Brand auf dem Drekopf-Gelände: Bezirksregierung eingeschaltet [mit Videos]
Bertel Schilling [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[12.07.2018] Am vergangenen Montag (09.07.2018) kam es zu einem Großbrand auf dem Gelände der Firma Drekopf an der Boettgerstraße in Neuwerk.
Da ich in unmittelbarer Nähe zu diesem Areal wohne, haben mich das Ausmaß dieses Brandes und die über Neuwerk ziehenden schwarzen Rauchwolken doch sehr beunruhigt.
2013 hatte es dort schon einmal einen Großbrand gegeben, so dass sich die Frage stellt, ob die für eine sichere Verarbeitung und Lagerung brandgefährlicher Stoffe notwendige Maßnahmen eingehalten wurden.
Ich habe mich daher in einem Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf mit einem Überprüfungsantrag gewandt, um feststellen zu lassen, ob die seinerzeit erteilte Betriebserlaubnis widerrufen werden kann und auch um klären zu lassen, ob die mit der Genehmigung erteilten Auflagen eingehalten werden.
Insbesondere sollte hinsichtlich der verarbeiteten Kunststoffabfälle geprüft werden, ob die seitens der Firma beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes rechtens ist.
Bei Kunststoffabfällen lässt sich eine ständige Selbstentzündungsgefahr nicht 100 %ig ausschließen, so ein Brandexperte in der Panorama3-Sendung des NDR vom 08.10.2013, so dass wohl kaum von einer Lagerung nicht gefährlicher Abfälle gesprochen werden kann.
Plastikmüll: Gefährliche Selbstentzündung
Meines Erachtens ist eine derart gefahrgeneigte Lagerung unter freiem Himmel unter Würdigung nachbarrechtlicher Interessen und öffentlicher Belange nicht vertretbar.
Dies auch deshalb, weil das Betriebsgelände in unmittelbarer Nähe zur weiträumigen Wohnbebauung gelegen ist.
Zudem wird zur Zeit in direkter Nachbarschaft zum Betriebsgelände ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser erschlossen, wo viele junge Familien ihr zu Hause haben werden.
Und außerdem befindet sich in Sichtweite der Firma eine Alten- und Pflegeeinrichtung des Diakonischen Werkes Mönchengladbach.
Das Ausmaß des Brandes können Sie selbst auf meinem Video beurteilen und je nach Windrichtung kann ein jeder Neuwerker Bürger von einem erneuten Brand betroffen sein.
Für Anwohner, die sich ebenfalls als gefährdet ansehen und sich dem Antrag anschließen wollen, steht hier der Entwurf eines entsprechenden Schreibens an die Bezirksregierung Düsseldorf zum Download zur Verfügung:
Download Bürgerschreiben an Bezirksregierung
Download Bürgerschreiben an Bezirksregierung
10.
B. Schilling schrieb am 3.08.2018 um 14:58 Uhr:
Kritische Nachfragen zum Antwortschreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.07.2018
Fragen:
1. Wurde der Firma Drekopf eine Ausnahmegenehmigung erteilt, obwohl die Vorgaben des
Bebauungsplanes zum Schutz der dort lebenden Bürger für unverzichtbar erklärt
wurden?
2. Würden im Falle eines Großbrandes die dort gelagerten großen Mengen an
Kunststoffabfällen hochgiftige Gase wie Dioxine, Furane und PCB großräumig
freisetzen?
Das Betriebsgelände der Firma Drekopf sowie die angrenzende Wohnbebauung liegen im Planungsbereich der Bebauungspläne Nr. 547/V und Nr. 317.
Gemäß diesen Bebauungsplänen dürfen dort nur sogenannte „nicht störende Gewerbebetriebe“ genehmigt werden.
Hierzu heißt es im Bebauungsplan Nr. 547/V ausdrücklich:
„Diese Einschränkungen sind wegen der räumlichen Nähe der Webersiedlung mit Wohnnutzung und auch wegen der im Flächennutzungsplan vorgesehenen näher rückenden Wohnbauflächen aus städtebaulichen Gründen unverzichtbar.“
Hinzu kommt, dass im näheren Umkreis des Betriebsgeländes der Firma Drekopf eine große Alten- und Pflegeeinrichtung des Diakonischen Werkes, die Neuwerker Haupt- und Gesamtschule und das Neuwerker Krankenhaus belegen sind.
