Landtag: Wahlrechtsvolksinitiative vom April gültig
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In einem am 25. Juni 2008 bei der Initiative „Mehr Demokratie“ eingegangenen Schreiben hat Landtagspräsidentin Regina van Dinther die Gültigkeit der Volksinitiative bestätigt.
Mehr Demokratie hatte Anfang April rund 73.000 Unterschriften für die Volksinitiative „Mehr Demokratie beim Wählen“ an den Landtag übergeben. Das Parlament wird sich nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf der Initiative befassen.
Nach dem Vorschlag von Mehr Demokratie sollen die Bürger in Zukunft die Möglichkeit erhalten, sich ihre Lieblingskandidaten aus den Parteilisten gezielt auszusuchen. Hierbei können die Wähler die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern.
Dieses „Kumulieren und Panaschieren“ genannte Wahlrecht wird inzwischen in 13 Bundesländern praktiziert. „Leider setzt die Landesregierung bei diesem Thema weiter auf Realitätsverweigerung“, kritisierte Alexander Slonka, Vertrauensperson der Volksinitiative.
So habe das Innenministerium in einer aktuellen Stellungnahme für den Petitionsausschuss des Landtags die Abgeordneten auf irreführende Weise informiert.
„Die Stellungnahme will den Eindruck vermitteln, dass ein kandidatenbezogenes Wahlrecht zu einer sinkenden Wahlbeteiligung führt, dem ist aber nicht so“, erklärte Slonka. Einen solchen Zusammenhang hatten bei einer Anhörung zur Reform des Kommunalwahlgesetzes im vergangenen Jahr auch namhafte Experten wie der Staatsrechtler Professor Bodo Pieroth verneint.
Auch die Behauptung des Innenministeriums, dass sich durch das Kumulieren und Panaschieren Veränderungen nur bei den Kandidatenlisten großer Parteien und dort auch nur auf den hinteren Plätzen ergäben, ist nach Recherchen von Mehr Demokratie nicht haltbar.
„Das kandidatenbezogene Wahlrecht wirkt genauso bei kleinen Parteien und es sorgt für sichtbare Veränderungen in der Gesamtlistenreihenfolge der Parteien“, erläuterte Slonka. Eine Studie zu den Folgen des von Mehr Demokratie auch für NRW geforderten Wahlrechts hatte dabei etwa für Hessen ergeben, dass dort jedes fünfte gewählte Ratsmitglied seinen Sitz der Nutzung des Wahlsystems durch die Bürger zu verdanken hat.
„Die Landesregierung versorgt die Abgeordneten mit einseitigen Informationen“, wirft Slonka dem Ministerium vor. In einer durch die Volksinitiative ausgelösten erneuten Anhörung will Mehr Demokratie den Abgeordneten die Sachlage auf der Basis wissenschaftlich belegter Zahlen darlegen.