Rhein-Kreis Neuss hebt Mietgrenzen für Hartz IV an • 2,5 Millionen Euro Mehrbelastung erwartet
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Seit dem 1. Februar 2017 gelten im Rhein-Kreis Neuss neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft in der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).
Basis ist der neue „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“, der im Dezember vom Kreistag verabschiedet worden ist.
Durchschnittlich erfolgt eine Anhebung der Bruttokaltmietobergrenze um 25,16 Euro (4,25 Prozent).
Mit den neuen, höheren Mietgrenzen reagiert der Kreis auch auf den Wohnungsmarkt; in einigen Bereichen wird bezahlbarer Wohnraum knapp.
Allerdings bedeutet der neue Mietspiegel auch eine deutliche Mehrbelastung im Kreishaushalt.
„Künftig ist bei den Kosten der Unterkunft mit einer Mehrbelastung von 2 Millionen Euro zu rechnen“, sagt Kreisdirektor Dirk Brügge.
Aufgrund des strengen Winters rechnen die Experten im Kreissozialamt überdies mit 500.000 Euro höheren Heizkosten in diesem Jahr.
Aktuell gibt es im Rhein-Kreis Neuss rund 15.500 Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften, also Haushalte, deren Mieten und Heizungskosten aus öffentlichen Transferleistungen beglichen werden.
Hierfür sind im diesjährigen Kreishaushalt 82,46 Millionen Euro eingeplant.
Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt | pixelio.de