Dennoch hat die Firma Drekopf eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um auf dem Betriebsgelände Kunststoffabfälle lagern zu dürfen.
Entsprechend werden auf dem Werksgelände nunmehr große Mengen an Kunststoffabfällen gelagert. Brandschutzexperten weisen in diesen Fällen auf die nicht gänzlich auszuschließende Gefahr einer Selbstentzündung durch chemische Prozesse hin.
@Knobialex (siehe dessen sehr informativen 8. Kommentar) hat auf die hochgiftigen Stoffe wie Dioxin, Furane und PCB hingewiesen, die im Falle eines Brandes freigesetzt werden.
Tatsächlich kann an Wintertagen beobachtet werden, dass aus dieser Kunststoffhalde Dämpfe? / Rauchschwaden? aufsteigen.
Meines Erachtens ein deutlicher Hinweis auf die erwähnten chemischen Prozesse.
Und was ist bei der zur Zeit lang andauernden Trockenheit mit hohen tropischen Temperaturen? Wird das Innere dieser Abfallhalde hinsichtlich eventueller chemischer Prozesse überwacht?
Ich habe mich wegen dieser Fragen nochmals an die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 29.7.2018 gewandt.
9.
StefanMuellerMG schrieb am 27.07.2018 um 15:36 Uhr:
Zur allgemeinen Information möchte ich folgenden Schriftwechsel zur Kenntnis geben:
Am 16.07. schrieb ich eine Mail an die Bezirksregierung mit folgendem Inhalt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst: Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Mitarbeiter der Fa. Drekopf, der Feuerwehren, Polizei und sonstigen Helfern ihr menschenmöglichstes getan haben um mögliche Gefahren von der Bevölkerung abzuhalten.
Dennoch bin ich als Bürger von Mönchengladbach – Lürrip angesichts des zweiten Großbrandes auf dem Betriebsgelände der Firma Drekopf in hohem Maße besorgt.
Ich beantrage daher:
1. zu überprüfen, ob es möglich ist der Firma Drekopf in MG – Neuwerk die Betriebserlaubnis zur Verarbeitung und Lagerung gefährlicher Stoffe, Kunststoff- und Papierabfälle zu befristen oder zu entziehen.
2. die Grundwasserbelastung durch Löschwassereintrag aufgrund des aktuellen Großbrandes zu analysieren.
3. mich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.
Das Betriebsgelände der Firma Drekopf befindet sich in unmittelbarer Nähe zur weiträumigen Wohnbebauung und zur denkmalgeschützen „Webersiedlung“.
Zudem wird zurzeit in direkter Nachbarschaft zum Betriebsgelände ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser erschlossen, wo viele junge Familien ihr zu Hause haben werden.
Hintergrund für die Befristung der Genehmigung sollte sein, um keine Arbeitsplätze zu gefährden – könnte die Fa. Drekopf und die Stadt Mönchengladbach nach alternativen Standorten an zu entstehenden Gewerbegebieten am Stadtrand suchen. Ganz nebenbei würde bei einem Umzug der der Fa. Drekopf der LKW Verkehr im Bereich Engelblecker Str. / Böttgerstraße, der bereits zu Todesopfer geführt hat, erheblich vermindern.
Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen ergibt sich auch deshalb, weil bei gelagerten Kunststoffabfällen sich eine ständige Selbstentzündungsgefahr nicht ausschließen lässt.
Freundliche Grüße“
Am 24.07.2018 erhielt ich die Antwort dazu per „elektronischer Post“ mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Müller,
mit Ihrer E-Mail vom 16.7.2018 äußern Sie sich zum unter Betreff genannten Brand bei der Fa. Drekopf und beantragen zu überprüfen, ob es möglich ist der Firma die Betriebserlaubnis zur Verarbeitung und Lagerung gefährlicher Stoffe, Kunststoff-und Papierabfälle zu befristen oder zu entziehen,
die Grundwasserbelastung durch Löschwassereintrag aufgrund des aktuellen Großbrandes zu analysieren und Sie über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.
