Islamschule: Mönchengladbacher Grüne nehmen Stellung
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[pm-b90] Zum Thema Islamschule in Mönchengladbach-Eicken nehmen Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach wie folgt Stellung:
„Wir, die Grünen Mönchengladbach, möchten betonen, dass die Positionen, die von Repräsentanten des Vereins Einladung zum Paradies (EZP) vertreten werden, nicht gutgeheißen werden können. Sie lösen zu Recht in einer zivilen, säkularen Gesellschaft wie der Bundesrepublik Deutschland Beunruhigung, Verunsicherung und Ablehnung aus.
Deshalb sind die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger in Eicken berechtigt und politisch ernst zu nehmen. Gleichzeitig repräsentiert der Verein EZP aber nicht den Islam und darf deshalb auch nicht mit der Gesamtheit seiner Vertreter gleichgesetzt werden.
Uns ist klar, dass Menschen, die nicht fundamentalistischen islamischen Glaubensgemeinschaften angehören, durch die Vorgänge in Eicken besorgt sind. Auch deshalb plädieren wir in der öffentlichen Auseinandersetzung für eine angemessene und sachliche Berichterstattung.
Die Würdigung des Grundgesetzes des Artikels 4, insbesondere der Absatz 2, der besagt, dass eine ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird, liegt uns am Herzen.
Deshalb gilt klarzustellen, dass die allermeisten Muslime sich genauso friedlich wie die Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften in Mönchengladbach in unserer Gesellschaft bewegen, die hier geltenden Gesetze achten und unsere Normen respektieren.
Sollte der Verein EZP durch das Handeln einzelner Repräsentanten versuchen, Menschen, die nicht fundamentalistischen islamischen Glaubensgemeinschaften angehören, in eine Position der falschen Solidarität zu sich zu bringen, so weisen wir eine solche Instrumentalisierung entschieden zurück.
Gleichzeitig warnen wir vor der Einmischung aus der Rechten Szene und von fundamentalistischen religiösen Fanatikern, gleich welcher Konfession.
Wir, die Grünen Mönchengladbach, plädieren deshalb für eine schnelle und umfangreiche Prüfung des Vereins EZP und der von ihm betriebenen Islamschule in Mönchengladbach-Eicken.
Diese Prüfung obliegt dem Verfassungsschutz. Für ein solches rechtsstaatliches Handeln treten wir ein. In diesem Sinne sind wir auch umgehend, nachdem uns die dem Verein EZP zugeschriebenen Absichten bekannt wurden, bei unserer Fraktion im Landtag NRW vorstellig geworden.
Sollte die Prüfung ergeben, dass der EZP nicht den Kriterien der Verfassung entspricht, ist der Verein schnellstmöglich zu verbieten und seine Aktivitäten sind zu unterbinden.
Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass die Stadt Mönchengladbach keine rechtlichen Möglichkeiten hat, einem legalen Verein ein Bauvorhaben grundsätzlich zu untersagen.
Ein Verbotsverfahren des Vereins EZP dürfte lange Zeit in Anspruch nehmen, und auch wenn EZP bereits vom Verfassungsschutz beobachtet wird, gibt es momentan keinerlei Handhabe gegen die Einrichtung der Schule.
Uli Laubach, Vorstandssprecher
Gaby Brenner, Vorstandssprecherin
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Integrationsrates
Abdelillah Berrissoul, stellv. Sprecher des Integrationsrates
Giovanni Ferraro, Mitglied des Integrationsrates
Monika Halverscheid, Mitglied des Integrationsrates
Zur weiteren Information
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Auszug GG Art 4:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
3.
Mine schrieb am 3.09.2010 um 14:17 Uhr:
Politisch-korrektes Erwachen natürlich auch bei den Grünen.
Schöner wäre es, wenn auch die Politiker ganz normal mal die Probleme benennen und angehen.
Armut vererbt sich, genauso wie Bildungsmangel. Für das eine ist das Arbeitsministerium und ARGE zuständig, für das andere Schulminister und Schulverwaltung. Im deutschen Bürokratismus können sich Radikale prima verstecken und in der allgegenwärtigen politischen Korrektheit prima aufhalten. bloß nichts falsches sagen, keinen verärgern.
