig gesendet, aber überhört und übersehen. Ein Fallbeispiel aus Mönchengladbach:
Schulunterricht einer Mittelstufe. Der Lehrer steht mit dem Rücken zur Klasse, schreibt an die Tafel. Einige Schüler bewerfen sich untereinander mit Papierkugeln.
Ein schon seit Jahren von den Lehrern als verhaltensauffällig beschriebener Schüler wird von solch einer Papierkugel getroffen, springt ohne Vorwarnung auf, versetzt einem Mitschüler einige Fausthiebe an den Kopf, läuft zur Tür, schmeißt diese lautstark zu.
Der Lehrer bei der Schnelligkeit des Vorfalls keine Handlungschance – und wenn: was hätte er tun können?
Der Mitschüler meldet sich mit Kopfschmerzen vom Unterricht ab, ist zwei Tage krank – Diagnose: Schädelprellung.
Die Lehrer raten den Eltern des verletzten Jungen zur Anzeige wegen Körperverletzung, „damit endlich das Jugendamt aufmerksam wird und der Junge eine Chance auf eine Therapie erhält.“ Denn die Lehrer hatten bereits zig Redeversuche mit den Eltern des Täters hinter sich – erfolglos. Die Eltern des Jungen sehen keine Therapienotwendigkeit, haben vielleicht Angst, dass Dritte Einblicke in ihr Familienleben nehmen.
Die Eltern des Opfers erstatten also Anzeige, reden zusätzlich mit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes, „damit der Täter die Chance einer Therapie erhält“.
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Körperverletzung mit folgender Begründung ein: „Es handelt sich um ein jugendtypisches Verhalten mit geringem Schuldgehalt. Weitere erzieherische Maßnahmen sind deshalb ausnahmsweise entbehrlich.“
Ausnahmsweise?
Die Frage ist auch: Was ist „jugendtypisches Verhalten“?
Wer legt die Richtlinien für „jugendtypisches Verhalten“ fest? Was muss die Gesellschaft an „jugendtypischem Verhalten“ tolerieren? Wo sind die Grenzen?
Besteht kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung. Nein?
In diesem Falle hat vielleicht schon das Stellen einer Strafanzeige gereicht, um Täter und Eltern wachzurütteln. Ein Warnschuss und gut ist.
Ab wann muss der Einzelne Zivilcourage zeigen, einschreiten und sei es „nur“ durch die Erstattung einer Strafanzeige. Ab wann ist die Behörde gefordert?
Das Übel bei allen Präventionsmaßnahmen: sie kosten Geld, das nicht mehr ausreichend vorhanden ist.
Deswegen wird erst bei „Spitzentätern“ eingeschritten.
Deswegen wird erst eingeschritten, wenn die kriminelle Karriere mit Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung ihren Höhepunkt erreicht – für viele Jugendliche viel zu spät.
Die Alarmglocken schlagen viel früher an, das wissen auch die Verantwortlichen. Wenn Eltern in der Erziehung ihrer Kinder, aus welchen Gründen auch immer, überfordert sind, dann betrifft das letztlich alle. Die Folgen trägt der Nachbar, der Steuerzahler, die Kommune.
Kommunen allein können diese Probleme nicht lösen. Es muss ein Ruck durch Politik, Behörden und Gesellschaft gehen. Ein Ruck, der frühzeitig dem Kind vermittelt: Grenze überschritten – Gegenreaktion kommt sofort.
2.
Hülldopp schrieb am 4.09.2010 um 16:26 Uhr:
wie bitte?
„Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Körperverletzung mit folgender Begründung ein: “Es handelt sich um ein jugendtypisches Verhalten mit geringem Schuldgehalt. Weitere erzieherische Maßnahmen sind deshalb ausnahmsweise entbehrlich.”- ??“
gilt: „und willst du nicht mein bruder sein, so hau‘ ich dir den schädel ein!“ ?
(Herkunft dieses Satzes: denen, die sich der jakobinischen Definition –französische Revolution- von Brüderlichkeit verweigerten: «La fraternité ou la mort!» schallte diesen entgegen, in Deutschland wurde daraus der Spruch: «Und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein.»)
jugendtypisches verhalten?
wäre es auch „jugendtypisch“ gewesen, wäre das opfer (was glücklicherweise nicht der fall war) schwerer, gar lebensgefährlich verletzt worden? hätte bleibende schäden davongetragen? besonders bei schlägen auf den kopf möglich!
besser wäre: wehret den anfängen.
was hätte herr/frau staatsanwalt gesagt, wäre es um sein/ihr kind gegangen?auch „jugendtypisches“ verhalten?
ich bezweifle es.
was ist das für eine seltsame einstellung – ausgerechnet von „fachleuten“, die später mit ergebnissen von „karrieren“, die „jugendtypisch“ begannen, konfrontiert werden?
rechtsprechung?
1.
Redaktion BZMG Gesundheit und Soziales schrieb am 3.09.2010 um 18:07 Uhr:
Dienstag, 7. September, 17 Uhr , Jugendzentrum Stepgesstraße 20
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Neben der Beratung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2010/11 befasst sich der Ausschuss mit der Arbeit der Jugendkooperation Mönchengladbach-Mitte im Jugendzentrum Step.