Das Brandereignis nahm seinen Anfang dadurch, dass sich eine Halde mit Abfall (Abfallschlüssel 19 12 12) entzündete. Es handelte sich bei dem Abfall um den Sortierrest aus der Sortieranlage für gewerbliche Abfälle, die am 10.3.1997 genehmigt wurde. Durch rasche Ausbreitung des Feuers fing die angrenzende Halde mit Sperrmüll (20 03 07) eben-falls Feuer. Bei beiden Halden handelte sich nicht um Monofraktionen von Kunststoffabfällen, die Halden enthielten jedoch innen darin verteilt Kunststoffabfälle, so dass der Brand sich mindestens optisch nicht wesentlich vom Brand eines reinen Kunststoffhaufens unterschied.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LA-NUV) hat auf Grund der Brandereignisse an Abfallbehandlungsanlagen in den vergangenen Jahren ein Untersuchungsvorhaben in Auftrag ge-geben, mit dem Erkenntnisse über die Ursachen und Möglichkeiten der Vermeidung von Bränden an Abfallbehandlungsanlagen gewonnen werden sollten. Den Abschlussbericht und die Schlussfolgerungen der
Landesregierung sind im LANUV-Fachbericht 681 2016 veröffentlicht worden. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Brandentstehung in Abfallbehandlungsanlagen, die mit kunststoffhaltigen Abfällen umgehen, nicht gänzlich vermeidbar ist. Zur Reduzierung der Ausmaße und Auswirkungen der Brände werden insbesondere Optimierungsmaßnahmen
in den Bereichen des baulichen Brandschutzes und der Brandbekämpfung vorgeschlagen.
Ich werde das zuständige Bauamt der Stadt Mönchengladbach zeitnah auffordern, das Brandschutzkonzept und die Umsetzung bzw. Einhaltung zu überprüfen.
Zu Ihrem Punkt 1 möchte ich Folgendes ausführen:
Sie bitten um Überprüfung, ob die Genehmigung der Firma nachträglich befristet oder entzogen werden kann. Die Befristung soll dazu dienen, dass die Firma und die Stadt Mönchengladbach einen neuen Standort suchen könnte.
Vom Standortwechsel der Fa. Drekopf erhoffen Sie sich, dass der LKW-Verkehr erheblich vermindert werden würde. Da das Areal aber nach wie vor als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, ist nicht aus-
zuschließen, dass der Folgenutzer nicht genauso viel oder mehr LKW-Verkehr verursacht.
Einen Widerruf der Genehmigung halte ich für nicht möglich, da die Genehmigung gem. BImSchG2 dem Anlagenbetreiber nach erheblichem Invest Rechte erteilt, die nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgenommen werden können. Tatsachen, die den Widerruf einer Genehmigung rechtfertigen, sind in § 21 Absatz 1 BImSchG genannt.
Relevant wäre Nummer 3: „wenn die Genehmigungsbehörde auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, die Genehmigung nicht zu erteilen, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde;“
Sie begründen die Überprüfung des Widerrufs mit dem Heranrücken der Wohnbebauung. Der Bebauungsplan Nr. 547/V beinhaltet die Ausweisung eines Gewerbegebiets und eines Wohngebiets. Auch wenn die
Bauarbeiten für das Wohngebiet laut Ihrer Aussage erst jetzt begonnen haben, war zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung das Heranrücken der Wohnbebauung bekannt, und diese städtebauliche Planung wurde in die Überprüfung während des Genehmigungsverfahrens einbezogen.
Demnach handelt es sich bei dem Wohngebiet nicht um „eine nachträglich eingetretene Tatsache“. Die Anordnung von Wohngebieten – die Fa. Drekopf hat dort seit langem ihren Sitz – innerhalb des Stadt-gebiets unterfällt der baurechtlichen Planungshoheit der Stadt Mönchengladbach, die sich für die Distanzen zwischen Gewerbe und Wohnen an den zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplanes gültigen Abstandserlass NRW zu halten hat.
Die Gefährdung des öffentlichen Interesses durch einen Brand, der ein nicht gewolltes Ereignis ist, geht allein nicht so weit, den Entzug einer Genehmigung zu rechtfertigen.
Eine weitere Rechtsgrundlage für einen Widerruf könnte § 21 Absatz 1 Nummer 5 BImSchG sein: „um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.“ Unzweifelhaft ist ein Brand eine Belästigung für die Bewohner der Umgebung. Ein schwerer Nachteil für das Gemeinwohl ist dann anzunehmen, wenn durch die Auswirkungen der Anlage Rechtsgüter, deren Schutz das BImSchG dient (insb. Leben und Gesundheit von Menschen), konkret, dauerhaft oder häufig wiederkehrend und in erheblichem Ausmaß gefährdet werden. Beim genehmigten, bestimmungsgemäßen Anlagenbetrieb der Firma A. & P. Drekopf GmbH & Co. KG ist das nicht der Fall.
