Neuwerk: Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2009/2010 – Ausbau integrativer Plätze stagniert stadtweit
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Beigeordneter Dr. Schmitz stellte den Bezirksvertretern auf der Sitzung am 26.03.2009 den derzeitigen Stand und die Planung für das kommende Kindergartenjahr für den Ausbau der Betreuung unter 3-jähriger (U3-Plätze) vor. Der Bericht des nun im ersten Jahr bestehenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) warf aber auch im Bereich Tagespflegeplätze, Flexibilisierung von Betreuungszeiten und Einrichtung integrativer Plätze für behinderte Kinder Fragen auf.
Für den Bezirk Neuwerk besteht dem Bericht zufolge ein ausreichendes Angebot für 3 – 6 jährige Kinder. Hierbei ist auch berücksichtigt, dass ca. 90 Kinder aus anderen Stadtbezirken Einrichtungen in Neuwerk besuchen (integrativer Kindergarten, Waldorfkindergarten).
Bei der U3-Betreuung besteht derzeit eine Versorgungsquote von 15,6 %, Ziel ist die Ausweitung auf 20 % in 2009/10 und in den weiteren Folgejahren die zügige Erreichung von 35 % Versorgungsquote für unter 3-jährige Kinder zur Sicherstellung des Rechtsanspruches.
Hierbei nutzt die Stadt natürlich die sinkende Anzahl Kinder; in Neuwerk sinkt die Anzahl unter 3-jähriger von 321 (2009) auf 311 (2013). Die Prognose von 318 unter 3-jährige Kinder im Jahr 2020 lässt Rückschlüsse auf eine Stabilisierung zu.
Die Zahl der 3 – 6 jährigen sinkt in Neuwerk von 494 (2009) auf 448 (2013), prognostiziert werden 428 (2020). Die demographische Entwicklung ist augenscheinlich die größte Quelle zur Schaffung der U3-Plätze, stellte Peter Walter (Bündnis 90/Grüne) fest. Dies konnte Dr. Schmitz nicht widerlegen – größte Quelle ja, aber nicht nur.
Im Frühjahr 2009 ist übrigens die Erstellung einer aktualisierten Bevölkerungsprognose durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Planung vorgesehen. Sicherlich auch spannend bei den derzeitigen Diskussionen um Schulstandorte, aber auch bei Erschließung neuer Baugebiete.
CDU-Fraktionssprecher Robert Baues regte im Rahmen der Diskussion die Überprüfung von Neu- und Umbaumaßnahmen der Kindergärten an der Tulpenstrasse, am Hülserkamp und an der Liebfrauenstraße zwecks Schaffung weiterer U3-Plätze und deren Entwicklung zu Familienzentren an. Diesen Empfehlungen schlossen sich die Bezirksvertreter einstimmig an.
Seit dem 01.10.05 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft. Der Gesetzesgeber verfolgt den Zweck, die Tagespflege qualitativ aufzuwerten und neben den U3-Plätzen in den Kindergärten ein weiteres Betreuungsangebot durch vom Jugendamt vermittelte Tagespflegepersonen für Kleinkinder zu bieten.
Geldleistungen für die Tagespflege macht die Stadt i.d.R. davon abhängig, dass die Pflegeperson über eine entsprechende Qualifizierung verfügt (z.B. ausgebildete Erzieherin oder Sozialpädagogin oder erfolgreiche Absolvierung eines anerkannten Qualifizierungskurses).
Durch die Besteuerung der öffentlichen Geldleistungen seit dem 01.01.09 haben sich leider die Rahmenbedingungen für die Tagespflegepersonen nachteilig verändert. Im derzeitigen Wahlverhalten der Eltern zeigt sich außerdem die Bevorzugung der Kindergartenbetreuung. KiBiz und Tagesbetreuungsgesetz sorgen sicher noch für spannende Diskussionen im Landtag.
Dr. Schmitz erklärte, dass vom Fachbereich Jugendhilfe demnächst die Anpassung der Tagespflegesätze vorgeschlagen wird.
Gleiches gilt auch für die Flexibilisierung der Kindergartenzeiten. Seit KibiZ müssen Eltern nun 25, 35 oder 45 Stunden Betreuungszeit wählen. Hierbei zeigt sich im Trend, dass Eltern unter 3-jähriger wegen Berufstätigkeit meist 45 Stunden wählen. Die Wahl auf 25stündige wöchentliche Betreuung bleibt weit hinter den Annahmen des Landes zurück, da zahlreiche Eltern sich auch die Option einer Nachmittagsbetreuung für ihr Kind offen halten wollen.
Die beliebteste Betreuungsform bleibt daher weiterhin das klassische Modell mit 35 Stunden bei Vor- und Nachmittagsbetreuung bzw. Nutzung des Mittagsangebotes.
Leider können sich Arbeitszeiten und Lebenslagen unterjährig rasch ändern, die Zeiten sind jedoch für ein ganzes Jahr fest zu buchen, damit Kindergärten auch eine Planungsgrundlage haben. Auf Nachfrage der SPD zu Wechselmöglichkeiten innerhalb eines laufenden Kindergartenjahres erklärte Dr. Schmitz, dass sicherlich eine Listenführung von Eltern, die innerhalb des Jahres die Betreuungszeiten wechseln möchten, geführt werden könne, um unbürokratisch einen Tausch von Betreuungszeiten zu ermöglichen.
Die Einrichtung einer solchen „Betreuungszeitentauschliste“ wäre für berufstätige Eltern sicherlich wünschenswert. Der nächste KiBiz-Bericht sollte Aufschluss geben, ob solch eine Liste eingeführt, publik gemacht und auch genutzt wurde.
Die Zahl der integrativen Kindergartenplätze wurde in diesem Jahr von 110 auf 123 stadtweit ausgeweitet. Integrative Gruppen sind Tagesstättengruppen, in denen 10 nicht-behinderte und 5 behinderte Kinder gemeinsam betreut werden. Laut Bericht ist eine weitere Ausweitung dieses Angebots für das kommende Kindergartenjahr nicht vorgesehen, zumal mit der Einrichtung einer integrativen Gruppe wie auch einer Gruppe mit U-3-Betreuung auch ein Verlust an Plätzen wegen der Beschränkung auf 15 Kinder je Gruppe einhergeht.
Ein weiterer Rückgang zu Lasten der Plätze für 3 – 6 jährige ist derzeit nicht möglich – so die Verwaltungsvorlage. Auch ist die Einrichtung einer integrativen Gruppe nur an bestimmten Standorten möglich mit den entsprechenden räumlichen und personellen Voraussetzungen.
Auf Nachfrage erklärte Dr. Schmitz, dass sich der Bedarf an integrativen Plätzen sicherlich aufgrund einer dem Jugendamt vorliegenden Warteliste ergibt.
Die Ausweitung von U3-Plätzen darf nicht zu Lasten des Ausbaus integrativer Plätze gehen; der durch Wartelisten belegte Bedarf ist bei den weiteren Kindergartenbedarfsplanungen zu berücksichtigen. Dies sicherte Dr. Schmitz auch für das Jahr 2010/2011 zu.