Altenheimbewohner drücken die Schulbank: Beiräte der städtischen Altenheime haben sich aufklären lassen
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Mit dem vor vier Jahren in Kraft getretenen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und den Landesheimgesetzen sind die Rechte älterer Menschen, die in Pflegeheimen leben, gestärkt worden.
[Im Bild v.l.: Vorne: Ursula Wanders (Ehrenamtliche Mitarbeiterin), Erwin Spanholtz (Bewohner), Tamara Gursky (Bewohnerin) – Hinten: Willy Fliege (Bewohner), Josef Kremer (Ehrenamtlicher Mitarbeiter), Bernhild Birkenbeil (Geschäftsleiterin), Gerhard Kipp (Ombudsmann), Belinda Schmitt (Einrichtungsleiterin) (Foto: Stadt Mönchengladbach) ]
Doch für die Bewohnerbeiräte (früher Heimbeiräte), die aus dem Kreis der Bewohnerinnen und Bewohnern alle zwei Jahre gewählt werden, sind die Gesetze und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen zunächst einmal ziemlich harter Tobak.
Damit die Beiräte der städtischen Altenheime ihre Rolle als Vermittler zwischen den Bewohnern, der Einrichtungsleitung und dem Heimträger gut ausfüllen können, haben sie jetzt in den fünf Häusern der Sozial-Holding jeweils für einen Tag die Schulbank gedrückt.
Ulrike Kempchen von der BIVA (Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V.), einer unabhängigen Selbsthilfeorganisation für Heimbewohner mit Sitz in Swisttal, hat Beiräten, aber auch interessierten Bewohnern, Ehrenamtlern und Mitarbeitern, die Mitwirkungs- und Mitspracherechte vorgestellt und den drögen Gesetzestext in auch für Laien verständliche Praxisbeispiele übersetzt.
Alleine bei der Veranstaltung im Altenheim Windberg waren 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei. Mitten unter ihnen auch Belinda Schmitt, seit Mai neue Einrichtungsleiterin in Windberg, und Gerhard Kipp, Ombudsmann der Sozial-Holding.
Kempchen vermittelte das Grundlagenwissen für die Beiratsarbeit und zeigte an zahlreichen Praxisbeispielen, wie sich die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohner im Alltag durchsetzen lassen.
Dabei muss es nicht immer gleich um schwierige vertragliche Fragen, Umbau- und Sanierungspläne oder mangelhafte Pflege gehen.
Wie im „normalen“ Leben sind es auch im Heim oft die kleinen Dinge, bei denen ein waches Auge, ein offenes Ohr und ein klares Wort der Beiräte gefragt sind:
Der achtlos abgestellte Staubsauger, der zur Stolperfalle für Sehbehinderte werden kann, die unerreichbar hoch angeschraubte Garderobe, ein lieblos aufgestelltes Freizeitangebot oder zu fades Essen.
Die Beiräte sind Ansprechpartner für Bewohnerinnen und Bewohner, wenn es um Anregungen, Beschwerden und Fragen zum Leben im Heim geht.
„Unsere Beiräte erfüllen eine wichtige Aufgabe auch da, wo es um das Einleben neuer Bewohnerinnen und Bewohner geht“, erklärt Belinda Schmitt.
„Der Schritt aus der gewohnten Umgebung in unsere Einrichtung fällt Menschen in hohem Alter ja nicht leicht. Auch dabei leisten die Beiräte durch Besuche, Gespräche, regelmäßige Sprechstunden oder ein offenes Ohr wertvolle Unterstützung für ihre Mitbewohner.“