Formulare in den Ämtern bekommt man in allen Sprachen – warum also noch deutsch lernen, geht doch prima ohne.
Es gibt Kinder, die lernen weder richtig deutsch, noch richtig die Sprache ihrer ausländischen Eltern. Und die deutsch-tollerante Verwaltung leistet dem auch noch Vorschub.
Der Islam hat ein Gewaltproblem, das muss er angehen. Die für Integration stehenden Vereine müssen sich dem Problem stellen und nicht nur Schönwetterreden halten, die den Politikerohren zwar gefallen, mehr aber auch nicht.
Worthülsen helfen nicht weiter, nur gemeinsames handeln. Bei sovielen Vereinen, die für Miteinander und Integration stehen, sollte doch ein gemeinsames Handeln herauskommen.
Das sollte Frau Yüksel vom Integrationsrat aktiv angehen. Schöne Erklärungen helfen nicht weiter.
2.
Yes-Eicken schrieb am 2.09.2010 um 16:55 Uhr:
Wenn man schon aus dem Grundgesetz zitiert, sollte man auch andere relevante Stellen zitieren, etwa den Artikel 3, Abschnitt 2, wo erwähnt wird, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Im Abschnitt 3 heißt es dort auch, daß niemand aufgrund seiner religiösen Überzeugung diffamiert werden darf (sinngemäß). Genau das tun aber die fundamentalistischen Islamisten, indem sie uns bzw. alle westlichen Völker als „Ungläubige“ beschimpfen.
Ferner läßt sich bezüglich des Zuzuges einer Islamschule, die vermutlich verfassungsfeindliche Tendenzen hat, das folgende aus eben diesem Grundgesetz zitieren:
Artikel 11
[Freizügigkeit]
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Zwei Punkte sind hier gegeben, aus denen heraus die Freizügigkeit eingeschränkt werden darf:
– Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung
– der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden
Für den letzteren Punkt läßt sich z.B. die sinkende Lebensqualität der alteingesessenen Bevölkerung in Eicken anführen. Hierzu könnten gehören:
– Die Wertminderung von Immobilien,
– Abspringen von Interessenten (Absagen von Mietern bzw. Käufern hat es schon gegeben),
– Einstellung von Bauvorhaben und anderen Investitionen,
– Kunden suchen sich andere Geschäfte,
– Gäste suchen sich andere Restaurants,
– Patienten suchen sich andere Ärzte.
Diese Liste ließe sich vermutlich noch fortsetzen. Eventuell ist hier auch der Tatbestand der Geschäftsschädigung gegeben. Das müßte dann ein Anwalt prüfen können. Ich bin keiner …
1.
Hermann schrieb am 1.09.2010 um 10:18 Uhr:
Die Prüfung obliegt nicht dem Verfassungsschutz.
Ermittlungen und Beobachtungen des Verfassungsschutzes können im Rahmen der Tätigkeit der hier zuständigen obersten Landesbehörde – hier ist das der Innenminister – für die Prüfung der Verfassungswidrigkeit herangezogen werden.
Die abschließende Prüfung, die sich auf die Ermittlungsergebnisse stützen kann und soll, obliegt also dem Innenminister.
Es sollte hier nicht der Eindruck entstehen, dass der Verfassungsschutz prüft und dann das Verfahren betreibt.
Im übrigen ist festzuhalten, dass rechtsstaatliches Handeln auch und gerade darin besteht, dass sich Bürger beteiligen und Entscheidungen begleiten und selbstverständlich auch zu beeinflussen suchen. Das sollte gerade den Grünen aus ihrer eigenen Genese heraus, klar sein.
Merkwürdig, dass auch hier der Eindruck erweckt wird, man solle alles den „Experten“ überlassen. Haben die Grünen ihre eigene Geschichte vor lauter Staatsdenken schon
verdrängt oder hat dies Verhalten etwas mit dem heiklen Thema Islamismus und Islam in Deutschland zu tun???