City-Ost: Es war nicht der Tag der Mönchengladbacher SPD – Stadtsprecher sieht, dass „Politik die Weichen für Masterplan in der City-Ost gestellt“ habe
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Dass er sich einen anderen Verlauf der Sitzung gewünscht hatte, merkte man dem Vorsitzenden des Planungs- und Bauausschusses Horst-Peter Vennen (SPD) [Archiv-Foto] an Mimik, Gestik und Äußerungen an.
Schon vor Beginn der gemeinsamen Sitzung am 05.11.2012 mit der BV Ost unter Leitung von Hermann-Josef Krichel-Mäurer (SPD) zeichnete sich ab, dass es kein Votum für den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion geben würde.
Während die Mitglieder der BV Ost zwar Fragen stellen und Meinungen äußern durften (so sehen es die Zuständigkeitsregeln des Rates vor), sprach sich die Mehrheit des Planungs- und Bauausschuss mit 12 (von 19) Stimmen gegen den SPD-Vorschlag und für den Vorschlag der Bauverwaltung aus. Die Vorstellungen der SPD wurden auch von der FWG getragen.
Vorangegangen war eine rege Diskussion über die Gremiengrenzen hinaus, während der der SPD-Sprecher in der BV Ost, Volker Küppers, und Thomas Fegers, Sprecher der SPD im Bauausschuss, die Argumente der SPD vortrugen. Auch Lothar Beine, in seiner Funktion als beratendes Mitglied in der BV Ost, erläuterte seine Position.
Am Vorabend hatten Aurelis-Vertreter der CDU-Fraktion ihre Planungen vorgestellt. Hans Wilhelm Reiners, Sprecher der CDU im Planungs- und Bauausschuss erklärte, dass sich die CDU dem Verwaltungsvorschlag anschließen werde, weil man an dieser Stelle das Masterplanverfahren nicht behindern wolle.
Schwierig und langatmig wurde es, als Grünen-Sprecher in der BV Ost, Hajo Siemes, mit der Frage eventueller Haftungsansprüche gegen die Ratsmitglieder den Stadtjuristen Dr. Rhein direkt ansprach.
Die Frage, ob ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes haftungsrechtlich relevant sein könne, hätte Dr. Rhein mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten können.
Stattdessen bemühte Rhein das BGB und diverse Interpretationen von BauGB und Rechtsprechungen dazu, bis er erklärte, dass sich aus einem solchen Beschluss keine haftungsrechtlichen Konsequenzen ergeben könnten.
Um endgültige Rechtssicherheit zu erhalten, bat Ausschussvorsitzender Vennen, den Justiziar um eine schriftliche Stellungnahme, die auch evtl. Ansprüche von Aurelis gegenüber der Stadt beinhalten solle.
Die Haftungsfrage(n) gehörten mit zu den Kernargumenten der SPD, weshalb sie darauf bestanden hatte, den Rahmenplan aus 2002/2003 umzusetzen und die Bauvoranfrage von Aurelis positiv zu bescheiden.
Mit dem Beschluss des Planungs- und Bauausschusses vom 05.11.2012 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde die Bauvoranfrage von Aurelis nicht abgelehnt, sondern zurückgestellt.
Schafft es die Verwaltung nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate einen Bebauungsplan für die City-Ost aufzustellen, dürfte sie im Sinne der Begründung zu ihrem Beschlussentwurf eine Veränderungssperre erlassen, was gleichzeitig die Ablehnung der Bauvoranfrage wäre.
Nach weiteren 12 Monaten sollte der Satzungsbeschluss veröffentlicht werden, hierbei ist eine Fristverlängerung um erneute 12 Monate möglich.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht für eventuelle Bauinteressenten Klagemöglichkeit.
Dass Aurelis die Entscheidung des Planungs- und Bauausschusses, die Verwaltung mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beauftragen, bedauere, erklärte Ralph Schneemann, Leiter Projektentwicklung des Eigentümers Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG.
„Die Investitionen für Erschließung, Grünanlagen und Neubauten waren gesichert. Mönchengladbach hätte von der kurzfristigen Realisierung der Fachmärkte erheblich profitiert“, kommentierte er.
Schneemann wies erneut darauf hin, dass Aurelis die Entwicklung eines reinen Bürostandortes auf Grundlage des neuen Masterplans für völlig unrealistisch hält.
„Dafür gibt es keine ausreichende Marktnachfrage, daher ist die Nutzung wirtschaftlich nicht umsetzbar“, meinte Schneemann.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für Büro und Dienstleistung sei nun die Stadt am Zuge.
„Aurelis wird sich im anstehenden Bauleitplanverfahren weiterhin für eine realistische Planung einsetzen, die das Fachmarktzentrum und Grünflächen einbezieht“, sagt Projektleiter Frank Wieling.
Bis zur Rechtskraft eines Bebauungsplans werde nun jedoch ein längerer Zeitraum vergehen, daher solle man in die Planungen die Entwicklung sinnvoller Zwischennutzungen auf der Brachfläche einbeziehen.
Schneeberger erwähnte gegenüber unserer Zeitung, dass Aurelis im Laufe der Zeit 1,4 Mio. Euro in diese Maßnahme gesteckt und in diesem Zusammenhang Grundstücke einer Spedition hinzugekauft und Erbbaurechte abgelöst habe.
Im Verlauf seiner langen Ausführungen hatte Stadtjustiziar Dr. Rhein auf eine Altlastenproblematik im Bereich eines ehemaligen Gaswerkes im nord-östlichen Teil des Aurelis-Areals hingewiesen und erklärt, dass hier evtl. noch Probleme auf die Stadt zukommen könnten.
Dazu erklärte Ralph Schneemann (Aurelis-Projektentwicklung), dass diese Altlasten längst saniert seien. Dies sei noch zwischen dem Umweltamt der Stadt Mönchengladbach und der Deutschen Bahn AG abgestimmt worden.
Für das gesamte Gelände lägen Bodengutachten vor, die ausweisen, dass keine Altlasten mehr vorliegen.
In der Begründung der Verwaltung zu ihrem Beschlussvorschlag heisst es, dass im derzeitigen Masterplan-Prozess die „Eignung des Gebietes City-Ost als hochwertiger Bürostandort erkannt und unterstrichen“ werde. Auch soll eine mögliche Grün- und Wegeverbindung zwischen Breitenbach- und Kranzstraße planungsrechtlich abgesichert werden.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass zur Zeit noch nicht abzusehen ist, wann eine Gesamtschau der Masterplanergebnisse und Details vorgestellt werden können.
Für die City-Ost sehen die Überlegungen des Grimshaw-Teams vor, dass sich das Areal nicht nur als hochwertiger Bürostandort eignet, sondern hier auch die Idee des „Gladbach-Tals“ mit Grünzug samt Randbebauung realisieren lässt.
Sowohl dieser Ansatz als auch viele andere werden insbesondere in mittelfristig betroffenen Quartieren zu erheblichen Diskussionen führen.
Basisgrafiken: Bildrechte zum Masterplan Mönchengladbach liegen bei „MG 3.0_Masterplan Mönchengladbach e.V.“