Willkommenskultur • Teil X: EAE in Rheindahlen: Regionalrat stimmt Änderung des aktuellen Regionalplans (GEP 99) zu • Planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Das Areal im JHQ, das für die Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) durch das Land NRW vorgesehen ist, unterlag bislang der Zweckbindung „Verteidigungsanlagen“. Diese Zweckbindung wurde gestern aufgehoben.
Um die raumordnerischen Voraussetzungen für die geplante Nutzung als EAE zu schaffen, musste ein so genanntes „Zielabweichungsverfahren“ nach § 16 Landesplanungsgesetz (LPlG) durchgeführt werden.
„Mit dem Einvernehmen des Regionalrates zur Zielabweichung wurde ein ganz entscheidender Schritt getan. Jetzt haben wir die regionalplanerischen Rahmenbedingungen, um dieses wichtige Projekt zu realisieren“, so Regierungspräsidentin Anne Lütkes.
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Bestandsgebäude für einen ca. 10 Hektar großen Teilbereich des ehemaligen Joint Headquater (JHQ) des ehemaligen Kasernengeländes als Einrichtung für die Aufnahme und Unterbringung von bis zu 1.000 Asylbewerbern und Flüchtlingen nachzunutzen.
Das Einvernehmen des Regionalrats für den Planungsbezirk Düsseldorf ist hierfür Voraussetzung.
Im gültigen Regionalplan (GEP 99) ist er als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) mit der Zweckbindung „Verteidigungsanlagen“ sowie überlagernd als Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) dargestellt.
In den 10 Haktar sind die angrenzenden Sportanlagen nicht enthalten.