Volksbegehren für G9 in NRW • Teil XIII: Zustimmung mit Eintragungsschein • Beantragung erforderlich
Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[06.03.2017] Er ist gelb und wird mit einem gelben Freiumschlag denen zugesandt, die das Volksbegehren für G9 wie bei einer „Briefwahl“ unterstützen möchten: Der personalisierte so genannte „Eintragungsschein“.
Voraussetzung dafür ist, dass Interessierte den Eintragungsschein rechtzeitig, spätestens bis zu 31.05.2017, beantragen. Bis zum 07.06.2017 muss der unterschiebene Schein bei der Kommune eingegangen sein.
Darüber hinaus bestehen noch zwei weitere Möglichkeiten, das Volksbegehren zu unterstützen:
- Eintrag in Listen, die an bestimmten Tagen und in bestimmten Zeiträumen ausliegen, die von den Kommunen festgelegt wurden
- Eintrag in so genannte „freie“ Sammelunterschriftenbögen, die bis zum 4. Januar 2018 bei der Initiative vorliegen müssen.
Mehr Informationen in weiteren Teilen der BZMG-THEMENREIHE „Volksbegeehren für G9“