Gemäß § 52 BImSchG hat die Behörde immissionsschutzrechtliche Genehmigungen regelmäßig zu überprüfen und soweit erforderlich durch nachträgliche Anordnungen nach § 17 BImSchG auf den neuesten Stand zu bringen. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass wenn die rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz verschärft werden, die Firma konkrete Anordnungen erhält und deren Umsetzung nachweisen muss.
Ein Widerruf der Genehmigung kommt daher aus rechtlichen und tat-sächlichen Gründen nicht in Betracht.
Zu Punkt 2 und 3:
Der Standort der Firma A. & P. Drekopf GmbH & Co. KG befindet sich weder in einem festgesetzten noch in einem geplanten Trinkwasserschutzgebiet.
Das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird gesammelt und in die städtische Mischwasserkanalisation eingeleitet.
Die Einleitung der Abwässer in die städtische Kanalisation erfolgt bei Normalbetrieb über Pumpenanlagen.
Mit Einsatz der Löscharbeiten wurden diese Pumpen außer Betrieb genommen, so dass kein kontaminiertes Löschwasser in die Kanalisation gelangen konnte.
Das angefallene Löschwasser wurde weitestgehend gefasst und wird derzeit beim Niersverband und einem Entsorgungsunternehmen zwischengespeichert
und beprobt. Der endgültige Entsorgungsweg wird nach Vorliegen der Analyseergebnisse mit der Bezirksregierung abgestimmt.
Der durch die erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahme – die Kühlung des Hallendaches durch Wasser – betroffene Sickerschacht wurde vorbeugend abgeklemmt und wird bei dem geringsten Verdacht einer Kon-
tamination nach Vorlage der Analyseergebnisse untersucht und ertüchtigt werden.
Aufgrund des oben Beschriebenen bestehen keine Hinweise darauf, dass es zu einer Bodenverunreinigung gekommen ist. Dementsprechend sind Boden- und Grundwasseruntersuchungen derzeit nicht ge-
plant. Falls die momentan durchgeführten Löschwasseruntersuchungen wegen evtl. hoher Schadstoffbelastungen Anlass dazu geben, würden Boden-/ Grundwasseruntersuchungen in Betracht gezogen. Für diesen Fall werde ich Sie hiervon unaufgefordert davon in Kenntnis setzen.
Es mag für Sie bedauerlich sein, dass ich Ihnen keine andere Mitteilung machen kann. Der Betriebsleiter war sich von Entdeckung des Brandes an der Problematik bewusst und hat nicht nur unmittelbar die Feuerwehr, sondern auch mich als Aufsichtsbehörde informiert. Ich vermag nachzuvollziehen, dass derartige unvorhersehbare Ereignisse sehr ärgerlich sind und versichere Ihnen, dass der Betreiber schon aus Eigeninteresse von sich aus Brandursachen zu minimieren wünscht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
1 https://www.lanuv.nrw.de/uploads/tx_commercedownloads/fabe_68.pdf
2 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigun-gen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)“
8.
Knobialex schrieb am 20.07.2018 um 20:36 Uhr:
Das Ruhigstellungsargument von „DerEhrliche“: „Arbeitsplätze“. Soll vielleicht heissen, alle (Banken, Recyclingunternehmen, …) können bis zur Grauzone tun was sie wollen, und ggf. mit Bakschisch auch darüber hinaus ihren Pflichten nicht nachkommen (z.b. Aufklärung), ggf. auch gesundheitsgefährdend agieren und getan werden soll…nichts?
Dabei täte es besser, wenn die Konkurrenz stattdessen Arbeitsplätze problematischer oder auch unfähiger Arbeitgeber kompensiert, sprich durch Wegfall der Konkurrenz personell expandiert und die Fachleute wieder einstellt. Damit habe ich nicht gesagt, dass dies ein problematischer oder unfähiger Betrieb ist, aber es ist möglich. Brände traten wiederholt auf, die Informationspolitik dazu ist offenbar überaus schlecht, es gibt Hinweise auf üble Personalpolitik (s.o.).
