Grundstücksübertragung an EWMG – Teil I: „Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum“ (Arnd Vossieg)
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Es ist schon sehr eigenartig, dass der Leiter der Mönchengladbacher Beteiligungsverwaltung (Arnd Vossieg, Foto: FDP Haan) auf die konkrete Frage von Klaus Oberem (FWG) über welchen Zeitraum die Dividenden aus dem Verkauf von übertragenen Grundstücken durch die EWMG tatsächlich an die Stadt fließen, mit der Floskel antwortete, dass Planung den Zufall durch Irrtum ersetze.
Sehr eigenartig auch, dass Vossieg erklärte, dass er für das in der Beratungsvorlage 3274/VIII beschriebene Ergebnis nicht seine Hand ins Feuer legen werde (will heißen: keine Verantwortung dafür übernehmen werde).
Damit gibt er (ungewollt?) der Beratungsvorlage ein bemerkenswertes Qualitätsprädikat und bestätigt indirekt, dass die Stadt sich im Zusammenhang mit dem Haushaltssanierungsplan etwa 7 Mio. EURO „gutschreiben“ will, die auf keiner seriösen Grundlage zu basieren scheint.
Bei näherer Betrachtung erhält man die Bestätigung, dass die Beratungsvorlage von nicht belegbaren Aussagen, Annahmen und von Lücken nur so strotzt.
Eine elementare Lücke ist das Fehlen der Buchwerte der einzelnen Grundstücke, die in der Liste der 17 so genannten „Teilflächen“ zusammengefasst sind.
Wie der Wert der in die EWMG „einzulegenden“ Grundstücke in Höhe von 6.911.513,65 € zustande kommt, ist für keinen der Politiker, die darüber zu entscheiden haben, ob Grundstücke an die EWMG übertragen werden sollen, auch nur im Ansatz nachvollziehbar.
Die Präzision des auf Euro und Cent bezifferten Wertes steht außerdem im krassen Gegensatz zu Vossiegs Äußerungen in der BV-Sitzung Süd, er werde dafür „seine Hand nicht ins Feuer legen“.
Wenn man eine solch genaue Zahl nennt, muss man deren Entstehung zweifelsfrei dokumentieren und dafür auch gerade stehen können.
Zieht man die Eröffnungsbilanz zu Rate, die im Zuge der Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) erstellt wurde und hier die Bilanzposition „1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ mit Stand 2009/2010 und vergleicht diese mit den bei der EWMG „einzulegenden“ Grundstücke, stellt man auch hier bislang offensichtlich nicht bekannte Fehleinschätzungen fest.
Die 17 „Teilflächen“ bestehen aus 108 Flurstücken. 35 dieser Flurstücke sind in der o.g. Bilanzposition gar nicht enthalten. Bei weiteren 27 Flurstücken sind die angeführten Flächengrößen nicht nachvollziehbar.
Im Klartext: Nur 45 der 108 Flurstücke (= 42%) sind deckungsgleich mit den Angaben in der Eröffnungsbilanz, wie der Gesamtliste der zur Übertragung „geplanten“ Flurstücke zu entnehmen ist (PDF nach Klick auf Grafik).
Das sollte der Beteiligungsverwaltung wirklich nicht bekannt gewesen sein? Schwer vorstellbar.
Gab es doch nach Überprüfung u.a. durch das Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich der Eröffnungsbilanz erheblichen Korrekturbedarf, der nunmehr abgearbeitet sein soll.
Veröffentlicht ist die Korrektur der NKF-Eröffnungsbilanz noch nicht, weil sie sich zurzeit in der Prüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung befindet.
Auch vor diesem Hintergrund bleibt fragwürdig, auf welcher Grundlage der „Übertragungswert“ von 6.911.513,65 € zustande kam.
Die einzig logische Erklärung ist, dass die Verfasser der Beratungsvorlage bestrebt waren den Politikern eine hohe Genauigkeit zu suggerieren.
Womit gelingt soetwas besser als mit einer vermeintlich (bis auf die 2. Stelle hinter dem Komma) genauen Zahl.
Entgangen scheint den „Zahlenjongleuren“ dabei zu sein, dass eine Gesamtfläche von „rund“ 217.056 qm und meist ganzzahligen spezifischen Bodenwerten nie und nimmer eine Genauigkeit von „komma 65“ ergeben kann.
Ungeachtet weiterer noch näher zu betrachtender Ungereimtheiten in der Beratungsvorlage 3274/VIII wird schon jetzt zu vermuten sein, dass den Politikern Daten und Fakten „vorgelegt“ werden, die nur eines zum Ziel haben, nämlich die „Niederlage“, die OB Norbert Bude (SPD) im Rahmen der Beratungen zum HSP durch die Ampel „beigebracht“ wurde, nachträglich zu „heilen“.
Vor Jahresfrist hatte die Ampel die Kapitalerhöhung der EWMG noch gestoppt.
Nachzulesen u.a. hier: http://www.bz-mg.de/aus-rat-gremien-beteiligungen/ewmg-aus-den-staedtischen-beteiligungen/hsp-0136-ampel-stoppt-kapitalerhohung-fur-die-ewmg.html
Hier kam Bude wirklich der „Zufall“ zu Hilfe, indem sich die Ampel auflöste und er damit „frei“ war, nunmehr einen erneuten Versuch zu unternehmen, HSP 0136 auf die Tagesordnung zu setzen.
Gebäudewerte seit 31.12.2012 überfällig
Noch hat er nicht versucht, sich mit einer neuen Mehrheit eines anderen Auftrages zu entledigen, den der Rat am 27.09.2012 im Zusammenhang mit der städtischen Grundstücksproblematik erteilt hatte.
