Zensus 2011: Stadtverwaltung sucht Interviewer
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Europäische Union hat für 2011 einen gemeinschaftsweiten Zensus (lat. für Volkszählung) angeordnet.
Bei einem Zensus werden ermittelt wie viele Menschen in einem Land, einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Deutschland braucht einen neuen Zensus, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungsdaten basieren auf der Fortschreibung der letzten Volkszählungen. Diese fanden im früheren Bundesgebiet im Jahr 1987 in der ehemaligen DDR im Jahr 1981 letztmalig statt.
Im Rahmen dieser Zählung sind in Mönchengladbach unter anderem rund 9.000 Personen an auswählten Adressen zu befragen.
Hierzu benötigt die Stadtverwaltung Mönchengladbach engagierte und zuverlässige Interviewerinnen und Interviewer.
Diese sollen in der Zeit von Anfang Mai bis Ende Juli 2011 die Befragung vor Ort durchführen und den Bürgerinnen und Bürgern beim Ausfüllen des Fragebogens helfen. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung vergütet.
Wer sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe interessiert, erhält auf der Internetseite der Stadt unter www.moenchengladbach.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02166/3982-0 weitere Informationen.
[PM]
1.
Fettarme_H-Milch schrieb am 8.01.2011 um 08:02 Uhr:
Keine Interviewer sondern Erhebungsbeauftragte (=Volkszähler)
Ein Interview ist eine Befragung durch einen Fragesteller um persönliche Informationen oder Sachverhalte zu ermitteln.
Erhebungsbeauftragte (§11 Zensusgesetz 2011)
– müssen ihren Besuch schriftlich ankündigen
– sind Erhebungsbeauftragte des Landesbetriebs für Information und Technik (IT.NRW)
– sind zur Geheimhaltung verpflichtet
– dürfen nicht aus der unmittelbaren Nachbarschaft kommen
– müssen sich bei ihrem Besuch ausweisen
– dürfen die Wohnung nur mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten betreten
– dürfen ersatzweise die Bewohner des Gebäudes oder der Wohnung befragen
Auskunftspflichtige
– können den Erhebungsbogen zusammen mit der oder dem Erhebungsbeauftragten auszufüllen
– haben aber auch die Möglichkeit, die Angaben per Post oder online zu senden
Noch ein Tipp: Das Ausfüllen des Fragebogens kann auch im Flur durchgeführt werden!