Volksbegehren für G9 in NRW • Teil XI: Eintragungsmöglichkeiten in Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss • Orte und Zeiträume
Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[08.02.2017] Auch die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss haben die Voraussetzungen geschaffen, Wahlberechtigten (ab 18 Jahre) die Möglichkeit zu geben, sich per Unterschrift dem Volksbegehren für G9 anzuschließen bzw. es zu unterstützen.
Hierzu haben die Kommunen in eigener Zuständigkeit die Auslegungsorte der Unterschriftenlisten und die Zeiträume fest, in denen sich Unterstützer des Volksbegehrens eintragen können.
Informiert werden die Bürger überwiegend über die jeweiligen Amtlichen Bekanntmachunegen, die Medien und vereinzelt über andere Kommunikationswege der Kommunen, die jede für sich einen „Eintragungsbezirk“ bilden:
Rathaus-Zeitung der Stadt Grevenbroich vom 18.01.2017
Bekanntmachung der Gemeinde Rommerskirchen vom 10.01.2017
Bekanntmachung der Stadt Kaarst vom 10.01.2017
Amtsblatt der Stadt Korschenborich vom 19.01.2017
Amtsblatt der Stadt Meerbusch vom 20.01.2017
Bekanntnmachung der Stadt Neuss vom 14.01.2017
Amtliche Mitteilung der Gemeinde Jüchen vom 09.01.2017 im TOP-Kurier
Mehr Informationen in weiteren Teilen der BZMG-THEMENREIHE „Volksbegehren für G9“
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