Wichtige Änderungen im Waffengesetz ab Juli 2017
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Bundestag hat Mitte Mai einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) beschlossen.
Am 05.07.2017 wurde dies im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat daher am 06.07.2017 in Kraft.
Für Waffenbesitzer ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen
Zudem ist es für einen befristeten Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen-und Polizeibehörden abzugeben.
Für die Beantwortung von Fragen stehen die dort benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
Foto: Polizei Gütersloh / Corinna Koptik