Weiteres Organstreitverfahren wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel für Kommunalwahlen beim VerfGH NRW eingegangen

Hauptredaktion [ - Uhr]

Nachdem bereits Organstreitverfahren von NPD und Piratenpartei beim Verfassungs­gerichts­hof gegen die geplante 2,5 %­Sperr­klausel anhängig sind, wendet sich eine weitere Partei gegen diese Sperrklausel.

Die Partei „Ab jetzt… Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung -„, Landesverband Nordrhein-Westfalen, hat am 29. November 2016 ein Organstreitver­fahren gegen den Landtag und die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingeleitet, mit dem sie sich gegen die Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel für Kommunalwahlen wendet.

Der Landtag hat am 10.06.2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) beschlossen.

Es sieht u.a. eine Änderung der Landesverfassung vor, in deren Art. 78 Abs. 1 Satz 3 für die Wahlen der Räte der Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine 2,5 %-Sperrklausel festgeschrieben wird.

Das Gesetz ist am 30. Juni 2016 verkündet worden (GVBI. NRW. S. 442) und am folgenden Tag in Kraft getreten.

Die Antragstellerin hält die Sperrklausel insbesondere deshalb für verfassungswidrig, weil dadurch kleine Parteien, die an der 2,5 %-Hürde scheiterten, gegenüber großen – etablierten – Parteien in ungerechtfertigter Weise benachteiligt würden.

Die Möglichkeit kleiner Parteien, in der jeweiligen Vertretungskörperschaft gerade auch solche Themen aufzugreifen, die von etablierten Parteien nicht berücksichtigt würden, gehe verloren. Das Aufkommen neuer Parteien werde unzulässig erschwert.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5 %-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (Urteil vom 6. Juli 1999 -VerfGH 14/98, 15/98 -).

Aktenzeichen: VerfGH 13/16

 

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