Verfassungsgericht NRW: Bürgermeisterwahlen sind auch ohne Stichwahl rechtens
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat am 26. Mai 2009 eine Klage von SPD und Grünen gegen die vom Parlament beschlossene Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen abgewiesen. Für Informationen über die Entscheidungsgründe und weitere Erläuterungen klicken Sie bitte hier.