Millionennachforderung an RWE • Verordnung für Deponien wird endlich umgesetzt

Red. Natur, Umwelt & Energie [ - Uhr]

Wie das Aktionsbündnis Stommelner Bürger „Leben ohne Braunkohle“ mitteilt, konnte dieses einen Erfolg hinsichtlich der von RWE betriebenen und teils bereits unter rekultivierten Flächen verschwundenen Deponien verzeichnen.

Im rheinischen Braunkohlerevier entstehen nach Auskohlung der Tagebaue sogenannte rekultivierte Flächen, die zwar nicht die ursprünglich vorhandene Natur dieses Gebietes ersetzen, aber einen land- und forstwirtschaftlichen Neubeginn erkennen lassen.Der schöne Schein täuscht allerdings über das hinweg, was sich unterhalb vieler dieser Flächen verbirgt. Zum Auffüllen der Tagebaulöcher werden dort die toxischen Abfallstoffe, die bei der Braunkohleverstromung entstehen, verwendet.

Im Nebeneffekt werden damit die ausgekohlten Tagebaue zu Schadstoffdeponien.

In den Deponien werden Kraftwerksrückstände (Schlacken und Aschen) mit toxischen Schadstoffen wie Kupfer, Cadmium, Chrom, Blei, Nickel, Quecksilber, Zink, Arsen und Thallium gelagert. Diese Stoffe haben in geologischen Zeiträumen gedacht „Ewigkeitswert“.

Eine Verbindung mit dem Grundwasser muss – insbesondere mit Blick auf kommende Generationen – verhindert werden.

Nach der geltenden Deponieverordnung hat die zuständige Behörde vom Deponiebetreiber eine Sicherheitsleistung einzufordern.

Dabei sind insbesondere die Zeiten der Nachsorge zu berücksichtigen.

Bei der Festsetzung des Umfangs der Sicherheit ist ein planmäßiger Nachsorgebetrieb zu Grunde zu legen und ein Nachsorgezeitraum von mindestens 30 Jahren.

Mitglieder der Bürgerinitiative „Leben ohne Braunkohle“ (LoB) aus Stommeln fragten beim Umweltministerium NRW nach der Umsetzung dieser Verordnung.

Das Ministerium verweigerte zunächst unter Hinweis auf das Betriebsgeheimnis des Deponiebetreibers eine Auskunft. Dies erwies sich allerdings als unrichtig und unsinnig.

Es erstaunte die Mitglieder von LoB, dass die zuständige Bezirksregierung Arnsberg eingestehen musste, sie habe bis dahin von der Festsetzung und Einforderung der Sicherheitsleistung trotz gesetzlicher Vorgabe abgesehen.

Es gab also kein Geheimnis, es sei denn, die Nichtumsetzung der Verordnung sollte ein solches bleiben.Der Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg sagte nunmehr zu, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.

Auf Anfrage konnte er einen ungefähren Berechnungsmodus und die dabei zu Grunde liegenden Oberflächen der Deponien benennen.

Allein aus dieser groben Berechnung ergaben sich zwei- bis dreistellige Millionensummen für die unter die Deponieverordnung fallenden Deponien der RWE.

Allerdings folgte der ursprünglichen generellen Missachtung der Deponieverordnung ein weiterer Fehler.

Die Oberfläche der Deponie Inden I wurde mit 0 ha für die Berechnung der Sicherheitsleistung veranschlagt, da sie bereits abgedeckt ist (also nach Denkart der Bezirksregierung 0 Euro Sicherheitsleistung).

Dies lässt völlig außer acht, dass sich die Feststellung der Sicherheitsleistung auch und insbesondere auf eine mindestens 30-jährige Nachsorge bezieht. Im Klartext bedeutet dies: Falls in dieser Zeit eine Schädigung der Deponieabdichtung eintreten würde, wären für die Wiederherstellung Rücklagen vorhanden.

Im besonderen Fall der RWE-Deponien, die in ausgekohlten Tagebauen liegen, muss dem Jahrzehnte dauernden Grundwasserwiederanstieg Rechnung getragen werden – erst dann kann mit Sicherheit gesagt werden, ob die Deponieabsicherungen standhalten werden.

Ist dann keine Sicherheitsleistung zurückgestellt worden und der Verursacher ist nicht mehr haftbar zu machen (das kann in 80-100 Jahren sein), trägt die Allgemeinheit die Kosten.

Dies wirft die Frage auf, ob das NRW-Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über die Bezirksregierung Arnsberg tätig werden muss, um weitere, letztlich der Allgemeinheit schadende, Unregelmäßigkeiten (zum Vorteil des RWE) bei der Umsetzung der
Deponieverordnung zu vermeiden.

Dabei könnte dann auch die gesetzliche Vorgabe, welche die für den Einzelfall bedeutsamen Umstände bei der Umsetzung dieser Verordnung zu berücksichtigen auffordert, eingehalten werden.

LoB hat sowohl Kenntnis von solchen Umständen, als auch von fachkompetenten Wissenschaftlern, die zu Rate gezogen werden müssten.

Eine Beteiligung von Umweltverbänden, die ebenfalls über fachliche Kompetenz verfügen, wäre angesichts der öffentlichen Relevanz einer sach- und gesetzesgerechten Festlegung der Sicherheitsleistung zu überlegen.

Die Feststellungen der Bürgerinitiative LoB und die folgenden Zahlungen durch RWE sind ein erster Schritt in diese Richtung.Im nächsten Schritt müssen die vielen Altdeponien im Rhein-Erft-Kreis einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.