In der Tat, wenn die „Kirche im Dorf“ bleibt, dann spielt es im Fall möglicher Gesundheitsgefährdung jedenfalls keine Rolle, wer „zuerst da“ war. Welcher Anwohner (oder Bürger) weiß denn tatsächlich vor dem Zuzug, welche Gefahren von Recyclingbetrieben ausgehen und schreiben diese – oder die Stadt, welche die Grundstücksgenehmigungen erteilt – jedem betroffenen Bürger aufklärende Briefe oder machen Veröffentlichungen? Wohl kaum. Zu den „Grenzwerten“ und Gefahren:
Beispiel Compo-Brand (Krefeld): Auch hier gab es diverse Ungereimtheiten, was die Bürger, siehe Kommentare, zu Recht skeptisch gemacht hat, um es milde auszudrücken: http://www.lokalkompass.de/wesel/ratgeber/bezirksregierung-lanuv-stuft-emissionen-nach-krefelder-grossbrand-als-ungefaehrlich-ein-d215158.html Siehe auch WDR Aktuelle Stunde (Youtube).
Folgendes tritt in Deutschland leider häufiger auf bzw. hat System:
1. Es wird nicht verlässlich darüber aufgeklärt, welche Schadstoffe sämtlich auftreten können. Auch dann nicht, wenn sie in bedeutenden Mengen auftreten können und eine Gefahr darstellen. In diesem Fall zum Beispiel durch Dioxine. Diese entstehen bei Verbrennung (Oxidation) bereits bei chlorhaltigen Kunststoffen wie PVC (Polyvinylchlorid).
Oft sind in Recyclingbetrieben aber auch z.B. PCB-haltige Materialien (Polychlorierte Biphenyle) eingelagert. Diese setzen bei Erhitzung bzw. Brand umso stärker Dioxine frei (Zersetzung) und enthalten sie (wie auch Beschichtungen mit Pentachlorphenol z.B.) bereits „von Haus aus“, sprich produktionsbedingt.
Dass sie Dioxine freisetzen, mehr oder weniger, das gilt im übrigen für alle Lacke u. Farbanstriche, Kunststoffe, Pflanzenschutzmittel, (Alt-)Öle, Brandschutzbeschichtungen etc pp., die u.a. Chlor u. Chlorverbindungen enthalten. Aber Dioxine sind auch bei Weitem nicht alles, was bei paralleler Zersetzung mehrerer Stoffe so an Gift entsteht.
Obwohl sie bei Kunststoffbränden, umso mehr in Recyclingbetrieben typischerweise und z.T. in bedeutenden Mengen auftreten, bleiben Dioxine oder auch PCB´s bei solchen Ereignissen typischerweise ungenannt. So als ob sie für die Bevölkerung unbedeutend wären. Warum?
2. Es wird nicht oder nicht genügend darüber aufgeklärt, in welcher Form sie auftreten bzw. wo sie sich anlagern und welche Eigenschaften sie haben.
Dioxine, PCBs bei Brand zum Beispiel in Gasform, ansonsten schwerflüchtig, d.h. je nach Temperatur Ablagerung zunächst in unmittelbarer Umgebung (Gegenstände, Wände, Böden, Pflanzen) bei heissem Abgasstrom auch weite Distanzen, aber bei Abkühlung Bindung an (stets vorhandene) Stäube und damit Überbrückung auch sehr weiter Distanzen. Anreicherung in Böden, in Partikeln auch Nanopartikeln, Aufnahme und Einlagerung in Pflanzen, insbesondere ölhaltige wie Rosmarin.
Bei Seveso (Italien) starben Jahre nach (!) dem Unglück noch Schafe auf der Weide. Es ist deshalb natürlich auch höchst riskant, solches Grund- bzw. Brunnenwasser zur Bewässerung von Nutzpflanzen zu verwenden.
3. Es wird als wichtig erachtet und so auch (u.a. an Pressevertreter) kommuniziert, dass man im Zweifelsfall besser „Keine Beunruhigung der Bevölkerung“ provozieren sollte.
Etwa durch bekannte Begriffe wie „Dioxin“. Soll heissen besser nicht „zu viel“ warnen, nicht „zu viel“ kommunizieren, wenn „nichts genaues“ oder keine „konkrete Gefahr“ bekannt ist.
Das bedeutet natürlich, dass die zielgerichtete Recherche, überprüfung von Informationen verunmöglicht wird. Ob das so ist, d.h. eine „konkrete Gefahr“ besteht, das entscheiden je nach Ereignisgrösse auch gewisse „Sachverständige“, u.a. in Gesundheitsämtern, Umweltämtern oder auch an Universitäten.
