Gift im Straßenbau: Landgericht weist Schadenersatzklage der Tiefbaufirma zurück
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Stadt hat in ihrer Vorgehensweise, ein Tiefbauunternehmen aus Geilenkirchen wegen des Einbaus von schadstoffbelastetem Bettungsmaterial in Straßenzügen aus einem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen, vom Landgericht Recht bekommen.
Als im Rahmen staatsanwaltlicher Ermittlungen bekannt wurde, das von dem Unternehmen belastetes Material unter anderem in der Süchtelner Straße und Klumpenstraße eingebaut wurde, schloss die Stadt die Firma die das preisgünstigste Angebot abgegeben hatte, in einem weiteren Vergabeverfahren aus.
Das Unternehmen verklagte daraufhin die Stadt auf Schadenersatz in Höhe von rund 115.000 Euro mit der Begründung, dass ihm die Zuverlässigkeit nicht abgesprochen werden könne, weil es beim Bettungsmaterial selbst getäuscht worden sei.
Das Landgericht hat die Klage jetzt abgewiesen und festgestellt, dass der Ausschluss von der Vergabe zu Recht erfolgt sei.
Die Stadt bemüht sich weiterhin, eine einvernehmliche Lösung im Sinne der betroffenen Anwohner der Klumpenstraße und Süchtelner Straße zu finden (siehe hierzu auch BZMG-Artikel vom 13.12.2014).
Auf die weitere Dauer der Bemühungen und deren Ergebnis dürfen die Anwohner der vom Giftskandal betroffenen Straßen weiter gespannt warten.