Volksbegehren für G9 in NRW • Teil VIII: Eintragungsmöglichkeiten in Städten und Gemeinden im Kreis Viersen • Orte und Zeiträume
Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[05.02.2017] Auch die Städte und Gemeinden im Kreis Viersen haben die Voraussetzungen geschaffen, Wahlberechtigten (ab 18 Jahre) die Möglichkeit zu geben, sich per Unterschrift dem Volksbegehren für G9 anzuschließen bzw. es zu unterstützen.
Hierzu haben die Kommunen in eigener Zuständigkeit die Auslegungsorte der Unterschriftenlisten und die Zeiträume fest, in denen sich Unterstützer des Volksbegehrens eintragen können.
Informiert werden die Bürger überwiegend über das Amtsblatt des Kreises Viersen, die Medien und vereinzelt über andere Kommunikationswege der Kommunen, die jede für sich einen „Eintragungsbezirk“ bilden.
Auszug aus dem Amtsblatt des Kreises Viersen vom 19.01.2016
Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Tönisvorst vom 19.01.2016
Mehr Informationen in weiteren Teilen der BZMG-THEMENREIHE „Volksbegehren für G9“
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