4. Zu solchen „Sachverständigen“ ist wichtig zu wissen: Wenn irgendwo Umweltgifte auftauchen und sich Betroffene darüber informieren und versammeln, dann wird eine Versammlung einberufen, wo ein renommiertes „Mietmaul“ mit Professorentitel (diesbezüglich bekannt geworden ist z.B. Prof. Helmut Greim im Kontext Glyphosat und Autoabgase) auftaucht und dort oder in Gutachten systematisch Entwarnung gibt und dies auch in der Presse so kommuniziert.
Vorher werden von solchen passende Studien angefertigt, auf die man sich dann berufen kann. Studien, die natürlich in gegensätzlicher Aussage zu anderen, unabhängigen, Studien stehen. Beispiele Glyphosat, Pentachlorphenol (Holzschutzmittelskandal), PCB (viele betroffen Schulen, auch Privatwohnungen), Abgase, u.s.w.
Interesse an der systematischen Desinformation zur systematischen Verhinderung von Präzedenzfällen hat die Industrie (Hersteller der Grundschadstoffe aus denen sich z.B. Dioxine bilden), die sich seit vielen Jahrzehnten untereinander absprechen, systematisch mit Behörden zusammenarbeiten (s. „Poison Papers“, Buzzfeed) und solche Professoren per Schweizer oder Liechtensteiner Konto bezahlen. So konnte z.B. auch der sogenannte „Holzschutzmittelskandal“ gegen Scharen von Opfern erfolgreich ausgefochten werden.
5. „Grenzwerte“ wurden auch mal um ein vielfaches heraufgesetzt wenn sie nicht genehm waren oder sie gelten im Ausland oder bei der WHO in erheblich niedrigerer Höhe als bei hiesigen landeseigenen Behörden. Das ist mir von PCB bekannt oder zum Beispiel Kieselrot (stark dioxinhaltige Kupferschlacke auf Sport- u. Spielplätzen, Wegen, Privatgrundstücken,…)
6. Messwerte sind nur dann verlässlich u. aussagekräftig, wenn sie völlig transparent sind.
Besser wäre: Mit welchem Gerät (geeignet, geeicht?) wurde wann (Zeitpunkt, Brand- u. Löschzustand) wo (exakte Lokalisation, Höhe, Über oder Neben dem Brand) was (Schadstoff, Gas oder Feststoff, Rußpartikel, Feinstaub) gemessen. Da ist es ähnlich wie mit dem Spruch zur Statistik.
Auch dabei gibt es leider Möglichkeiten (die wissentlich oder unwissentlich erfolgen), die das Ergebnis um ein Vielfaches unterschiedlich ausfallen lassen. Beispiel: Messung schwerflüchtiger Stoffe (PCB, Dioxine,…) an Sommertagen bzw. bei Heizbetrieb (je nach Temperaturhöhe u. Belüftungssituation vielfach höher) oder an kühleren Tagen oder starker Belüftung (niedriger); im Abgasstrom (Gasform) und im dortigen Feinstaub (höher) oder im umgebenden Rauch und in den abgelagerten Rußpartikeln (niedriger). Hier spielt auch die richtige Höhe eine Rolle, um dem Stoff Zeit zur Reaktion zu lassen (s. Dioxine im Abgasstrom von Müllverbrennungsanlagen).
Soweit, freundliche Grüße, Knobialex
7.
B. Schilling schrieb am 19.07.2018 um 12:20 Uhr:
Eine gute Nachricht:
Die Berufsfeuerwehr Mönchengladbach hat während des Großbrandes am 9.7.2018 vorsorglich Schadstoffmessungen durchgeführt. Dabei wurden keine die Grenzwerte übersteigenden Werte festgestellt.
Allerdings ist der Bericht in der Rheinischen Post (Lokalteil Mönchengladbach) vom 19.7.2018 unzutreffend.
Im Einsatzbericht der Feuerwehr steht nicht, dass zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden habe.
Selbstverständlich hat die Berufsfeuerwehr Mönchengladbach gerade wegen der bestehenden Gefahrenlage die Bevölkerung aufgerufen, Fenster und Türen zu schließen.
Und was wäre, wenn es während des Großbrandes geregnet hätte?
Es bleiben die Fragen:
1. Wie kam es zu dem Großbrand?
2. Welche Schadstoffe wurden dabei freigesetzt?
3. Wie giftig wurde das kontaminierte Löschwasser?
4. Ist Löschwasser ins Bodenreich versickert?
5. Ist die der Firma Drekopf erteilte Genehmigung zur Lagerung gefährlicher Abfälle aufgrund der 2 Großbrände zu widerrufen?
