Ehrenamtlicher Behinderten­beauftragter in Korschenbroich beendet seine Tätigkeit • Bericht mit positivem Resümee und Mahnungen an Rat und Verwaltung • Nachfolger/Nachfolgerin gesucht • Bewerbungen bis zum 7. April

Bernhard Wilms [ - Uhr]

In den 427 politisch selbständigen Städte und Gemeinden und den Kreisen in NRW sind etwa 205 Behindertenbeauftragte oder -koordinatoren tätig, etwa 110 davon ehrenamtlich. Zu den ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zählte bis Ende Februar auch Berthold Tumbrink.

Er gab nach einer Amtszeit von 17 Monaten aus persönlichen Gründen das Amt zurück, weil er seinen Wohnsitz in seine ursprüngliche Heimat, das Münsterland, zurückverlegte.

Somit wurde der erste Bericht, den er dem Korschenbroicher Rat erstattet, gleichzeitig sein letzter.

Darin beschrieb Tumbrink, dass er einmal monatlich in den Ortsteilen Korschenbroich, Kleinenbroich und Glehn Beratungen durchgeführt hat, bei denen es überwiegend um individuelle Probleme gegangen sei.

Themenfelder waren meist Schwerbehinderung, Pflegeleistungen und Hilfsmittel.

Wie auch in anderen Kommunen standen auch Themen zur Barrierefreiheit, insbesondere im öffentlichen Raum im Fokus, wie beispielsweise Belage auf Fußwegen und Straßen, Gestaltung von Querungen, Bushaltestellen und S-Bahn-Haltestellen u.ä.

Tumbrink merkte kritisch an, dass er als Behindertenbeauftragter zwar in Bebauungsplanverfahren eingebunden wurde, seine Anregungen – meist aus formalen Gründen – nicht berücksichtigt wurden. Dies sei u.a. in der Nichtbeachtung der DIN 18040, Teil 3 (Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs. und Freiraum) geschehen.

„Ich kann noch immer nicht nachvollziehen, warum es nicht auch in Korschenbroich möglich sein soll, seitens des Rates und seiner Ausschüsse eine derart verbindliche Vorgabe zu machen,“ betonte Tumbrink.

Und weiter: „Ich halte es gleichwohl für kurzsichtig und fehlerhaft, wenn wesentliche Aspekte für ein in Planung befindliches Vorhaben bei der Grundsatzentscheidung ausgeklammert werden. Alternativen werden unmöglich und Ergänzungen bzw. Korrekturen an einer verabschiedeten Planung kommen den Bürger bzw. Steuerzahler auch noch teuer zu stehen.“

Die „Ausstattung“ der Stadt Korschenbroich mit 37 öffentlichen Behindertenparkplätzen bezeichnete Tumbrink als „sehr gut“, wenn man die 220 ausgestellten Parkausweise betrachte.

Gleichwohl sei aber auch eine missbräuchliche Benutzung durch Nichtberechtigte festzustellen, wodurch Berechtigte häufig unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren müssten und notwendige Arzt- und/oder Behandlungstermine nicht wahrnehmen könnten.

Zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion stellte er fest, dass das inklusive Miteinander zwar wahrgenommen werde, hinsichtlich Inklusion in Korschenbroich durchaus noch „Luft nach oben“ bestehe.

In Korschenbroich mit seinen ca. 33.000 Einwohnern gelten über 5.500 als behindert, davon fast 3.500 als schwerbehindert.

Mit Hinweis auf die Tatsache, dass neben der Vielzahl von Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen rund 10% der deutschen Bevölkerung Analphabeten seien, forderte der Politik und Verwaltung in Korschenbroich auf, sich näher mit der so genannten „leichten Sprache“ auseinanderzusetzen.

„Andere Städte haben es uns schon vorgemacht. Und sicherlich darf man dort auch abschreiben,“ meinte der 62-Jährige dazu.

Zusammenend bedankt sich Tumbrink bei den Korschenbroichern, dass sie ihm ihre Sorgen, Probleme und Fragestellungen anvertraut hätten und regte dringend an die offiziell Bezeichnung „Behindertenbeauftragter der Stadt Korschenbroich“ in „Behindertenbeauftragter in der Stadt Korschenbroich“ zu ändern, weil bislang der Eindruck bestanden sei, dass er als „Ehrenamtler“ Mitarbeiter der Stadt sei und daher von ihm erwartet worden sei, dass er auch zu den üblichen Bürozeiten der Verwaltung erreichbar ist.

Nach seinem Bericht, den der Ratsmitglieder zwar ohne Rückfragen, jedoch mit anerkennendem Applaus bedachten, verabschiedete Bürgermeister Marc Venten (CDU) Berthold Tumbrink mit erkennbar herzlichen Worten.

Nun sucht die Stadt Korschenbroich einen Nachfolger oder Nachfolgerin für dieses Ehrenamt, der nach Ventens Worten als Sprachrohr für Menschen mit Behinderung eine wichtige Schnittstellen-Funktion habe.

Er oder sie werde etwa in Baumaßnahmen einbezogen und solle dazu beitragen, behinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben in der Stadt zu ermöglichen.

Petra Köhnen, Leiterin des Sachgebietes Soziales, und direkte Ansprechpartnerin des Behindertenbeauftragten meint dazu, Bewerber oder Bewerberinnen sollten über Kenntnisse des Sozialgesetzbuches verfügen und die Zeit haben, dreimal im Monat eine Sprechstunde anzubieten.

Bedingung sei „Spaß an sozialer Arbeit“ zu haben und gern mit Menschen umzugehen.

Bewerbungen mit Lebenslauf und polizeilichem Führungszeugnis nimmt Petra Köhnen bis zum 7. April 2017 entgegen:

Petra Köhnen, c/o Stadt Korschenbroich, Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich.

 

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