Rettung des Biotops Konstantinstraße in Giesenkirchen: Bezirksvertreter Hajo Siemes informiert Anwohner über Einspruchsmöglichkeiten
Red. Giesenkirchen [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Mehrheit der Parteien in der Bezirksvertretung Giesenkirchen hatte dem Vorhaben zwar zugestimmt, doch noch haben naturverbundene Bürger und Anwohner die Möglichkeit zu handeln:
 Nachdem die Firma Lambert mit ihren Plänen an die Öffentlichkeit getreten ist, ihre Liegenschaft an der Giesenkirchener Konstantinstraße baulich zu verändern, hat die Bezirksvertretung Giesenkirchen mehrheitlich die Änderung des dort gültigen Flächennutzungsplanes abgenickt.
Die dort auf dem Grundstück befindlichen Grünflächen sollen nun in gewerbliche Flächen umgewandelt werden. Das Problem dabei ist: Bei dieser Grünfläche handelt es sich um ein schutzwürdiges Biotop in NRW, das im Biotopkataster der nordrhein-westfälischen Umweltbehörde LANUV verzeichnet ist.
„Neben einem schützenswerten Baumbestand, unter anderem mit mehreren Walnussbäumen, dem Baum des Jahres 2008, haben dort viele Vogelarten, auch solche, die unter Naturschutz stehen, ihren Platz gefunden“, erläutert Bezirksvertreter Hajo Siemes.
Der Naturschutzbund NABU hatte festgestellt, dass insbesondere im östlichen und nördlichen Bereich des Plangebietes schützenswerte Vogelarten leben.
„Wir finden dort Turteltauben, die übrigens nicht mit den Stadttauben verwechselt werden sollten, daneben Klappergrasmücken, Dorngrasmücken, Gartengrasmücken, Gimpel sowie Buchfinken, Blau- und Schwarzmeisen, Grünfinken, Rotkehlchen und viele andere Arten“, listet der bündnisgrüne Bezirksvertreter die hier bedrohten Vogelarten auf.
Siemes ist sich mit den Naturschützern einig: „Dieses Biotop darf nicht zerstört werden!“ Der engagierte Bündnisgrüne ist vor diesem Hintergrund aktiv geworden – vor Ort verteilte er bereits über 150 Handzettel, um auf das Problem aufmerksam zu machen.
Bürgern, die Bedenken haben gegen das Planungsvorhaben und meinen, dass auch der Naturschutz zu seinem Recht kommen muss, rät er darin, sich im Rathaus Rheydt den Flächennutzungs- und Bebauungsplan anzuschauen.
Der Plan ist von heute an, Mittwoch, 26. November, bis Montag, 29. Dezember im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Eingang G III, Zimmer 3051 öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit kann jeder, der möchte, Anregungen und Beschwerden vortragen und möglicherweise dadurch eine Veränderung des Planungszieles bewirken. „Jeder Eingabe, ganz gleich mit welcher Begründung, muss nachgegangen werden“, versichert Hajo Siemes und fordert auf die Bürger auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.