VKU: „Qualitätsziele sind wichtiger als Wassersparen“
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Der Bundesrat hat heute (01.02.2013) zu der künftigen europäischen Wasserstrategie, dem sogenannten Blueprint, Stellung genommen, der fordert andere Politikfelder wie die gemeinsame Agrarpolitik oder die europäische Chemikalienpolitik stärker auf wasserpolitische Ziele zu verpflichten.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), er über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft vertritt, begrüßt die Forderung vollumfänglich.
Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert.
Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Zum aktuellen Thema nimmt VKU-Vizepräsident Dr. Michael Beckereit stellung: „Wenn der Hauptgrund für Verunreinigungen unseres Grundwassers in vielen Regionen der Düngemitteleinsatz ist, muss man bei der Agrarpolitik ansetzen, um die Einleitung von Nährstoffen und Schadstoffen in die Gewässer und insbesondere in das Grundwasser zu reduzieren. Grundwasser ist in Deutschland die wichtigste Trinkwasserressource und muss deswegen geschützt werden“,
Der VKU teilt die Sicht der Bundesländer, dass die Blueprint-Strategie keine ausreichenden Antworten auf die Herausforderungen im Bereich der anthropogenen Spurenstoffe liefert.
Beckereit: „Wenn man eine vierte Reinigungsstufe bei der Abwasserbehandlung flächendeckend einführen würde, dann würden die Behandlungskosten für kommunale Unternehmen und letztendlich für den Verbraucher steigen. Das ist in der derzeitigen Situation schwer vermittelbar. Maßnahmen müssen daher zuerst bei dem Verursacher der Emission beziehungsweise dem jeweiligen Wirkstoff ansetzen. Das heißt, wir brauchen eine verursachergerechte Beteiligung an den Kosten für die Trinkwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung.“
Die Bundesländer kritisieren zu Recht die Wassersparpläne der Europäischen Kommission, die keine regionale Betrachtung zulassen.
Sie führen an, dass es in Deutschland bereits heute eine flächendeckende Verbrauchserfassung gibt. Die Wasserversorger erheben kostendeckende Entgelte für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
„Eine Änderung der Instrumente zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist daher nicht erforderlich“, so Beckereit. „Wir lehnen die pauschale Festlegung europäischer Standards zum Wassersparen ab. Sollte die Wassernachfrage in Deutschland weiter sinken, werden sich die Grundkosten aufgrund steigender Instandhaltungs- und Anpassungsmaßnahmen erhöhen. Die müssen dann letztlich die Verbraucher zahlen.“
Der VKU teilt die Sicht des Bundesrates, im Blueprint keinen Leitfaden zum Wasserhandel zu entwickeln.
Ein solcher Leitfaden würde letztlich die Privatisierung von Wasserressourcen ins Spiel bringen. Der Bundesrat stellt nach Meinung des VKU zu Recht fest, dass die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland als Aufgabe der Daseinsvorsorge im Wasserhaushaltsgesetz und als Aufgabe in kommunaler Zuständigkeit und Verantwortung in den Gemeindeordnungen verankert ist.
Beckereit: „Ein Handel oder eine Versteigerung von Wasserrechten wäre mit dem deutschen Wasserrecht und einer nachhaltigen Wasserpolitik nicht vereinbar.“