BV Giesenkirchen: Boss (CDU) erklärt sich für nicht befangen – Dünnhäutigkeit nimmt zu
Red. Giesenkirchen [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Auch in Giesenkirchen hat der Wahlkampf schon längst begonnen. Angesichts der Zuschauer trächtigen Themen fand die Sitzung in der Aula der Hauptschule Asternweg statt. Etwa 30 interessierte Bürger hatten den Weg dorthin gefunden.
Auf der Tagesordnung stand u.a. der Bericht der Verwaltung zum Thema „Giesenkirchen 2015″
Ratsherr Bernd Püllen (FWG) nahm als beratendes Mitglied an der Sitzung der Bezirksvertretung Giesenkirchen teil (dies darf er) und stellte den Antrag, Bezirksvorsteher Frank Boss solle wegen Befangenheit nicht an der Debatte zum Tagesordnungspunkt „Giesenkirchen 2015″ teilnehmen (dies durfte er nicht, weil das nur ordentliche Mitglieder der Fraktionen dürften). Nach entsprechender Belehrung übernahm Püllens Kollege Heinz-Willi Müller (FWG) als ordentliches Mitglied dessen Antrag und benannte als Befangenheitsgründe die Verwandtschaft von Boss zu Werner Wolf, Vorstand der Gemeinnützigen Kreisbau AG.
Mit einer solchen Belehrung sprang der einzige Vertreter der FDP im „Bezirksparlament“ Giesenkirchen, Frank Orlowski, Boss (CDU) zur Seite. Er hatte sich offensichtlich gut vorbereitet und zitierte – wie sein Parteifreund in der Bezirksvertretung Rheydt-Mitte Peter Eduard Dörrenberg – aus der Gemeindeordnung. In beiden Fällen jedoch ohne wirklich „nutzbringenden“ Effekt, weil dann eben ein ordentliches Mitglied der selben Fraktion der Bezirksvertretung den Antrag wortgleich noch einmal stellte.
Boss nahm dies sichtlich beeindruckt zur Kenntnis, erklärte seine Unbefangenheit und sagte die Prüfung durch das Rechtsamt zu. Er nahm weiter an der Sitzung teil und leitete sie auch weiter.
So kam es zum Auszug der 3-köpfigen FWG-Fraktion aus dem „Sitzungsbereich“. Eine Entfernung der FWG aus der Aula (als Zuhörer) konnte Boss nicht durchsetzen.
Nun endlich konnte Herr Beckmann vom Fachbereich Stadtenwicklung und Planung mit seinem Fachvortrag beginnen. Und das tat er mit dem bezeichnenden Lapsus: „Wir reden hier über den ehemaligen oder noch in Betrieb befindlichen Sportplatz …“ beginnen. (Schon ein Zeichen der Verwaltung?). Einen Bedarfsnachweis für weiteren Wohnraum  in Giesenkirchen kann die Verwaltung nicht führen, so Beckmann (bisher hatten Boss und die Kreisbau AG dies bejaht). Daher könne es sich bei dem von der CDU geplanten Baugebiet lediglich um ein „weiteres Angebot“ an Wohnungen handeln.
Weiter nebulös bleibt die Frage nach den Kosten der Freibad-Immobilie.
Während Volker Küppers (Fraktionssprecher der SPD) erfahren haben wollte, für das Grundstück habe die Stadt über 300.000 € an die NVV bezahlt, behauptete Rolf Theißen (Mitglied der Geschäftsfühung der EWMG) es habe eine „kostenneutrale Rückübertragung“ stattgefunden. Was dies in Euro bedeutet, sagte Theißen nicht.
Die EWMG plant mit einer Projektdauer für „Giesenkirchen 2015″ mit 10 Jahren. Die Kreisbau mit 8 Jahren, die notwendigen Zinsaufwendungen für die vorzufinanzierenden Millionenbeträge sollen lt. Theißen „nicht an der Stadt hängenbleiben“ sondern durch die Kreisbau (100%-ige Stadttochter) erbracht werden.
Ralf Kremer (CDU) benannte eine gänzlich neue CDU-Intension für das Projekt: „Schuldenabbau für Mönchengladbach“.
Auch Harald Weuthen (Mitarbeiter Fachbereich Schule und Sport) leistete seinen Beitrag und widersprach der Behauptung, auf der neuen Sportanlage könne in Zukunft kein Sportabzeichen erlangt werden in Ermangelung einer Langstrecken-Laufbahn. Er schien der Überzeugung zu sein, dass die 300m-Tennenbahn für die Erlangung des Sportabzeichens geeignet ist.
Auch der Verkauf der städtischen Grundstücke an die städtische Kreisbau AG war Thema, wenn es auch (malngels Experten) nicht ausdiskutiert werden. CDU/FDP und Kreisbau AG (und Stadt ?) sind nämlich der Auffassung, dass diese Transaktion keine Ausschreibung bedürfe. Das sehen die Gegner des Konzeptes „Giesenkirchen 2015“ ganz anders. Sie sind mämlich der Auffassung, dass der Verkauf der Grundstücke ausgeschrieben werden müsse.
Auch hierzu wird Boss das Rechtsamt bemühen müssen. Ob das die Position der Befürworter bestägigen wird scheint fraglich, denn ncht erst seit dem „ECE–Ausschreibungsdebakel“ gelten das EU-Recht und die einschlägigen Entscheidungen des EuGH (Europäischen Gerichtshof) dazu. Von dort wurde mindestens seit 1999 das EU-Recht zu so genannten „Inhouse-Geschäften“ wiederholt bestätigt und sogar präzisiert.
Die weiteren Themen, wie „L19/L31n“ und der Bebauungsplan ehem. Kawneer-Gelände“ hatten mehr Informationscharakter, so dass nach „Giesenkirchen 2015“ die Hälfte der Besucher die Aula schon verlassen hatten.
2.
madi.hauk schrieb am 1.09.2008 um 14:45 Uhr:
Die Bezirksregierung in Düsseldorf wird schon klarstellen, Boss kann gar nicht befangen sein…
Er hat nach seinen eigenen Worten ja auch niemals „Jemandem“ versprochen für die Ortsumgehung Ruckes zu kämpfen…
Leute, schaut die Dokumentationen von vor 5 Jahren durch und ihr werdet den Schwindel erkennen: Was stört Boss denn sein Geschwätz von gestern.
1.
Kritiker schrieb am 1.09.2008 um 10:44 Uhr:
Weiter beobachten sollte man die Entwicklung der Grunstrücksverkäufe allemal.
Es wird interessant sein zu sehen, wer aus dem Boss`chen Umfeld Grundstücke am Asternweg erwirbt (dort wohnt Herr Boss) und über welche Wege dies geschieht.