Vogelgrippe: Kreis Viersen kein Risikogebiet • Keine Aufstallung • Amtstierarzt rät aber dringend zu Vorsichtsmaßnahmen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Kreis Viersen ist nach wie vor für die Vogelgrippe kein Risikogebiet. Das heißt, dass Geflügel nicht zwingend in den Stall muss.
NRW hatte vor einigen Tagen für Kommunen nahe des Rheins – u.a. in den Kreisen Wesel und Kleve – eine Aufstallpflicht auferlegt.
Dennoch, so Amtstierarzt Dr. Helmut Theißen, müssen die rund 1400 Geflügelhalter im Kreisgebiet zurzeit strengste Sicherheits- und Hygienevorschriften beachten, damit sich das hochansteckende Virus H5N8 nicht ausbreitet.
In jüngster Vergangenheit sind laut Dr. Theißen in sechs Geflügelbetrieben Fälle von hochpathogener aviärer Influrenze (HPAI), Subtyp H5N8, festgestellt worden. Davon liegen vier Fälle in den Niederlanden, einer in England und einer in Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus wurde dieses Virus auch bei einer Krickente gefunden, die am 20.11.2014 auf Rügen erlegt worden war.
Dr. Theißen: „Die hochpathogene Form der aviären Influenza ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern und anderen Geflügelarten.“
Das Virus wird durch Tierkontakt, aber auch indirekt über Personen, Futter und alle Gegenstände, die kontaminiert sind, übertragen. Die Ausscheidung erfolgt über den Kot und über Sekrete des Nasen-Rachen-Raumes. Erkrankungsfälle bei Menschen sind bisher nicht festgestellt worden.
Eine genaue Einschleppungsursache in die betroffenen sechs Geflügelbestände konnten die Behörden bislang nicht ermitteln.
Nach Aussage des Friedrich-Löffler-Instituts deutet der Fund der H5N8-positiven Krickente darauf hin, dass H5N8 in der Wildvogelpopulation zirkuliert und möglicherweise auch durch diese verbreitet werden kann, wobei die Wildvögel teilweise bei Erkrankung keine klinischen Auffälligkeit zeigen.
Dr. Theißen: „Das bedeutet, dass das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel, insbesondere über den Vogelzug, derzeit als hoch eingeschätzt wird.“ Aufgrund dessen ist bereits in NRW für ausgewiesene Risikogebiete (Nähe zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere Feuchtbiotope, einem See, einem Fluss oder einem Küstengewässer, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten) eine Aufstallpflicht angeordnet worden.
- Das Veterinäramt Kreis Viersen rät den Geflügelhaltern, aus Vorsorgegründen verstärkte Bio-Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen:
- Aufstallung von Geflügel risikobasiert, d.h. zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in der Nähe von Gewässern befinden.
- Geflügel, das nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, darf nur an Stellen gefüttert werden, die Wildvögeln nicht zugänglich sind.
- Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
- Geflügelbestände sollten nur durch autorisierte Personen betreten werden können. Besucher sollten betriebseigene Schutzkleidung tragen.
- An den Eingängen sollten Desinfektionseinrichtungen für das Schuhwerk benutzt werden. Auch die Desinfektion von Fahrzeugreifen oder Geräten zum Einbringen von Einstreu etc. in einen Stall wird empfohlen.
- Unverzügliche Meldung ans Veterinäramt im Falle von vermehrten Todesfällen im Bestand, bzw. ungewöhnlicher Abnahme der Legeleistung: Tel. 02162/391309, E-Mail veterinaeramt@kreis-viersen.de
Foto: Benedikt Giesbers