Ausbau „Am Tannenbaum“
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Dass der Beginn der Straße „Am Tannenbaum“ eigentlich den Namen „Straße“ nicht verdient, wissen alle: „Schotterpiste“ wäre der treffendere Ausdruck. Dieser Teil der Straße war eigentlich „immer schon so“, doch nun soll im Teilbereich Hausnummern 2 – 10 die Straßenverkehrsfläche endgültig hergestellt werden.
Dass nun nach Jahrzehnten der (Er-)Duldung dieses Straßenzustandes endlich zur Tat geschritten wird, könnte auch an Bauabsichten der an diesem Teil der Strasse liegenden Grünfläche liegen, die zu den Grundstücken Engelblecker Straße 103 – 109 gehören, so Spekulationen.
Letztlich dürfte das der Mehrheit der Anwohner egal sein, Hauptsache „es passiert endlich mal was.“ Denn wirklich ärgerlich ist für die Anwohner die Tatsache, dass Lkw-Fahrer und Kunden, die mit dem Pkw einen in unmittelbarer Nähe liegenden Discounters aufsuchen, die Straße seit Jahren als Abkürzung nutzen – trotz Schild „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“.
Und dabei wirbelt dieser Verkehr im wahrsten Sinne des Wortes bei trockenem Wetter „jede Menge Staub auf“.
Zudem ist bekannt, dass gerade in der Siedlung Engelbleck, zu der auch diese Straße zählt, viele Kinder auf den Straßen spielen, was schon vielfach zu kritischen Verkehrssituationen führte.
Die Stadtplaner erhoffen sich durch den Ausbau auch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Radfahrer, letztere sind ebenfalls gerne auf dieser Straße zum besagten Discounter unterwegs.
Viele Anwohner der Straße „Am Tannenbaum“ hörten daher interessiert auf der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.09.09 den Ausführungen der Verwaltung zu.
Was ist geplant?
Der Straßenausbau erfolgt im Bereich der Hausnummern 2-4 im Trennprinzip mit einer 6,50 m breiten Fahrbahn und jeweils 2,00 m breiten Gehwegen.
Daran anschließend, im Bereich der Hausnummer 10 sowie im Bereich der rückwärtigen Erschließung der Grundstücke Engelblecker Straße 103 – 109, erfolgt der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich.
Die Fahrgasse wird in einer Breite von 6,00 m ausgeführt und durch eine Rinne in Mittellage gegliedert und entwässert.
Es werden 8 Stellplätze auf der Seite der noch freien Grünfläche gegenüber den Garagen angelegt.
Die Kosten der Maßnahme schätzt die Verwaltung auf ca. 170.000 € ein. Die Maßnahme wird nach dem Baugesetzbuch abgerechnet.
Um den zahlreich erschienen Anwohner und den Bezirksvertretern die Möglichkeit des Gespräches zu geben, unterbrach Bezirksvorsteher Norbert Post für 10 Minuten die Sitzung. Dies wurde auch von allen Anwesenden dankend angenommen.
Dabei stellte sich heraus, dass die Anwohner endlich die ständige Missachtung des Durchfahrtverbots gelöst haben wollten. Deshalb lautete die Meinung der erschienen Anwohner unisono: Errichtung von Sperrpfosten.
Langjährige Anwohner wissen, dass dieser Straßenteil früher durch einen Balken gesperrt war. Daran knüpfte auch eine entsprechende Anfrage in der Bezirksvertretung im Jahr 2006 auf Wiederherstellung einer solchen Sperrung. Damals antwortete die Verwaltung, dass eine öffentliche Strasse nicht so einfach zu sperren sei.
Die Polizei sei informiert, die Einhaltung des Durchfahrt-Verbots stärker zu überwachen. Also keine echte Problemlösung in Sicht.
Außerdem wollten die Bürger sichergestellt wissen, dass die Strasse nur noch im Schritttempo befahren werden kann. Dies war auf der „Schotterpiste“ bislang nicht möglich. Die berechtigte Befürchtung: die Strasse wird nach einem komfortablen Ausbau für den unerwünschten Lkw- und Pkw-Verkehr noch attraktiver.
Die Verwaltung schlug deswegen Fahrbahnverengung mit Straßenschwellen vor.
Die Bezirksvertreter allerdings unterstützten den Wunsch der Anwohner nach der „Pfosten-Lösung“. Trotz nicht ganz eindeutiger Rechtslage:
Aus Sicht der Politiker wird mit Errichtung der Pfosten „Gewerbe“ vom „Wohnen“ getrennt.
Aus planungsrechtlicher Sicht können diese Pfosten auch errichtet werden. Sollte jedoch irgendjemand einmal Klage erheben, so liegt die Entscheidung, ob die Pfosten bleiben oder nicht in richterlicher Hand, erläuterte der Vertreter der Verwaltung den Anwesenden.