Urteil zu Kommunalwahlen: Fünf-Prozent-Klausel verfassungswidrig
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wie die ARD berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gekippt. Der Zweite Senat gab damit einer Organklage der Grünen gegen die Sperrklausel recht, der sich auch der Landesverband Schleswig-Holstein der Linkspartei angeschlossen hatte.ÂÂ
Zur Begründung erklärten die Richter, die Fünf-Prozent-Klausel verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien.
Konkret richtete sich die Klage der Grünen gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Abschaffung der Sperrklausel im Kieler Landtag vom Dezember 2006. Dagegen hatte die Mehrheit der CDU/SPD-Koalition in Schleswig-Holstein gestimmt. Mit seinem Nein habe das Landesparlament die Rechte der Antragstellerin verletzt, heißt es jetzt aber in dem Karlsruher Urteil.
Eine Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen bewirke nach Ansicht der Richter auch eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, denn Parteien mit weniger als fünf Prozent abgegebener Stimmen würden erfolglos bleiben.
Für eine prozentuale Hürde sah das Gericht auch keine zwingenden Gründe. Im Gegensatz zu Bundestag und Landtagen gebe es in den Kommunen nicht die Erforderlichkeit klarer Mehrheiten zur Sicherung einer aktionsfähigen Regierung. Schließlich übten Kreistage und Gemeindeparlamente ja keine Gesetzgebungstätigkeit aus. Vielmehr seien ihnen in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut.
Das Urteil könnte sich auch auf Thüringen und das Saarland auswirken. Es sind die einzigen Flächenländer, bei denen es wie Schleswig-Holstein noch eine Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen gibt. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gibt es ebenfalls eine Fünf-Prozent-Klausel. In Rheinland-Pfalz gilt eine faktische Sperrklausel von drei Prozent.
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Videobericht: http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video275808.html