Dünner Feld: Ausweisen als Baugebiet wäre unsinnige Entscheidung – Teil II: Der Schulweg
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[22.06.2009] Schulwegsicherung – ein spannendes, weil emotionsbeladenes Thema. Wer wäre nicht für die Sicherheit unserer Schulkinder! Welche Eltern möchten nicht ihr Kind vor Gefahren (be-)schützen? Und wie ist das in Neweurk?
Bereits im Jahre 2005 hat also die CDU-Neuwerk in einem Antrag die Verwaltung auf die mangelhafte Schulwegsituation zwischen Bettrath und dem Schulzentrum Neuwerk hingewiesen und nun, 4 Jahre später, erinnerte sie wieder an die Schulweggefahren von Bettrath nach Neuwerk … und will nun bauen (lassen).
Offenbar haben in der langen Zwischenzweit weder Stadtverwaltung noch Polizei die Lage analysiert und wirklich sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsituation den Politikern vorgeschlagen.
Was bleibt da Politikern anderes übrig als nach einem Strohhalm zu greifen, der da heißt: „Häuser am Schulweg bauen, damit unsere Kinder von Anwohnern beobachtet und beschützt zur Schule kommen“. Ein Skandal!
Wenn Politikern also nichts Sinnvolleres einfällt, Polizei und Verwaltung schlafen, dann müssen die Bürger eben selbst tätig werden. Deshalb hat sich die BürgerZeitung Mönchengladbach dieses Problems aufgegriffen.
Wie verläuft der Schulweg von Bettrath zum Schulzentrum Neuwerk?
Hier gibt es mehrere Varianten:
Angenommen werden darf, dass die Bettrather Schüler meist mit dem Fahrrad zum Schulzentrum Neuwerk fahren (wenn sie nicht mit dem Auto gebracht werden oder den Bus nutzen).
Genau wie bei den erwachsenen Radfahrern ist eine beliebte Verbindung die Dünnerstrasse. Deswegen wurde am „Neuwerker Tunnel“ im Rahmen der Schulwegsicherung vor einigen Jahren eine Querungshilfe gebaut und gleichzeitig der Gehweg unter dem Tunnel einseitig verbreitert. Es besteht eine „Tempo-30-Pflicht“.
Eine weitere beliebte Radverbindung führt über die Ehrenstraße am Altenheim vorbei Richtung Gewerbegebiet Engelbleck.
Außerdem gibt es einen kleinen Trampelpfad vom Bleckhütterweg zum Fußweg entlang der alten Bahntrasse. Dieser Trampelpfad endet in gegenüberliegender Höhe eines kleinen Fußgängertunnels.
Geht man durch den Fußgängertunnel,
dann kann man diesen Weg zur Kentenstraße folgen oder
ebenfalls über einen weiteren Trampelpfad über eine Wiese zum Loosenweg und von dort weiter zum Schulzentrum gelangen. Die Bebauung dieser Wiese am Loosenweg soll ebenfalls aus Gründen der Schulwegsicherung erfolgen.
Ob und wenn ja wieviele Schulkinder letztlich welche Wege zum Schulzentrum Neuwerk morgens, mittags und nachmittags nutzen (Haupt- und Gesamtschulen sind Ganztagsschulen) ist nicht belegt.
Der kleine Fußgängertunnel könnte eine Gefahrenquelle darstellen. Er liegt abseits, im Gebüsch des Bahndamms, von Feld und Wiese umgeben, keine Häuser in unmittelbarer Nähe. Zumindest seit 2005 ist also Politikern und Verwaltung diese potentielle Gefahrenquelle bewusst – und hier hat die CDU Recht: passiert ist 4 Jahre lang nichts.
Hat sich die Stadt Mönchengladbach an dieser Stelle möglicherweise jetzt schon strafbar gemacht?
„Derjenige der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um Schäden anderer zu verhindern“, lautet die Definition der Verkehrssicherungspflicht.
Die Stadt hat somit im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht unverzüglich an dieser Stelle zu handeln. Sie hat insbesondere die Gefährdung von Schulkindern auszuschließen und abzuschaffen; unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Verzögern“ – bei 4 Jahren fortdauernder Untätigkeit darf hier schon von schuldhaftem Versäumnis der Stadt Mönchengladbach ausgegangen werden. Unverantwortlich!
Womit wir bei Verantwortung sind: Nach welchen Prioritäten werden Anträge bearbeitet, dass Hinweise auf Gefahrenquellen noch nach 4 Jahren weiterhin offenbar unbearbeitet fortbestehen?
Oder führt die Stadt vielleicht eine seit Jahren andauernde intensive Korrespondenz mit der Bahn (als Eigentümer dieser alten Trasse und der Tunnel) wegen der Frage nach Zuständigkeit und Kosten? Da kann jeder nur froh sein, dass in der Zwischenzeit noch kein Kind und kein Bürger an dieser Stelle überfallen wurde.
Duldet die Stadt also das Fortbestehen einer Gefahrenquelle? Macht sie sich gar der Unterlassung strafbar? Das Dulden stellt nämlich eine gewollte passive Haltung zum aktiven Handeln eines anderen dar, während das Unterlassen das gewollte passive Verhalten in einer Situation bezeichnet, in welcher der Unterlassende selbst aktiv werden könnte.
Ein Unterlassen kann im Deliktsrecht nur dann eine Schadensersatzpflicht auslösen, wenn für den Täter Verkehrssicherungspflichten bestehen oder einer Garantenstellung als Beschützer- oder Überwachergarant.
Bei der Beurteilung einer Gefahrenquelle muss die besondere Neugier und das geringe Gefahrerkennungsvermögen von Kindern berücksichtigt werden.
Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haften Stadt oder Bahn. Die Stadt hat Kenntnis über den gefährlichen Schulweg, aber offenbar seit 4 Jahren nichts unternommen. Ein zusätzliches Handeln Dritter, auch des Geschädigten selbst, schließt nicht grundsätzlich eine Haftung aus.
Sicher: nicht jede theoretisch mögliche Gefährdung kann vermieden werden (genauso, wie nicht jede mögliche Gefährdung durch Umwandlung in Bauland abgeschafft werden kann, neue Gefährdungen durch Strassen und Pkw’s folgen), jedoch müssen Hinweise auf nahe liegende Gefahren zumindest zügig bearbeitet werden. Und davon kann wohl hier keine Rede mehr sein. Die Rechtswidrigkeit ist durch die Verletzung der Verkehrsicherungspflicht gegeben. Der Unterlassende muss möglicherweise einschlägige Rechtfertigungsgründe von sich aus beweisen.
Der einfache Hinweis „Unbefugten ist der Zutritt verboten“ könnte z. B. eine Verkehrsicherungspflicht für zuwiderhandelnde Personen grundsätzlich ausschließen. Doch was nützt das im Ernstfall einer geschädigten Person?
Wir haben einen besseren Vorschlag zur Gefahrenabwehr: Vergitterung dieses kleinen Tunnels, damit dieser nicht mehr als Abkürzung von Schulkindern genutzt werden kann. Eine einfache und umsetzbare Präventivmaßnahme, die der kinder- und familienfreundlichen Stadt Mönchengladbach unsere Kinder wert sein sollte.