Straße im Neubaugebiet an der Krefelder Straße wird nach Elisabeth Selbert benannt
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Zwischen den Hausgrundstücken Krefelder Straße 68 und 72 entsteht ein Neubaugebiet mit 31 Wohnhäusern.
Die in das neue Wohngebiet führende Stichstraße wird auf Vorschlag der Gleichstellungsstelle der Stadt nach Elisabeth Selbert, geborene Rohde, benannt.
Die am 22.09.1896 in Kassel geborene Rechtsanwältin trat 1918 in die SPD ein und war über drei Perioden lang Mitglied des Hessischen Landtags.
Die Juristin promovierte 1930 mit dem Thema „Zerrüttung als Ehescheidungsgrund“. Mit ihrer damaligen Kritik am Schuldprinzip war sie ihrer Zeit weit voraus; erst 1977 wurden ihre Änderungsvorschläge bei der Reform des Eherechts aufgegriffen.
Nicht umsonst gilt sie als eine der „vier Mütter“ des Grundgesetzes, denn sie zählte zu den herausragendsten Kämpferinnen für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Vor dem Hintergrund erlebter beruflicher und privater Erschwernisse während der Nazi-Herrschaft verwundert dieses Engagement nicht.
1948 wurde sie in den Parlamentarischen Rat gewählt, der die Aufgabe hatte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten.
Die ursprüngliche Fassung des Artikels 3 „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ wurde auf ihr Betreiben hin in „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ abgeändert.
Ein kleiner Satz mit großer Wirkung, denn dadurch erreichte sie, dass die Gleichberechtigung als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde. Und dies hatte weitreichende Folgen:
Viele der damaligen familienrechtlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch widersprachen diesem Grundsatz und mussten angepasst werden; 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet.
Trotz dieser grundlegenden politischen Verdienste fand sie bei ihrer angestrebten Nominierung als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht die notwendige Unterstützung durch ihre Partei. Ende der 50er Jahre zog sie sich aus der Politik zurück, betrieb aber bis zu ihrem 85. Lebensjahr eine Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht.
1983 erinnerte man sich ihrer wieder und seit dem vergibt die Hessische Landesregierung alle zwei Jahre „in Anerkennung hervorragender Leistungen für die Verankerung und Weiterentwicklung von Chancengleichheit von Frauen und Männern“ den Elisabeth-Selbert-Preis.
In Mönchengladbach sind etwa 350 Straßen nach Männern und rund 50 nach Frauen benannt und eine davon trägt demnächst ihren Namen.
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Stadtfilzer schrieb am 10.11.2014 um 22:05 Uhr:
Tough die Dame! Ihrer Zeit weit voraus. Respekt!