Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt – Mehr Demokratie begrüßt VGH-Urteil
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Initiative „Mehr Demokratie“ begrüßt die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) über die Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Die Richter waren heute mit ihrer Entscheidung einer Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei gefolgt, die die Chancengleichheit von Parteien bei Kommunalwahlen gefährdet sah.
„Die Landesregierung hat dem Gericht offensichtlich keinen zwingenden Grund für die Klausel nennen können“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, den Richterspruch.
Einen solchen „zwingenden Grund“ für eine Sperrklausel hatte der VGH in seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der seinerzeit geltenden Fünf-Prozent-Hürde 1999 aber gefordert. Ein derartiger Grund läge etwa vor, wenn die Handlungsfähigkeit der Räte aufgrund des Ãœberhandnehmens von Splitterparteien eingeschränkt wäre.
Das Landesparlament hatte im vergangenen Jahr das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den Gemeindevertretungen umgestellt.
Nach dem neuen Verfahren sollten Parteien und Wählergemeinschaften erst dann einen Sitz erhalten, wenn sie rechnerisch mindestens die Sitzzahl 1,0 erreicht haben. Erreicht eine Partei aufgrund ihrer Wählerstimmen bis zu 0,99 Sitze, sollte anders als früher nicht aufgerundet werden.
Wahlrechtsexperten hatten diese Regelung kritisiert. Nach ihren Berechnungen hätte die jetzt vom VGH kassierte Gesetzesänderung im Extremfall dazu führen können, dass bei der Wahl kleiner Gemeinderäte auch Parteien mit mehr als acht Prozent der Stimmen nicht den Sprung in den Rat geschafft hätten.
Die Hürde für den Einzug in kleine Gemeinderäte hätte damit höher gelegen als zu Zeiten der bis 199 geltenden Fünf-Prozent-Hürde.
„Grund für die Gesetzesänderung war wohl nicht die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der Räte, sondern die Verhinderung des Einzugs lästiger Konkurrenz in die Gemeindevertretungen“, glaubt Slonka. Das Wahlrecht dürfe aber nicht zu politischen Zwecken missbraucht werden.
Mehr Informationen: Kommunalwahl: Sperrklausel verfassungswidrig