Zerstörungen im Naturschutzgebiet Vorster Busch – Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung sorgt sich um Naturschutzgebiet
Red. Wickrath [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Dem Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung macht das Naturschutzgebiet Vorster Busch große Sorgen. Trotz der Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) und die Polizei kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die dort geltenden Regeln.
Das idyllische Gebiet liegt im beschaulichen, westlichen Stadtteil Hardt, direkt an der Autobahnabfahrt A 61 „Nordpark“. Es handelt sich um eine ehemalige Sand- und Kiesabgrabung, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Vogelwelt im Jahre 2004 unter Naturschutz gestellt worden ist. Es leben dort bis zu 120 verschiedene, teilweise streng geschützte Arten.
Das etwa neun Hektar große Gebiet ist von einem großen See mit umlaufender Bepflanzung geprägt. Die Stadt Mönchengladbach hat zur Erholungsnutzung für naturinteressierte Besucher einen befestigten Rundweg und einen Reitweg oberhalb des Gewässers eingerichtet. Entlang dessen Verlauf bieten zwei Aussichtspunkte, eine Holzkanzel und eine erhöhte Sitzgruppe einen Blick auf den See.
Zahlreiche Hinweisweisschilder machen auf die Bedeutung der Biotope und das angemessene Verhalten im Gebiet aufmerksam. Folgendes beispielhaft aufgeführte Verhalten ist nicht erlaubt und wird vom Fachbereich Umweltschutz, dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei regelmäßig und unangekündigt kontrolliert und mit Verwarnungs- oder Bußgeldern belegt:
- Betreten / Befahren / Bereiten des Naturschutzgebietes außerhalb der befestigten Fläche
- Reiten ohne ein gut sichtbares, beidseitig am Pferd befestigtes, gültiges Kennzeichen
- Baden / Befahren im / des Gewässer(s)
- Mitführen von nicht angeleinten Hunden
- Zelten und Lagern
- Abstellen / Reinigen / Warten von Wohnwagen/ Mobilheimen
- Anzünden von Feuer
- Beschädigungen und Zerstörungen an den Sitzgruppen / Schautafeln / Absperrungen
In diesem Jahr wurden bei zahlreichen Kontrollen leider viele Verstöße festgestellt und geahndet. Durch unerlaubtes Betreten des Gebiets entstehen gerade jetzt in den Sommermonaten starke Störungen für Pflanzen und Tiere.
Das Baden im Gewässer stellt dabei auch eine unkalkulierbare Gefahr für die Badenden selbst durch starke Uferabbrüche, Untiefen, Kaltwasserströmungen und Müllablagerungen im Gewässer dar.
Die Bußgelder liegen beim ersten und einmaligen Verstoß zwischen 35,00 und 50,00 Euro. Da sich die Höhe des Bußgeldes nach dem jeweiligen Einzelfall bemißt und insbesondere im Wiederholungsfall drastisch erhöht werden kann, sind die angegebenen Bußgelder nur als Richtlinie zu betrachten.
Bei Vandalismus wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet und es ist mit Schadenersatzforderungen zu rechnen.
Der Fachbereich Umweltschutz appelliert an alle Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger und an die Besucher aus dem Umland zu helfen, die Idylle des Naturschutzgebiets zu bewahren.
Insbesondere an heißen Sommertagen und lauen Sommerabenden darf das Gebiet nicht zu einem Rummelplatz mit Alkoholgelagen, Müllbergen und anderen Spuren menschlicher Hinterlassenschaften verkommen. Die Vogel- und Reptilienwelt sowie die Wasserqualität leiden unter diesen Zivilisationsbelastungen enorm. Zur Sicherung des Gebiets werden die Kontrollen weiter fortgesetzt.