Wegen dieser Fragen habe ich die Bezirksregierung Düsseldorf (Genehmigungsbehörde) gebeten, den Großbrand bei der Firma Drekopf, MG-Neuwerk zu überprüfen und mich über das Prüfungsergebnis zu informieren.
Auch Sie können das vorbereitete Schreiben an die Genehmigungsbehörde herunterladen (siehe download-Möglichkeit oben in meinem Leserbrief).
6.
Rademacher schrieb am 17.07.2018 um 23:17 Uhr:
@ B. Schilling
Sie meinen:
Ja, die Firma Drekopf hat eine große Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten.
Die Verantwortung hat Grenzen. Kann hier nachgelesen werden:
http://www.bz-mg.de/wirtschaft-wissenschaft-handel-handwerk/betriebsratswahlen-bei-drekopf-vor-arbeitsgericht-vergleich-gut-alles-gut-%E2%80%A2-ver-di-kontra-drekopf.html#sthash.81ZQ22HN.dpbs
Echt spitze ist das:
„Die Betriebsversammlung fand trotzdem statt, außerhalb des Firmengeländes. Mehrere Gerichtsverfahren gab es bereits gegen Drekopf, und das werde wohl auch so weitergehen, sagt Christian Jürgens, Gewerkschaftssekretär im Bezirk Essen.
Er habe beinahe täglich mit Drekopf zu tun, deren Geschäftsleitung inzwischen die Anwaltskanzlei Vangard eingeschaltet habe.
Die ist Mitglied des weltweit für Union Busting bekannten Kanzlei-Netzwerks Littler Global in den USA.
Dort hat das Union Busting, das systematische Bekämpfen von Arbeitnehmervertretungen, seinen Ursprung.
Seit Jahrzehnten gibt es in den USA Anwälte, Kanzleien und Detekteien, die darauf spezialisiert sind, Unternehmen im Kampf gegen Betriebsräte und Gewerkschaften zu beraten und Spitzel in die Belegschaften einzuschleusen.
Auch in Deutschland bekämpfen immer mehr Unternehmen Betriebsräte und Gewerkschaften, OBI und Drekopf sind leider keine Ausnahmen. Deswegen hat die DGB Rechtsschutz GmbH in Kooperation mit dem DGB eine Kampagne gegen Union Busting gestartet.“
https://gesundheit-soziales-nrw.verdi.de/themen/nachrichten/++co++6e7608b0-4db4-11e6-8c45-525400438ccf
Drekopf = Frau Finger/ FDP = liberal oder was? Erst Profit, dann vielleicht der Rest. Nachbarschaft hin oder her.
Der Kommentar von „DerEhrliche“ ist ein echter Knaller. Logisch, das die Auffangbecken haben müssen. Muss nicht extra erwähnt werden. Auch nicht wie toll das geklappt hat. Da soll so schnell wie möglich wieder gearbeitet werden. Dann funzt das Aufräumen auch.
5.
Zwiebelpiefke schrieb am 17.07.2018 um 22:35 Uhr:
@ B.Schilling
Sie schreiben:
„Ich habe mich heute schriftlich an die Geschäftsleitung der Firma Drekopf mit der Bitte um einen Gesprächstermin gewandt.
Dies ist der direkte Weg um hierzu Konkretes zu erfahren.“
Da bin ich echt gespannt ws da rauskommt.
4.
B. Schilling schrieb am 17.07.2018 um 15:56 Uhr:
Ich verkenne keinesfalls, dass die Sicherung von Arbeitsplätzen und auch die Entsorgung gefährlicher Abfälle wichtige Aspekte sind, die bei einer Problemlösung berücksichtigen werden sollten.
Nach 2 Großbränden (2013, 2018) steht jedoch die Gesundheit der Bewohner von Neuwerk und Bettrath an erster Stelle.
Beides ist wichtig. Deshalb halte auch ich den Ansatz von Herrn Mueller für richtig, nach Alternativen zu suchen.
Die Firma Drekopf ist an 16 Standorten vertreten.
Ihr Leistungsspektrum umfasst weit mehr als nur die Entsorgung gefährlicher Abfälle und Kunststoffe.
Sie sollte daher überlegen, ob nicht unabhängig von der Überprüfung der ihr erteilten Genehmigungen auf die Verarbeitung dieser Abfälle am Standort Neuwerk verzichtet werden kann.