Deren Standorte sind z.T. nicht geklärt (laut Auskunft Rhein-Erft-Kreis), sie sind in der Regel ungesichert und die deponierten Schadstoffe müssen noch analysiert werden.

Für diese Deponien gibt es keine Rückstellungen für mögliche Schädigungen des Grundwassers („Ewigkeitskosten“ analog dem Ruhrgebiet). Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

In Sachen Deponie informiert auch der BUND zu der Kraftwerksreststoffdeponie Neu-Lohn.

RWE plant dort die Errichtung einer 58 ha großen Abfalldeponie, für die Entsorgung der im Braunkohlekraftwerk Weisweiler anfallenden Reststoffe, wie Braunkohlenaschen, die auch Bestandteile aus der Mitverbrennung von Klär- und Papierschlamm enthalten. Letzere werden mit aus den Rauchgaswäschern ausgeschleustem REA-Wasser (REA steht für Rauchgasentschwefelungsanlagen) angefeuchtet.

Neben jährlich rd. 200.000 m³ REA-Gips sollen auch in der MVA (Müllverbrennungsanlage) Weisweiler anfallende Rostaschen und Gips in Neu-Lohn deponiert werden.

Im Jahr 2006 wurden in Entsorgungsanlagen (Deponien) von RWE insgesamt 5.521.097 t deponiert. Davon entfielen allein 2.624.573 t auf die Entsorgungsanlage Garzweiler.

 

Ein Kommentar zu “Millionennachforderung an RWE • Verordnung für Deponien wird endlich umgesetzt”
  1. Das wird RWE aber gar nicht gefallen.

    Für die Wasserentnahme müssen die seit, ich meine 2012, endlich auch mal zahlen. Jeder Bürger oder Unternehmen musste das schon immer.

    In all den Jahrzehnten vorher konnte sich RWE Power die Hände reiben und mit dem entnommenen Grundwasser (das zu den besten deutschlandweit zählt!) nach Gutdünken verfahren. Zu einem großen Teil (um 30 – 40%) haben die das Wasser für die eigenen Kraftwerke genutzt. Für umme!

    RWE „entnahm“ Jahr für Jahr jahrzehntelang rd. 570.000.000 Kubikmeter Wasser! Seit zwei oder drei Jahren zahlen die dafür etwa 20. Millionen Euro. Ein Klacks für die. Sozusagen Portokasse. Für einen Kubikmeter Sümpfungswasser (was nichts anderes als Grundwasser ist) zahlen die nur 4,5 Cent.

    Und nun kommt heraus, dass wieder mal gemauschelt wurde!

    Diesmal sogar noch übler. Die verklappen ihren Dreck und Gift und müssen noch nicht mal Rückstellungen für die Deponien bilden! Noch schlimmer: von den meisten Deponien weiß niemand wo diese tickenden Zeitbomben überhaupt sind!

    Klar, die Bürger werden wieder mal zahlen müssen. Hat ein Landwirt z.B. eine renaturierte Fläche unter der sich eine solche Deponie befindet, hat der diese „geerbt“. Sie gehört nun ihm. Tja, Pech für einen solchen Landwirt! Der muss für die Altlasten und deren Beseitigung aufkommen. Also klar: so ein Landwirt (oder je nach Fall Betroffener), hat nicht nur die A … karte gezogen, sondern ist schlicht und ergreifend pleite!

    Das erinnert an den Atommüll, für den letztendlich auch unzählige Generationen noch zahlen werden müssen (Ewigkeitskosten). Nicht umsonst schlugen RWE und deren „Kollegen“ eine Stiftung vor, um den strahlenden Müll für lau los zu werden.

    Hoffen wir, dass RWE, trotz total verfehlter Unternehmenspolitik und bewusst „verschlafener“, besser ausgedrückt: ignorierter Energiewende, nicht in allzu naher Zukunft sowas von pleite ist, dass wir Bürger, so wie es immer läuft, wieder zahlen müssen.

    Erst werden (und wurden) wir durch RWE direkt über die Stromrechnungen abgezockt und subventionier(t)en über Steuergelder zusätzlich diesen Laden (und die anderen EVUs selbstverständlich genauso) und dann, nachdem die die Gewinne wer weiß wo und wie verbraten haben, müssen die Bürger, wie IMMER, wieder ran.

    Wieder mal Sozialisierung der Verluste?

    Auf jeden Fall wird es spannend. Mal sehen, was RWE für diese Deponiegeschichte hinblättern muss und vor allem, wie das Thema „Ewigkeitskosten“ behandelt wird.

    Klar ist aber auch wieder eines. Möglich war auch das „Untergehen/Vergessen“ des Deponiethemas nur durch optimale „Zusammenarbeit“ von Politik, Verwaltungen (z.B. Bergamt) und RWE!

    Wir können uns nur bei der Initiative LoB vielmals bedanken, dass nun wenigstens das Thema auf dem Tisch ist und auch publik wurde. Vor allem, dass nun endlich mal und wenn es auch nur einige, aber immerhin Millionen im mindestens zweistelligen Bereich sind, die von RWE gezahlt werden müssen.

    Der sicher nicht einfache, arbeitsintensive und vor allem ehrenamtliche Einsatz von LoB hat sich zum Wohle der Allgemeinheit mehr als bezahlt gemacht! Danke!

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