In der Niederschrift zu dieser Ratssitzung heißt es zu diesem Beschluss u.a.:
„Die Stadtverwaltung legt dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bis Ende 2012 eine Liste aller städtischen Gebäude vor. Diese Liste soll folgende Daten ausweisen: den Standort, den Buchwert, inwieweit das Gebäude genutzt wird oder seit wann leer steht.
Bei leer stehenden Gebäuden soll der Liste zu entnehmen sein, ob die Immobilie bereits an die EWMG zur Vermarktung übertragen wurde und mit welcher Vermarktungspriorität das Gebäude versehen wurde.“ (Zitat Ende)
Nun ist das beschlossene Zeitziel 31.12.2012 schon um 7 Monate überschritten. Das scheint niemanden zu interessieren; erst Recht nicht den „Hauptverwaltungsbeamten“.
Ratsbeschluss vom 21.12.2010 (!) noch nicht abgearbeitet
Immer dann, wenn es um städtische Grundstücke und um die EWMG geht, lässt sich OB Norbert Bude bemerkenswert viel Zeit in der Abarbeitung von Ratsbeschlüssen.
So auch mit dem Ratsbeschluss vom 21.12.2010 (!). Darin heisst es u.a.:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der EWMG … ein Konzept zu erarbeiten, durch das die Entscheidung über die Konditionen einer Veräußerung von städtischen Grundstücken differenzierter als nur über den Kaufpreis bewertet wird. …“ (Zitat Ende)
Auf Nachfrage unserer Zeitung zum Stand des Auftrages teilte uns Pressesprecher Wolfgang Speen am 18.10.2011 mit: „Der Prozess läuft derzeit noch und befindet sich in Vorbereitung.“
Erneute Nachfragen am 26.05.2012 und am 17.07.2013 blieben unbeantwortet.
Offensichtlich setzen Verwaltung und EWMG auf ein „selektives Gedächtnis“ und die Vergesslichkeit der Politiker und ignorieren deren politische Beschlüsse, wenn sie sie nicht schon „im Vorfeld“ verhindern können.
Wenn es aber um die Interessen der EWMG geht, ist man sehr kreativ.
Und sei es mit der Methode „Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum“ und mit Aussagen, Annahmen und Lücken in diesem Zusammenhang, die des Hinterfragens würdig sind.
3.
Ypsilon schrieb am 30.07.2013 um 11:49 Uhr:
Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum?
Ist das die „vertrauensvolle“ Basis auf der mit dem städtischen Vermögen, also dem von uns Bürgern, umgegangen wird?
Mal eben 217.056 qm städtisches Vermögen in diese unselige EWMG-Geldvernichtungsmaschine verschieben. Worin soll der Sinn sein?
Irrtum? Zufall? Geplanter Irrtum?
Dieses Grundvermögen wird für Politiker und Bürger auf nimmer Wiedersehen jeder Transparenz und Zugriff auf immer entzogen.
Die EWMG ist wie ein schwarzes Loch, das alles Geld und was Geld bringt, aufsaugt, was in seine Nähe kommt und nie wieder was rausgibt. Wenn ich das richtig verfolgt habe, hängen die ständig am Tropf der Stadt. Intravenöse Geldvernichtung.
Tolles Geschäftsmodell! Die sollen mal bei einem Makler lernen wie das geht und wie man seine eigenen Brötchen verdient.
Jeder Makler, der so arbeitet, wäre längst so was von pleite!
Warum müssen die Grundstücke umständlich an die EWMG übertragen werden? Das kostet viel Geld, das unsere Stadt nicht hat. Mindestens 552.000 Euro (8% von 6,9 Mio.).
Ne Menge Holz. Das entspricht fast 2 Jahren Dividende, die sich der Kämmerer von der EWMG erhofft oder besser gesagt: eingeplant hat.
Gilt da auch Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum? Dann kann das ja heiter werden!
Warum können oder dürfen die Grundstücke nicht bei der Stadt bleiben, verkauft werden und das Geld ohne viele Umwege und Gedöns direkt dort hin wo es hin soll: in die Haushaltskasse.
Kann mir mal jemand erklären wofür dieses Geschachere gut sein soll?
2.
Brummbär schrieb am 29.07.2013 um 19:26 Uhr:
@ marcel 34
Sie haben leider vollkommen Recht!
Was ist das für eine Schlamperei:
Ratsbeschluss vom 21.12.2010 (!) noch nicht abgearbeitet.
Sowas ist in der Industrie/freien Wirtschaft undenkbar! Da wäre was los!
Warum kartet niemand nach? Wozu beschließen Politiker was, wenn sie später nicht mehr nachhaken, ob ihre, ich nenne es mal „Aufträge“, auch bearbeitet oder umgesetzt werden!
Von wegen der Prozess läuft noch.
Wie kalauerte Loriot: „Wo laufen sie denn, ja wo laufen sie denn hin!“.
Laufen so auch „Prozesse“ in Gladbach?
Wo steht der OB oder hat der seinen Laden nicht im Griff? Kann oder will er nicht?
Wird da was „ausgesessen“ in der Hoffnung, dass niemand mehr dran denkt?
1.
marcel 34 schrieb am 28.07.2013 um 22:14 Uhr:
Dieser Artikel passt wie die Faust auf`s Auge und unterstreicht meinen Kommentar zum Thema „Geheimnisverrat in der EWMG.“
Es verschwinden eindeutig die Grenzen, des städtischen und des privaten Eigentums und der Oberbürgermeister schweigt dies aus.
Was mich viel mehr interessiert ist, weshalb niemand wirklich diese Vorgehen hinterfragt und anspricht!
Wieso schaut kein Staatsanwalt mal hinter die Fassade und gibt den Bürgern die Antworten und die Gewissheit, die uns die Politik nicht gibt ?!