Ich habe mich heute schriftlich an die Geschäftsleitung der Firma Drekopf mit der Bitte um einen Gesprächstermin gewandt.
Dies ist der direkte Weg um hierzu Konkretes zu erfahren.
3.
StefanMuellerMG schrieb am 16.07.2018 um 11:42 Uhr:
Vielleicht wäre auch eine Befristung der Genehmigung möglich, um keine Arbeitsplätze zu gefährden.
In dieser Zeit könnte die Fa. Drekopf und die Stadt Mönchengladbach nach alternativen Standorten an zu entstehenden Gewerbegebieten am Stadtrand suchen.
Ganz nebenbei würde bei einem Umzug der der Fa. Drekopf sich der LKW Verkehr im Bereich Engelblecker Str. / Böttgerstraße, der bereits zu Todesopfer geführt hat, erheblich vermindern.
2.
B. Schilling schrieb am 15.07.2018 um 12:29 Uhr:
Ja, die Firma Drekopf hat eine große Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und deren Familie; aber auch eine große Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Neuwerk und Bettrath und deren Familien.
Welche Bedeutung diese Verantwortung hat, zeigen die dramatischen Bilder von den schwarzen Rauchschwaden über Neuwerk (siehe das Video oben) und der Aufruf der Polizei an die Mönchengladbacher Bevölkerung, Fenster und Türen zu schließen. Glücklicherweise ist dank des massiven Einsatzes der Feuerwehr und der Polizei niemand zu Schaden gekommen.
Nach dem Großbrand im Jahre 2013 ist das bereits der zweite Großbrand auf diesem Firmengelände.
Die Betriebsgenehmigung für die Verarbeitung und Lagerung gefährlicher Stoffe nahe der Neuwerker Wohnbebauung sollte von der Genehmigungsbehörde aufgrund der aktuellen Vorkommnisse erneut überprüft werden.
# Antragsschreiben für interessierte Bürgerinnen und Bürger – siehe oben.#
Und noch ein freundlicher Hinweis an „DerEhrliche“:
Nicht die Firma Drekopf, die Bürgerinnen und Bürger von Neuwerk und Bettrath waren zuerst da.
Die nahegelegene Webersiedlung wurde bereits 1927 erbaut.
1977 hatte die Firma Drekopf gerade mal 8 Mitarbeiter (2015: 700)
1990 nach Neuwerk umgezogen.
2011 wurde in Neuwerk das Zwischenlager für gefährliche Abfälle in Betrieb genommen.
2013 ging das erweiterte Recyclingzentrum der Firma Drekopf in Betrieb.
(Den Hinweis von „DerEhrliche“ auf eine einsamen Anwohnerbeschwerde über angebliche störende Tiergeräusche (Tiergarten Odenkirchen) möchte ich nicht weiter kommentieren.)
1.
DerEhrliche schrieb am 12.07.2018 um 21:57 Uhr:
Jetzt wollen wir die Kirche mal im Dorf lassen!
Die Firma Drekopf ist seit über 25 Jahren schon am heutigen Standort, lange bevor das Altenheim gebaut wurde und das neue angrenzende Wohngebiet geplant.
Wieso die neuen Nutzungen nun dazu führen sollen, dass eine lange bestehende Betriebserlaubnis entzogen wird, ist mir nicht klar.
Sowohl Altenheim als auch die zukünftigen Anwohner wussten, dass sie sich in unmittelbarer Nähe eines Entsorgungsbetriebs begeben – was bestimmt auch Einfluss auf die Grundstückswerte hatte. Sie sind trotzdem hier hingezogen.
Das ist vergleichbar mit dem Menschen der an den Pixbusch gezogen ist und sich dort darüber beschwert hat, dass der Tiergarten zu laut ist.
Das hat ihr „Blatt“ auch angeprangert und nun hier genau das Gegenteil.
Wer die Berichterstattung im WDR Fernsehen oder der Rheinischen Post verfolgt hat, hat auch mitbekommen, dass offenbar sehr strukturiert daran gearbeitet wurde, das Löschwasser sachgerecht und zügig zu verbringen. Es gibt Auffangbecken auf dem Gelände und diese wurden/werden gem. der Gesetze entsorgt.
An der Betriebserlaubnis von Drekopf hängen 160 Arbeitsplätze.
Wer soll für die denn dann Ersatz schaffen?
Lieben Gruß
Der Ehrliche