Verkaufsoffene Sonntage: Händler diskutieren neuen Gesetzentwurf der Landesregierung
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Das Thema „Verkaufsoffene Sonntage“ bewegt die Händler in ganz NRW. Etwa 40 verkaufsoffene Sonntage sind landesweit bereits gerichtlich untersagt worden. Manche Werbegemeinschaften beantragen schon gar keine mehr.
Können die jetzt von der Landesregierung vorgelegten Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) Abhilfe schaffen und was bringt der Gesetzentwurf?
Diese Frage diskutierten die Besucher des Forums Werbegemeinschaften mit dem FDP-Landtagsmitglied Dietmar Brockes und mit Dominik Kofent von ver.di.
Dazu hatten die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen die Händler aus Krefeld, Mönchengladbach, dem Rhein-Kreis Neuss und dem Kreis Viersen in den Kaiserhof in Willich-Schiefbahn eingeladen.
„Sicherlich freuen wir uns, dass die Landesregierung so schnell einen Gesetzentwurf vorgelegt hat“, sagte IHK-Geschäftsführer Andree Haack.
Neben dem Anlassbezug, der bislang vorschreibt, dass der verkaufsoffene Sonntag zum Beispiel mit einem Fest oder Markt verbunden sein muss, sieht der Entwurf auch weitere Sachgründe vor, die eine Öffnung an Sonntagen rechtfertigen.
Ein solcher Grund könnte zum Beispiel die Tatsache sein, dass die Öffnung zum Erhalt eines zukunftsfähigen und vielfältigen stationären Einzelhandels beiträgt.
Allerdings müssten auch diese Gründe von den Kommunen nachgewiesen werden.
„Damit droht sich das Nachweisproblem zu wiederholen. Ein einfaches Anzeigeverfahren wäre sicherlich der praktikablere Weg“, erklärte Haack.
Während ver.di-Vertreter Dominik Kofent betonte, dass höchstens vier verkaufsoffene Sonntage zu akzeptieren seien und er das größere Problem für den stationären Einzelhandel in der Konkurrenz durch den Online-Handel sehe, zeigte Dietmar Brockes (FDP) Verständnis:
„Wir wollen den lokalen Einzelhandel durch mehr und rechtssichere verkaufsoffene Sonntage im Wettbewerb mit dem Online-Handel stärken“, sagte er.
„Viele Händler investieren in die verkaufsoffenen Sonntage viel Geld, und dann droht eine Absage. Das ist kein Zustand. Den Vorschlag des Anzeigeverfahrens nehme ich gerne mit in die Beratungen.“
IHK-Vizepräsident Rainer Höppner, selbst Einzelhändler, wies schließlich darauf hin, dass die verkaufsoffenen Sonntage ein wichtiges Stadtmarketing-Instrument seien.
„Die Feste sind eine gute Möglichkeit, für den Ort zu werben. Und wenn man sieht, dass sonntags in der Gastronomie, in Kinos und anderen Einrichtungen gearbeitet wird, kann man sich schon fragen, warum der Handel daran gehindert wird.“