Sickerwasserprognose soll Gefahrenlage in Süchtelner Straße und Klumpenstraße klären

Red. Neuwerk [ - Uhr]

Bei Ausbau­maßnahmen der Süchtel­ner Straße und der Klum­penstraße ist entgegen der vertraglichen Vereinbarung belastetes Bettungsmaterial unter dem Pflaster verwendet worden.

Die Stadt Mönchengladbach wurde durch eine Information der Bezirksregierung Düsseldorf im Sommer 2012 darauf hingewiesen, dass das von der Stadt Mönchengladbach beauftragte Tiefbauunternehmen in der Gemeinde Grevenbroich belastetes Bettungsmaterial eingebaut hatte. Daraufhin hat die Verwaltung Proben entnehmen und analysieren lassen.

Im November 2012 lagen die Ergebnisse vor, die zunächst bewertet werden mussten.

Anhand der Ergebnisse konnte festgestellt werden, dass ein Teil der Proben erhöhte Schadstoffkonzentrationen aufwies.

Dabei wurden in den Proben maximale Werte in der Süchtelner Straße von Arsen in Höhe von 1.700 mg pro Kilogramm und von Blei in Höhe von 23.000 mg pro Kilogramm sowie in der Klumpen /Ehlerstraße von Arsen in Höhe von 1.800 mg pro Kilogramm und von Blei in Höhe von 22.000 mg pro Kilogramm bestimmt.

Diese Werte überschreiten die einschlägigen Grenzwerte um ein Vielfaches.

Anfang August 2013 wurde die Öffentlichkeit gewahr, dass offenbar erhöhte Arsen- und Bleikonzentrationen im Straßenbelag verarbeitet wurde. Darauf hin beruhigte die Verwaltung die Anwohner mit dem Hinweis, eine Gefährdung für Menschen bestehe nur bei Einnahme des Materials. Dies sei bisher ausgeschlossen, da das Material unterhalb des Pflasters läge.

Vor dem Hintergrund der verstärkten Bürgeranfragen informierte die Verwaltung kürzlich die betroffenen Anwohner in einer Bürgerinformation über den Stand der Dinge.

In dem Schreiben teilt die Stadt Mönchengladbach den Anwohnern mit, dass eine Sickerwasserprognose in Auftrag gegeben wurde, um auch langfristige Gefährdungen auszuschließen. Darüber sollen Erkenntnisse gewonnen werden, ob die Stoffe auswaschen und in das Grundwasser eindringen können.

Dank einer absperrenden Lehmschicht wird das Risiko als äußerst gering eingeschätzt.

Bis zu einer bestimmten Tiefe wird diese Lehmschicht allerdings mit Sicherheit durch Kanäle unterbrochen. Auch hier bleiben die Ergebnisse der Sickerwasserprognose, sprich „Was kommt durch?“ und „Welche Fliesswege des Niederschlagwassers gibt es?“, abzuwarten.

Geklärt werden soll dabei auch, ob eine latente Gefährdung durch ungenehmigte Aufbrüche besteht, wie die Zusammensetzung des Fugenmaterials ist und ob durch die Formgröße der Fugen Gift entweichen könnte (Bilder: intakte und geschädigte Fugen auf der Klumpenstraße).

Unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse in vier bis sechs Wochen soll auch die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt werden.

Die Stadt verfügte auch ein Aufbruchverbot. Seit Verhängung dieses Verbotes sind keine genehmigten Aufbrüche mehr erfolgt. Aufbrüche auf der Klompenstraße und Süchtelner Straße dürfen seitdem nur unter Sicherheitsauflagen erfolgen.

Grundsätzlich bedarf jeder Aufbruch im öffentlichen Straßenraum einer behördlichen Genehmigung. „Leider ist allerdings festzustellen, dass diese Verpflichtung nicht immer beachtet wird“, teilt Hans-Günter Petry, Leiter des städtischen Fachbereichs Ingenieurbüro und Baubetrieb, den Anwohnern mit und bittet daher um Hinweise an das städtische Straßenmanagement (E-Mail: strassenmanagement@moenchengladbach.de), falls Aufbrüche im Straßenraum erfolgen sollten.

Grundsätzlich sind die Auswirkungen durch Frostaufbrüche die gleichen wie durch genehmigte Ausbrüche.

Seit wann dieses Aufbruchverbot besteht und ob vor August 2013 Aufbrüche, gleich ob durch Frost oder Menschenhand verursacht, stattfanden bzw. bekannt wurden, konnte BZMG noch nicht in Erfahrung bringen.

Unabhängig davon hat die Verwaltung den Kontrollrhythmus der städtischen Straßenbegeher in den betroffenen Straßenzügen verstärkt. Der übliche 4-wöchige Kontrollrhythmus wurde auf einen 2-Wochen-Rhythmus gesenkt.

Seit wann diese vorsorgliche Änderung besteht, ist unklar.

Letztlich hat sich nach Aussagen der Verwaltung an der derzeitigen Gefährdungseinschätzung bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung gegenüber den bisherigen Einschätzungen ergeben.

Die Stadt Mönchengladbach sieht sich durch das Verhalten des Bauunternehmens getäuscht, da sie in der vereinbarten Auftragsvergabe Naturmaterial bestellt hatte. Die Verwaltung hat sowohl zivilrechtliche als auch ordnungsbehördliche Schritte gegen den Verursacher eingeleitet.

Dabei strebt die Stadt an, dass die Kosten zur vertragsgemäßen Wiederherstellung der Straße durch den Verursacher übernommen werden.

Weil aus Sicht der Verwaltung keine akute Gefährdung gegeben ist, wird von kurzfristigem Austausch des Straßenbelags abgesehen.

Bleibt zu hoffen, dass die beklagte Firma angesichts der Unternehmensform „GmbH“ und der Klage mehrerer Kommunen nicht in Insolvenz geht.

Ein Kommentar zu “Sickerwasserprognose soll Gefahrenlage in Süchtelner Straße und Klumpenstraße klären”
  1. Die weiteren Untersuchungen zur Schadstoffbelastung beginnen in der kommenden Woche.

    Beauftragt wurde das Institut für Umweltanalyse (IFUA-Projekt GmbH) aus Bielefeld.

    Proben des Bettungsmaterials werden in der Zeit vom 25. September bis 2. Oktober entnommen und untersucht.

    Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende November vorliegen.

    Ziel der weiteren Untersuchungen und der parallel in Auftrag gegebenen Sickerwasserprognose ist es, auch langfristige Gefährdungen für Menschen und Wasser auszuschließen.

    Weil die Schadstoffe an das Bettungsmaterial gebunden sind und nicht ausgasen,

    das belastete Material vollständig von einer intakten Pflasterdecke abgedeckt wird

    und der Grundwasserflurabstand deutlich über einem Meter liegt (was bedeutet, dass es keinen direkten Grundwasserkontakt mit dem belasteten Material gibt)

    geht die Untere Bodenschutzbehörde nach wie vor von keiner akuten Gefährdung aus.

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