Bauantrag von „Einladung zum Paradies“ abgelehnt
Red. Stadtmitte [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Bauantrag des Vereins „Einladung zum Paradies“, der in Eicken eine Islamschule errichten will, ist abgelehnt worden. Die Antragsunterlagen waren nicht vollständig, erklärte Wolfgang Speen, Leiter der städtischen Pressestelle.
Wie schon an dem rückwärtigen Teil des Gebäudes geschehen, will die Stadt nun auch den Gebetsraum an der Eickener Straße versiegeln. Es hat dort trotz Nutzungsuntersagung immer wieder Treffen gegeben.
Nun soll das Freitagsgebet auf dem Eickener Markt stattfinden, kündigte der zweite Vorsitzende des Vereins „Einladung zum Paradies“ Sven Lau, an. „Wenn wir nicht mehr in unserer Moschee dürfen, gehen wir auf die Straße“, so Lau.
Fragwürdig bleibt, wann Herr Lau und auch der Rest des Vereins „Einladung zum Paradies“ begreift, dass sich der Verstoß gegen das Baurecht auch nicht durch Gebetseinlagen auf dem Eickener Markt verändern lässt.
Ebenfalls abgelehnt ist der Eilantrag von „Einladung zum Paradies“ beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Verein hatte geklagt, weil die Stadt Mönchengladbach im August die Nutzung der Moschee an der Eickener Straße als Gebets- und Versammlungsraum untersagt hatte.
Der Antragsteller, hier der Verein, kann sich nicht mit Erfolg auf die Freiheit der Religionsausübung berufen, weil es ihm frei steht und in seinem Verantwortungsbereich liegt, die Religionsausübung in formell und materiell legalen Räumlichkeiten durchzuführen.
Wir berichten weiter.