Windkraft in MG: SPD und CDU sehen sich in ihrem „Kurs“ von der Verwaltung bestätigt
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Windkraft ist nicht erst seit dem beschlossenen Atomausstieg eine Säule der Energiewende. Auf Mönchengladbacher Stadtgebiet produzieren momentan 13 Anlagen Strom aus Wind.
Deren Standorte sind 2002 auf der Grundlage einer Flächenanalyse ausgewählt worden. Zwischenzeitlich hat sich jedoch einiges an den Parametern für Windkraft in Nordrhein-Westfalen geändert.
Im Juni 2015 hatte SPD und CDU die Verwaltung beauftragt, aktuelle Fragen zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen zu beantworten.
„Wir wollten von der Verwaltung wissen, welchen Bestand die 2003 beschlossenen Konzentrationszonen heute haben. Kann sicher ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen an Standorten zugelassen werden, die wir nicht wollen? Die Antwort bestätigt unsere Vermutung, dass die 2003 erstellte Planung heute nicht mehr unbedingt einer Anfechtung standhalten würde“, erklärt der planungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Thomas Fegers.
Felix Heinrichs, Vorsitzender der SPD-Fraktion ergänzt: „Im Entwurf des Regionalplans ist das Ziel beschrieben, Windkraft substanziell Raum zu geben.
In Mönchengladbach haben wir bislang keine Potentialflächenanalyse, die rechtssicher beschreibt, wo Windkraftanlagen zulässig und wo sie nicht zulässig sind.
Diese Analyse brauchen wir jetzt, damit wir eine Steuerungsmöglichkeit in der Hand haben.
Als SPD-Fraktion sind wir für eine Ausweitung von Windenergieanlagen, wenn sich diese mit den schutzwürdigen Interessen von Mensch und Natur vertragen. Dies wollen wir durch eine Potentialflächenanalyse sicherstellen.“
„Da wir von dem Prüfungsergebnis der Verwaltung ausgegangen sind, haben wir bereits vorausschauend im Juni die Erarbeitung einer neuen Potentialflächenanalyse in Auftrag gegeben, die das gesamte Stadtgebiet betrachten soll.
In dem Prozess wird festgelegt, welche Tabukriterien wir in Mönchengladbach definieren und wo sich dadurch Flächen für Windkraft ergeben.
Harte Tabukriterien sind beispielsweise Naturschutzgebiete und Siedlungsgebiete. Unter weichen Tabukriterien versteht man unter anderem Abstandsregelungen zur Wohnbebauung. Während die harten Tabukriterien einheitlich festgelegt sind, haben die Kommunen bei der Bestimmung der weichen Tabukriterien einen gewissen Spielraum.
Es darf aber nicht zu einer Verhinderungsplanung kommen, indem extreme Anforderungen festgelegt werden“, stellt Fegers klar.
„Der Entwurf des Regionalplans, der gerade noch beraten wird, sieht Windenergieanlagen vorrangig im Bereich des JHQ, des RAF Hospitals und in Wanlo vor.
Gerade auf dem ehemaligen Militärkrankenhausgelände können wir uns – wenn alle Bedingungen erfüllt sind – zusätzliche Windenergieanlagen vorstellen.
Durch die Potentialflächenanalyse erhoffen wir uns Klarheit, wie wir zukünftig in Mönchengladbach rechtssicher mit dem Thema Windkraft umgehen können, ohne Gefahr zu laufen, ungewollte Standorte genehmigen zu müssen.
Als Stadt müssen wir unsere Hausaufgaben schnellstens erledigen“, so Heinrichs abschließend.