Eine Behindertentoilette ist für jeden geeignet
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Gleich zwei mobile Toiletten standen auf dem Peter-Schumacher-Platz in Neuwerk anläßlich des heutigen Radwandertages. Wo war die Behindertentoilette? Ignoriert die Stadt ihre eigenen Auflagen?
Nach offiziellen Angaben macht die Stadt Mönchengladbach Veranstaltern den Nachweis einer Behindertentoilette bei öffentlichen Veranstaltungen zur Auflage (siehe hierzu Pressemitteilung der Stadt vom Juni 2010).
„Mehr als 70 Gemeinden am Niederrhein und aus den Niederlanden veranstalten jedes Jahr am ersten Sonntag im Juli den Niederrheinischen Radwandertag. Der Niederrheinische Radwandertag lockt jährlich etwa 30.000 Teilnehmer an und ist damit Deutschlands größte Radveranstaltung…“, beginnt die Erklärung zum 20. Niederrheinischen Radwandertag.
Nach dieser Erklärung wäre auch die Stadt Mönchengladbach Veranstalter und für die Errichtung der Station in Neuwerk zum diesjährigen Radwandertag verantwortlich?
War kein Geld mehr für eine mobile Behindertentoilette vorhanden oder glaubte der Verantwortliche, dass für Rollator- oder Rollstuhlnutzer das Volksradfahren uninteressant ist?
Auch Rollstuhlfahrer treiben Sport. Sportrollstühle gibt es in verschiedenen Ausführungen zu verschiedenen Sportarten.
Rollstuhlfahrer, die gerne weite Strecken fahren oder ihre radelnden Partner begleiten möchten, nutzen zum Beispiel sogenannte „Handybikes“. Sie sind durchaus in der Lage, am Volksradfahren teilzunehmen.
Daneben finden sich zu Essen, Getränken, Darbietungen und Musik, was es ebenfalls alles an dieser Station der Stadt Mönchengladbach zum Volksradfahren gab, gerne Menschen zum geselligen Miteinander ein, auch wenn sie nicht unbedingt zu den Pedalrittern zählen.
Wäre nicht eine mobile Behindertentoilette, die auch Nicht-Behinderte nutzen können, besser als zwei „normale“ mobile Toiletten, die vermutlich der Geschlechtertrennung beim Gang zur Toilette dienen? Obwohl: gekennzeichnet waren sie nicht!
Nicht alles scheitert am Geld.